Strafrecht funktion


 


Strafrecht funktion

(Weitergeleitet von Rückwirkungsverbot im Strafrecht)

Der Grundsatz nulla poena sine lege (lat. ) bedeutet wörtlich übersetzt: "Keine Strafe ohne Gesetz" und wurde als römische Rechtsregel bereits von Ulpian zitiert. Danach kann eine Kriminalstrafe nur dann die wirksame Rechtsfolge eines Sachverhalts sein, wenn dieser als bestimmter, nicht bloß bestimmbarer Tatbestand in einem förmlichen Gesetz fixiert ist.

Gleichbedeutend wird teilweise auch nullum crimen sine lege ("kein Verbrechen ohne Gesetz") verwendet. Der Grundsatz ist in der Rechtsgeschichte - bereits im antiken Rom - sprachlich und normativ insoweit erweitert worden, dass eine schriftliche Fixierung der Strafbarkeit (nulla poena sine lege scripta) vor Begehung der Tat (nulla poena sine lege praevia) verlangt wird. Aufsichtsrat (Vorsitzender) der ACCEL Cash + Debitorenmanagement AG Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden das Arbeits- und das Strafrecht.

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