Unfall halter


 


Unfall halter

Unter Schadensersatz (oder auch Schadenersatz ohne Fugen-S, v. a. in Österreich) versteht man den Ausgleich eines Schadens, den jemand gegen oder ohne seinen Willen durch eine andere Person oder Sache erlitten hat, ohne dass dem Anderen ein Vorteil daraus erwachsen müsste.

Das deutsche Zivilrecht unterscheidet zunächst nach der Begründung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Voraussetzung ist regelmäßig schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, nur ausnahmsweise kommt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung zum tragen. ADAC-Vertragsanwalt Beathalter Ihr ADAC Anwalt für Verkehrsrecht, Unfall-Regulierung Auf unserer Homepage finden Sie alle Informationen über unsere Kanzlei sowie Tipps beim. Verschulden wird begründet durch eigenes Verhalten; fremdes Verhalten kann nur in Ausnahmefällen zugerechnet werden. Der Schadenersatzanspruch ist auf Ausgleich des messbaren Schadens gerichtet. Daneben kann bei Personenschäden Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld (v. a. in Österreich: Schmerzengeld) entstehen. Halter? (K r i s, 1342004 12:59).

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