Foerderung arbeitsamt selbstaendigkeit


 


Foerderung arbeitsamt selbstaendigkeit

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an arbeitslose Personen gezahlt wird, die sich selbständig machen. Der Gründungszuschuss fasst die bisher gewährten Einzelmaßnahmen, nämlich das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zu einem Förderinstrument zusammen. Die Förderung von Existenzgründungen gehört zu den wirksamsten Mitteln gegen die Arbeitslosigkeit, denn allein im Jahre 2005 wurden etwa 250. 000 Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt. Unternehmerinfo - Existenzgründung - FAQ - Förderung durch das. [1]

Gültigkeit

Der Gründungszuschuss ist durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (vom 20. Juli 2006 - BGBl I 2006, 1706) mit Wirkung zum 1. August 2006 geschaffen worden und gilt für Förderungen, die ab diesem Zeitpunkt gewährt werden. Ausnahme: Wer vor dem 31. markt://service - 08062006 - Ich-AG: Förderungsdauer verkürzt.

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