Rechtliche Hinweise zum Planfeststellungsverfahren:


WER darf Einwendungen erheben ?

Jeder, dessen Rechte oder Interessen irgendwie betroffen sind. Daher können auch Bürgerinnen und Bürger, die weiter weg von der Trasse wohnen, Einwendungen erheben, sie müssen nur von der Planung berührt werden. Dies ist etwa auch der Fall wenn die CO-2 Emissionen des Straßenverkehrs allgemein ansteigen.

Eltern können und sollten die Rechte ihrer nicht volljährigen Kinder wahrnehmen. Klimaveränderungen sind langfristig und bedrohen insbesondere auch sie.


WIE LANGE darf ich Einwendungen erheben ?

Ab Beginn der Auslegung der Planunterlagen bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, also insgesamt sechs Wochen lang.


WELCHE Formvorschriften sind zu beachten ?

- schriftlich bei der auslegenden Gemeinde oder beim RP Dresden


WAS sollte auf jeden Fall in der Einwendung enthalten sein ?

Der verkehrliche Effekt des geplanten Neubaus ist durch eine vorteilhafte, umweltfreundlichere und wesentlich sparsamere Alternative erzielbar: den Ausbau der bestehenden B178.


WELCHE Rechte erwerbe ich durch eine Einwendung ?

Der Einwender muss zum Erörterungstermin geladen werden. Er hat Rede- und Fragerecht. Kommt die Planungsbehörde seinem Anliegen nicht entgegen, kann er auch Anträge auf Abänderung der Planung stellen. Die Einwendung erhält die rechtliche Möglichkeit, nach Planfeststellung gegen den Baubeschluss zu klagen.