Beitragsordnung ab 1.1.2003

 

Die Mitgliederversammlung hat am 12.03.2003 Änderungen zur Beitragsordnung vom 24.10.2001 beschlossen. Die Beitragsordnung wurde dementsprechend angepaßt:

 

1. Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühr als Mitglied

 

kostenlos

 

2. Beiträge

a) Jahresbeitrag einheitlich für alle aktiven Mitglieder

 

bei jährlicher Zahlung € 150,00

 

bei 1/4jährlicher Zahlung € 160,00

 

bei monatlicher Zahlung € 168,00

 

Zahlung im Januar

 

Zahlung € 40,00 am Quartalsanfang

 

Zahlung € 14,00 am Monatsanfang

b) Bei Familien (d.h. gleicher 1. Wohnsitz) reduziert sich dieser Beitrag ab der 2. Person

(auch in Kombination mit 3. Schnuppermitgliedschaft)

bei jährlicher Zahlung auf € 75,00

 

bei 1/4jährlicher Zahlung auf € 80,00

 

bei monatlicher Zahlung € 84,00

Zahlung im Januar

 

Zahlung € 20,00 am Quartalsanfang

 

Zahlung € 7,00 am Monatsanfang

c) Jahresbeitrag für alle passiven Mitglieder

bei jährlicher Zahlung € 60,00

 

bei 1/4jährlicher Zahlung € 60,00

 

bei monatlicher Zahlung    60,00

Zahlung im Januar

 

Zahlung € 15,00 am Quartalsanfang

 

Zahlung €    5,00 am Monatsanfang

3. Beiträge Schnuppermitgliedschaft zur Erlangung der Fechtreife

a) Trainingsteilnahme ca. 1 Jahr € 150,00

 

b) Bei Familien (d.h. gleicher 1. Wohnsitz) reduziert sich dieser Betrag ab der 2. Person (auch in Kombination mit 2. Beiträge) auf €   75,00

Zahlung nach Anmeldung

 

Zahlung nach Anmeldung

4. Umlagen (durchlaufende Posten)

 

a) Fecht-Prüfung / Fecht-Paß

 

b) Fechtpaßverlängerung (jährlich) lt. Rechnung DFB

 

c) Startgelder zu Turnieren lt. Ausschreibung Veranstalter

 

d) Kampfrichterkosten in Ausnahmefällen

 

 

ca. € 15,00

 

z. Zt. €  13,70

 

ca. € 6,00 bis € 10,00

 

lt. Ausschreibung Veranstalter

 

5. Beitragsermäßigungen

In besonderen Fällen ist der Vorstand ermächtigt, auf Antrag Beiträge zu ermäßigen (z.B. Arbeitslosigkeit) oder ganz zu erlassen (z.B. für Trainer).

6. Reisekosten

Für die Teilnahme an Turnieren und für Entsendungen kann ein Reisekostenzuschuß gewährt werden. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist die Reisekostenordnung des Vereins

7. Fälligkeit und Zahlung

Die Beiträge sind auf das Girokonto Nr. 1442029  bei der Sparkasse Bochum, Bankleitzahl 43050001 zu überweisen. Umlagen und Materialrechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig,

8. Änderung des Mitgliedsstatus

Eine Ummeldung vom aktiven zum passiven Mitglied ist zum 1. Januar bzw. zum 1. Juli möglich.  Eine Ummeldung zum aktiven Mitglied ist jederzeit möglich.