Ausbildung Immobilienmakler


 


Ausbildung Immobilienmakler

(Weitergeleitet von Mäklervertrag)

Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler für die Vermittlung eines Vertrages oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages eine Vergütung (Maklerlohn) zu zahlen.

Rechtliche Lage in Deutschland

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird dieser Vertragstyp (noch unter der veralteten Bezeichnung Mäklervertrag) in den Vorschriften der § 652 ff. BGB geregelt. Dabei beschrenkt sich das Gesetz auf nur vier allgemeine Paragrafen; im Anschluss daran finden sich die Vorschriften über den Darlehensvermittlungsvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, bei dem besondere Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers bestehen (§ 655a ff. BGB), sowie über die Rechtsverhältnisse bei der Ehevermittlung (§ 656 BGB). Aufgrund unserer mehrjähringen Erfahrung.

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