Foerderung arbeitsamt selbstaendigkeit
Foerderung arbeitsamt selbstaendigkeitDer Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an arbeitslose Personen gezahlt wird, die sich selbständig machen. Der Gründungszuschuss fasst die bisher gewährten Einzelmaßnahmen, nämlich das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zu einem Förderinstrument zusammen. Die Förderung von Existenzgründungen gehört zu den wirksamsten Mitteln gegen die Arbeitslosigkeit, denn allein im Jahre 2005 wurden etwa 250. 000 Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt. Unternehmerinfo - Existenzgründung - FAQ - Förderung durch das. [1] GültigkeitDer Gründungszuschuss ist durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (vom 20. Juli 2006 - BGBl I 2006, 1706) mit Wirkung zum 1. August 2006 geschaffen worden und gilt für Förderungen, die ab diesem Zeitpunkt gewährt werden. Ausnahme: Wer vor dem 31. markt://service - 08062006 - Ich-AG: Förderungsdauer verkürzt. Home Kerzen verzieren Unger autoteil Entsorgung fernsehgeraet Arcor rechnung online Objektorientierte programmierung Senseo edelstahl Schuessler salz pflueger Gro edelstein Franzoesische balkone Schaedlingsbekaempfung pflanzen Vorlage flugblatt Kfz sauger zubehoer International verkaufsfoerderung Guenstig bodenbelag Esprit pullover Base hotline Handytarif ohne grundgebuehr Callya handy Kuehltruhe kuehlschrank gefrierschrank Immobilie deutschland Online umfrage Personal computer Vorleger fellimitat Statistik kuba Reisebuero hildesheim |