HOCHSITZ ABRISS

ein rätselhaftes Textzitat aus einer von Jäger/innen veröffentlichten Anleitung für dasselbe. Wir bitten die geneigten LeserInnen, nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen:

..." Sämtliche baufälligen oder aus anderen Gründen nicht mehr benötigten Reviereinrichtungen sollten auf jeden Fall abgerissen und beseitigt werden. Dadurch bilden sie keine Gefahrenquellen mehr für Mensch sowie Tier und verschandeln auch nicht die Landschaft. Da sich Hochsitze im Regelfall an Waldrändern, Wegegabelungen, auf Wiesen oder Ackern befinden, ist eine Entsorgung dieser Reviereinrichtungen sehr einfach. Die Frontseite ist meist freigeschnitten, so daß keine Bäurne oder Sträucher den Fall des Hochsitzes behindern könnten. Im ersten Schritt werden mit der Motorsäge (immer zu zweit arbeiten!) die seitlichen Diagonalen in der Nähe des Ständers durchgetrennt. Danach wird je ein Fallkerb in die Frontseite der beiden vorderen Ständer geschnitten. Die Unfallverhütungsvorschrift "Forsten" §5 Abs.4 sagt folgendes dazu: "Der Fallkerb wird im allgemeinen hergestellt durch folgende Schnitte:
- einen rechtwinklig zur Fällrichtung angesetzten und waagerecht verlaufenden Schnitt (Fallkerbsohle) von 1/5 bis 1/3 des Stammdurchmnessers,
- einen Schnitt, der in einem Winkel von etwa 30 Grad bis 45 Grad zum Sohlenschnitt von oben geführt, genau die beiden Endpunkte des Fallkerbsohlenschnittes trifft (Fallkerbdach). Der waagerechte Fällschnitt verläuft mindestens 3 Zentimeter über der Fallkerbsohle und ist so zu führen, daß eine Bruchleiste von mindestens l/lO des Stammdurchmessers verbleibt."

Jetzt werden die beiden hinteren Ständer durchtrennt. Der Hochsitz wird nunmehr lediglich durch die Leiter gehalten. Diese wird als letztes mit der Motorsäge durchtrennt. Nachdem die Motorsäge außer Reichweite der Fallinie abgelegt wurde, kann der Hochsitz durch leichtes Anheben der Leiter zum Umstürzen gebracht werden. Er fällt genau in die Richtung, in die die Fallkerben zeigen!
Heutzutage sollte es selbstverständlich sein, daß diese Reviereinrichtung nicht einfach so liegen bleibt. Alle Nägel werden gezogen, eventuelle Metallriegel und Schlösser abgeschraubt und das Dach des abgebildeten Hochsitz entfernt. Jetzt kann das Holz sofern nicht mit Holzschutzmittel behandelt) als Brennmaterial für die nächste Drückjagd oder den Hüttenofen dienen. Es darf hingegen auch kleingesägt im Revier verbleiben. Zuvor müssen aber auch hier wieder wegen der Verletzungsgefahr für Tier und Mensch alle Metallteile entfernt werden.
Sicherheit schafft ein gutes Gewissen! [so einfach ist das mit dem Gewissen bei Jäger(/innen)]
Nach Ausführung aller beschriebenen Tätigkeiten hat der Revierinhaber sein möglichstes für die Sicherheit seiner Reviereinrichtungen und damit für die Unfallverhütung getan. Getrost kann er auf den Beginn der Bockjagd warten. Seine Jagdfreunde und er werden vorbildliche Ansitzeinrichtungen vorfinden die keinen Anlaß zu Ärgernissen während des Ansitzes bieten. Dann Waidmannsheil"

ein wirklich rätselhaftes Originalzitat. Hier gehts zurück zur Startseite vom AKTIONSBÜNDNIS GEGEN JAGD