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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma

EDV-TRUST-TRADE

§ 1 Allgemeines

1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder für uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen. Diese AGBs gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.

2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebote, allgemeine Bestimmungen

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Kunden sind angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden oder wir die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.

2. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Beschreibungen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht Vertragsbestandteil geworden sind.

3. Kann die Ware nicht in dem bei Vertragsabschluß angebotenen technischen Zustand geliefert werden, weil der Hersteller nach Abschluß des Kaufvertrages einseitig technische Verbesserungen in seiner Serienproduktion vorgenommen hat, sind wir berechtigt, die verbesserte Version zu liefern. Sofern der Kunde hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor, handelsübliche technische Änderungen in dem Liefergegenstand vorzunehmen, wenn hierdurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt wird.

4. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung Ihrer Bestellung zustande

§ 3 Preise

1. Lieferung von Hard- und Software und sonstigem Material

1.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Kunden und uns nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Versendungsort 52428 Jülich  zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer.

1.2. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung eingetretene Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.

2. Sonstige Leistungen

2.1. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

2.2. Wird ein fester Zeitrahmen vereinbart, sind Leistungen, die darüber hinaus erbracht werden, nach unseren üblichen Preisen gesondert zu vergüten.

2.3. Die Lieferung von Hardware, Software oder sonstigem Material ist gesondert nach den vorstehenden Bestimmungen zu vergüten.

2.4. Alle Vergütungen sind für den vereinbarten Zeitraum im Voraus von dem Vertragspartner zu bezahlen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Die Berechnung erfolgt in EURO.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Rechnungen per Vorkasse fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für Zahlungsverzug

3. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und des Rechts aus § 369 HGB ist er nur befugt, soweit sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.

5. Liegt vom Käufer eine Lastschrifteinzugsermächtigung vor (schriftlich oder mündlich), ermächtigt der Käufer das Kreditinstitut, welches er benannt hat, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift der Firma EDV-TRUST-TRADE auf Aufforderung hin den Namen und die Anschrift mitzuteilen, damit der Anspruch gegen den Käufer entsprechend geltend gemacht werden kann.

§ 5 Selbstbelieferungsvorbehalt, Leistungshindernisse

1. Da wir die verkaufte Ware von einem Vorlieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.

2. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr der Waren, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist.

§ 6 Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Haus“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden von einem durch uns zu bestimmenden Ort. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart. Eine Transportversicherung wird nur auf speziellen Wunsch und Kosten des Kunden geschlossen. Hierbei sind wir in der Wahl des Transportunternehmens frei. Das Vorstehende gilt auch, wenn wir den Versand selbst durchführen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen. Beim Versand an private Endverbraucher gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an gelieferter Ware geht auf den Kunden über, wenn sämtliche uns zustehenden und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung befriedigt sind.

2. Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer) und hat er uns das vor dem Vertragsschluß schriftlich angezeigt, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Sämtliche Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache von dem Kunden verarbeitet oder umgestaltet worden ist. Im Falle berechtigter Veräußerung ist der Kunde zum Forderungseinzug ermächtigt. Die Gestattung der Weiterveräußerung ist bedingt dadurch, dass die unverzügliche Abführung der Erlöse aus dem Drittgeschäft sichergestellt ist, insbesondere bei Zahlung durch Überweisung, das Empfangskonto des Kunden nicht im Soll ist. Unsere Befugnis, die Abtretung offenzulegen und Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Bei berechtigter Weiterveräußerung werden wir die Forderung nicht offenlegen und nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Kunde ist jederzeit verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und seine Schuldner bekanntzugeben und alle zum etwaigen Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie uns im Falle des Selbsteinzugs durch uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Dritten die Abtretung mitzuteilen.

3. Der Kunde ist zum Besitz und Gebrauch der Ware berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Kaufgegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware trägt der Kunde. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts, hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen rechtzeitig ausführen zu lassen.

4. Eine etwaige Verarbeitung der Kaufsache durch den Kunden wird für uns als Hersteller vorgenommen. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt.

