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Fluglärm - Beschwerden |
Sie müssen Fluglärm nicht klaglos hinnehmen. Nach dem Luftverkehrsgesetz sind alle Beteiligten (Behörden, Flughafen, Luftverkehrsunternehmen, Flugsicherung) verpflichtet, Sie vor Gesundheitsgefahren und vor unzumutbaren Belästigungen zu beschützen und Ihre Nachtruhe zu gewährleisten. Im Falle des Flughafens Fuhlsbüttel gilt zudem:
Umweltbehörde
Wirtschaftsbehörde
Die Wirtschaftsbehörde ist zugleich Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.
Sie hat darauf zu achten, daß der Flugbetrieb ordnungsgemäß
und ohne Gesundheitsgefahren erfolgt. Bei Verstößen kann Sie
auch bestehende Genehmigungen widerrufen.
Stadtentwicklungsbehörde
Die Stadtentwicklungsbehörde hat nach dem Baugesetzbuch darauf zu
achten, daß Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne)
die Anforderungen an gesundes Wohnen und Arbeiten erfüllen. Sie ist
zum Eingriff aufgefordert, wenn nachträglich diese Voraussetzungen -
z.B. durch intensiven Fluglärm - beeinträchtigt werden.
Flugsicherung
Die Flugsicherung ist gesetzlich gehalten, den Flugverkehr so
abzuwickeln, daß keine Gesundheitsgefahren entstehen, unzumutbare
Belästigungen vermieden werden und die Nachtruhe der Bevölkerung
(einschließlich der Kinder!) gem. § 29b Luftverkehrsgesetz gewährleistet
wird.
Flughafen
Telefon: 5075-0