Strafe & Folter
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De relaxatione carceratorum (Von der Freilassung aus dem Gefängnis),
Damhouder, Praxis rerum criminalium, 1562

Folter-Prozeß: Freilassung

Freu Dich! Du hast das große Los gezogen! Wir lassen Dich jetzt frei, schweren Herzens. Du gehörst zu den ganz wenigen, denen dieses unverschämte Glück zuteil wird. Nun denn, so groß wird Dein Glück auch nicht sein, denn Deine einst blühender Leib ist zerschunden und Deine Seele ist gebrochen. Es besteht also keine große Gefahr mehr, dass Du neues Unheil anrichten kannst.

Geh jetzt nach Hause. Aber sieh Dich vor: Wir finden bestimmt noch einen Grund, um unsere gerechte Sache doch zu einem Ende zu bringen!!! Schon morgen kann es wieder so weit sein und Du schmorst erneut in unserer Folterkammer...