§ 8 Abnahme und Annahmeverzug; Schadensersatz wegen Nichterfüllung

1. Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

2. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 9 Mängel von Lieferungen oder Leistungen

1. Allgemeines

1.1. Für alle Kaufverträge, Werk- und Dienstverträge gelten die §§ 377 ff. HGB unmittelbar oder entsprechend, soweit nicht die VOB/B eingreift.

1.2. Die Untersuchungsobliegenheit greift bei Werkleistungen mit der Abnahme des Werks oder diesem gleichstehenden Zeitpunkt ein und bei Dienstleistungen mit der Ablieferung oder Aufnahme der Benutzung.

1.3. Die Untersuchungsobliegenheit nach vorstehender Ziffer greift bei Werkleistungen mit der Abnahme des Werks oder diesem gleichstehenden Zeitpunkt und bei Dienstleistungen mit der Ablieferung oder Aufnahme der Benutzung ein.

1.4. Soweit wir dazu nicht verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, für fehlerhafte Lieferungen oder Leistungen Ersatz zu liefern oder diese nachzubessern. Soweit dem Vertragspartner zumutbar, sind wir zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt.

1.5. Im Falle einer Nachbesserung hat der Lizenznehmer alle für die Fehlerdiagnose und –Beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und bei fernmündlicher oder Nachbesserung durch Datenfernübertragung einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der in der Lage ist, an der Nachbesserung mitzuwirken. Bei einer Nachbesserung vor Ort ist Lizenzgeber ungehinderter Zugang zu der nachzubessernden Lieferung oder Leistung zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Kunden einzustellen.

1.6. Nimmt uns der Kunde auf  Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Anspruch, und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat uns der Kunde alle im Zusammenhang mit der Ãœberprüfung des Kaufgegenstandes, der Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.

1.7. Bei Lieferung von Hardware und Fremd-Standardsoftware gilt, dass wir zum Zwecke Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen den Lieferanten oder Hersteller an den Vertragspartner abtreten können. Der Vertragspartner muß vor der Ausübung eines Rechts auf Rückgängigmachung des Vertrages, Herabsetzung des vereinbarten Preises oder Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses den Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nachbesserung oder Nachlieferung in Anspruch nehmen, es sei denn dies sei für den Lizenznehmer unzumutbar.

1.8. Der Vertragspartner ist verpflichtet, festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.

1.9. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.

1.10. Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung verjähren spätestens 2 Jahre nach Ablieferung der Leistung oder dieser gleich stehenden Zeitpunkt, soweit nicht eine kürzere gesetzliche oder in diesen AGB geregelte Verjährungsfrist eingreift.

2. Kaufverträge

2.1. Wir gewährleisten, dass die Lieferung oder Leistung nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Gehört Software zum Liefergegenstand, so stimmen die Parteien überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.

2.2. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, für fehlerhafte Lieferungen oder Leistungen Ersatz zu liefern oder diese nachzubessern. Soweit dem Vertragspartner zumutbar, sind wir zu einer mehrmaligen Nachbesserung berechtigt. Lassen wir eine ihm von dem Vertragspartner gestellte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat der Vertragspartner nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des vereinbarten Preises, sofern es sich um einen Kauf- oder Werkvertrag handelt.

2.3. Im Falle von Eingriffen des Kunden in die Ware, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, erlischt die Gewährleistung, es sei denn, der Kunde legt dar und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.

2.4. Die Gewährleistungsfrist für alle Waren beträgt 6 Monate ab Auslieferung, höchstens aber 1 Jahr nach Gefahrübergang. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht die VOB/B eingreift. Ansprüche wegen Fehlern von Dienstleistungen verjähren in 6 Monaten nach Ablieferung oder Fertigstellung. Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist erlöschen alle Ansprüche wegen der Beschaffenheit der Ware oder Leistung aus eigenem oder übergegangenem Recht und gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Gewährleistungsansprüche, deliktische Ansprüche und Gesamtschuldner-Rückgriffsansprüche aus Haftung gegenüber Dritten.

