NOTGEMEINSCHAFT DER FLUGHAFEN-ANLIEGER HAMBURG E.V.
Holitzberg 120 - 22417 Hamburg Telefax: 040/530 51 250
Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V
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Fluglärm - Beschwerden

Hier können Sie sich beschweren

Sie müssen Fluglärm nicht klaglos hinnehmen. Nach dem Luftverkehrsgesetz sind alle Beteiligten (Behörden, Flughafen, Luftverkehrsunternehmen, Flugsicherung) verpflichtet, Sie vor Gesundheitsgefahren und vor unzumutbaren Belästigungen zu beschützen und Ihre Nachtruhe zu gewährleisten. Im Falle des Flughafens Fuhlsbüttel gilt zudem:

Umweltbehörde

Wirtschaftsbehörde
Die Wirtschaftsbehörde ist zugleich Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Sie hat darauf zu achten, daß der Flugbetrieb ordnungsgemäß und ohne Gesundheitsgefahren erfolgt. Bei Verstößen kann Sie auch bestehende Genehmigungen widerrufen.

Stadtentwicklungsbehörde
Die Stadtentwicklungsbehörde hat nach dem Baugesetzbuch darauf zu achten, daß Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten erfüllen. Sie ist zum Eingriff aufgefordert, wenn nachträglich diese Voraussetzungen - z.B. durch intensiven Fluglärm - beeinträchtigt werden.

Flugsicherung
Die Flugsicherung ist gesetzlich gehalten, den Flugverkehr so abzuwickeln, daß keine Gesundheitsgefahren entstehen, unzumutbare Belästigungen vermieden werden und die Nachtruhe der Bevölkerung (einschließlich der Kinder!) gem. § 29b Luftverkehrsgesetz gewährleistet wird.

Flughafen

Telefon: 5075-0


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