HOCHSITZ
ABRISS
ein rätselhaftes Textzitat aus einer von Jäger/innen veröffentlichten Anleitung für dasselbe. Wir bitten die geneigten LeserInnen, nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen:
..." Sämtliche baufälligen oder aus
anderen Gründen nicht mehr
benötigten Reviereinrichtungen sollten auf jeden Fall abgerissen und beseitigt werden.
Dadurch bilden sie keine Gefahrenquellen mehr für
Mensch sowie Tier und verschandeln auch nicht die Landschaft.
Da sich Hochsitze im Regelfall
an Waldrändern, Wegegabelungen, auf Wiesen oder
Ackern befinden, ist eine Entsorgung dieser Reviereinrichtungen sehr einfach.
Die Frontseite ist meist freigeschnitten, so daß keine Bäurne
oder Sträucher den Fall des
Hochsitzes behindern könnten.
Im ersten Schritt werden mit
der Motorsäge (immer zu
zweit arbeiten!) die seitlichen
Diagonalen in der Nähe des
Ständers durchgetrennt. Danach wird je ein Fallkerb in die
Frontseite der beiden vorderen
Ständer geschnitten. Die Unfallverhütungsvorschrift "Forsten" §5 Abs.4 sagt folgendes
dazu: "Der Fallkerb wird im
allgemeinen hergestellt durch
folgende Schnitte:
- einen rechtwinklig zur Fällrichtung angesetzten und waagerecht verlaufenden Schnitt
(Fallkerbsohle) von 1/5 bis 1/3
des Stammdurchmnessers,
- einen Schnitt, der in einem
Winkel von etwa 30 Grad bis
45 Grad zum Sohlenschnitt
von oben geführt, genau die
beiden Endpunkte des Fallkerbsohlenschnittes trifft (Fallkerbdach). Der waagerechte
Fällschnitt verläuft mindestens
3 Zentimeter über der Fallkerbsohle und ist so zu führen,
daß eine Bruchleiste von mindestens l/lO des Stammdurchmessers verbleibt."
Jetzt werden die beiden hinteren Ständer durchtrennt. Der
Hochsitz wird nunmehr lediglich durch die Leiter gehalten.
Diese wird als letztes mit der
Motorsäge durchtrennt. Nachdem die Motorsäge außer
Reichweite der Fallinie abgelegt wurde, kann der Hochsitz
durch leichtes Anheben der
Leiter zum Umstürzen gebracht werden. Er fällt genau in
die Richtung, in die die Fallkerben zeigen!
Heutzutage sollte es selbstverständlich sein, daß diese Reviereinrichtung nicht einfach
so liegen bleibt. Alle Nägel werden gezogen, eventuelle
Metallriegel und Schlösser abgeschraubt und das Dach des
abgebildeten Hochsitz entfernt. Jetzt kann das Holz sofern nicht mit Holzschutzmittel
behandelt) als Brennmaterial für die nächste Drückjagd oder
den Hüttenofen dienen. Es darf
hingegen auch kleingesägt im
Revier verbleiben. Zuvor müssen aber auch hier wieder wegen der Verletzungsgefahr für
Tier und Mensch alle Metallteile entfernt werden.
Sicherheit schafft ein gutes
Gewissen! [so einfach ist das mit dem Gewissen bei Jäger(/innen)]
Nach Ausführung aller beschriebenen Tätigkeiten hat der
Revierinhaber sein möglichstes für die Sicherheit seiner
Reviereinrichtungen und damit
für die Unfallverhütung getan.
Getrost kann er auf den Beginn
der Bockjagd warten. Seine
Jagdfreunde und er werden
vorbildliche Ansitzeinrichtungen vorfinden die keinen Anlaß zu Ärgernissen während
des Ansitzes bieten. Dann Waidmannsheil"
ein wirklich rätselhaftes Originalzitat. Hier gehts zurück zur Startseite vom AKTIONSBÜNDNIS GEGEN JAGD