2.5. Beim Verkauf von gebrauchten Waren wird, soweit wir nicht gesetzlich zwingend haften oder anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Dienstleistungen Ansprüche wegen Fehlern von Dienstleistungen verjähren in 6 Monaten nach Ablieferung oder Fertigstellung.

4. Für etwaige Datenverluste kann die Firma EDV-TRUST-TRADE nicht haftbar gemacht werden. Bei Arbeiten an Geräten mit Datenträger wird eine aktuelle Datensicherung durch den Kunden vorausgesetzt. Garantieleistungen beziehen sich ausschließlich auf Hardwareprodukte.

§ 10 Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Freizeichnung von einfacher Fahrlässigkeit gilt nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder wesentlicher vorvertraglicher Pflichten (Kardinalpflichten) und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften für Schäden, die durch die Zusicherung verhindert werden sollten. Haften wir für einfache Fahrlässigkeit, so ist der Anspruch auf Ersatz des typischen, bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Falle der culpa in contrahendo oder der positiven Vertragsverletzung haften wir nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

2. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, soweit diese bereits entstanden sind und nach der vorstehenden Ziffer 1 bei Entstehung nach Vertragsschluß ausgeschlossen wären.

3. Die Haftung des Lizenzgebers ist in der Höhe bei Haftung für grobe oder einfache Fahrlässigkeit auf den maximalen Rechnungsbetrag, jedoch auf höchstens 5.000,-- € beschränkt, es sei denn dieser Betrag ist für den Lizenzgeber bei Vertragsschluß als unangemessen erkennbar.

§ 11 Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

1. Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

2. Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen der Kunden geltend gemacht werden können, behaftet (Rechtsmangel), so sind wir berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist durch Erwerb des Rechts oder von Nutzungsrechten oder durch entsprechende Änderung des Liefergegenstandes oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende Kosten tragen wir. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

3. Sind wir zu einer Beseitigung des Rechtsmangels nicht in der Lage, sind Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung nach Maßgabe von §§ 7 und 8 begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers auf Rücktritt vom Vertrag und die Geltendmachung der nachgewiesenen Aufwendungen, die dem Besteller durch die Rechtsverfolgung des Dritten entstanden sind.

§ 12 Widerrufsrecht

1. Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an den Absender der Rechnung:

2. Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Im Falle einer Rücksendung teilen Sie uns bitte mit, an welchem Tag und an welcher Adresse wir die Ware durch die DP AG abholen lassen können. Bitte beachten Sie, dass wir Kosten für eine direkte Rücksendung nicht übernehmen können und unfrei versendete Pakete nicht annehmen!

3. Ein Widerruf ist ausgeschlossen:

  • sobald die Ware fest eingebaut oder weiterverarbeitet wurde,
  • wenn es sich bei den bestellten Waren um solche handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden,
  • bei der Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
  • Wurde die Ware durch Sie bereits genutzt, behalten wir uns vor, hierfür eine Vergütung zu verlangen. Ferner sind Sie verpflichtet, eine durch Sie verursachte Beschädigung zu ersetzen und bei unvollständiger Rücksendung die fehlenden Teile zu bezahlen.

4. Zwingende gesetzliche Vorschriften, die die Haftung des Kunden weiter einschränken, bleiben unberührt.

5. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie nicht als Verbraucher bestellen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 13 Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

1. Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache die Firma EDV-TRUST-TRADE  nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Dies gilt auch im Falle der von der Firma EDV-TRUST-TRADE  veranlaßten Abholung zur Ãœberprüfung des Rücknahmegesuches. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags. 2. Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Firma EDV-TRUST-TRADE  berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Firma EDV-TRUST-TRADE für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 20,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

§ 14 Gerichtsstand / Erfüllungsort / anwendbares Recht / Teilnichtigkeit

1. Unser Geschäftssitz ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Vertragspartner auch an jedem sonstigen Gerichtsstand zu verklagen.

2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für beide Parteien.

3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen zwischen den Parteien berührt die Wirksamkeit dieser AGB oder der Vereinbarungen im übrigen nicht.

 

Aktualisiert am 01.12.2006

Ende der AGB´s