Die Erziehung eines Kindes nach § 20
SGB VIII ist grundsätzlich als qualifizierte Erziehung zu verstehen. Für
die Betreuung und Versorgung eines Kindes in besonderen Notsituationen kann
im Einzelfall auch der Einsatz von geringfügig Beschäftigten oder
Ehrenamtlichen in Frage kommen. In diesen Fällen ist jedoch eine
qualifizierte Anleitung und Überwachung garantiert.
Je länger und umfangreicher der
Einsatz in der Familie sein wird, je länger die Betreuungszeiten und je
mehr Kinder im Einzelfall zu erziehen sind, desto höhere Anforderungen sind
an die betreuende Person zu stellen.
Fachkräfte werden vor allem dann
eingesetzt, wenn sich der Einsatz über einen längeren Zeitraum erstreckt,
wenn die familiären Verhältnisse auch ohne die akute Notsituation schon
problematisch sind und/oder wenn die Notsituation selbst eine besonders
schwere ist (psychische Erkrankung eines Elternteils, unheilbare
Erkrankung, Tod eines Elternteils, Kind mit Behinderung o. ä.).
Mein Team setzt sich
auf der Grundlage eines Franchise-Vertrages aus freiberuflichen
Fachkräften, Selbständigen und deren Festangestellten zusammen. Die bilden
ein Team, das nach individuellen Ansätzen
sucht und in der
Lage ist, die Betreuung umfassend zu gewähren.
Die Partner haben entweder eine
Ausbildung als Sozialpädagoge, Jugend- und Heimerzieher oder Psychologe.
Sie verfügen über mehrjährige
Erfahrung in der Heimerziehung bzw. der ambulanten HzE und kennen die
Probleme unserer Kinder und Jugendlichen.
Alle Fachkräfte haben bewiesen, dass sie den spezifischen
Anforderungen einer ganzheitlichen Betreuungsmaßnahme gerecht werden.
Ihr bisheriger Lebensweg und
ihre berufliche Erfahrung belegen, dass sie in der Lage sind, eine
tragfähige Beziehung zum jungen Menschen aufbauen zu können.
Dazu gehören:
- Lebenserfahrung und Reife
- verschiedene berufliche
Erfahrungen
- pädagogische Qualifikation
- Erfahrung in der
pädagogischen / therapeutischen Arbeit mit schwierigen jungen Menschen
- diagnostische Fähigkeiten
- Abgrenzungsvermögen
- Kooperationsfähigkeit
- Kritikfähigkeit
- Planungsvermögen
- Verlässlichkeit
- Die Fähigkeit, eigenes
erzieherisches Handeln zu reflektieren und zu dokumentieren.
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