Die Mitgliederversammlung hat am 12.03.2003 Änderungen zur Beitragsordnung vom 24.10.2001 beschlossen. Die Beitragsordnung wurde dementsprechend angepaßt:
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1. Aufnahmegebühren Aufnahmegebühr als Mitglied |
kostenlos |
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2. Beiträge a) Jahresbeitrag einheitlich für alle aktiven Mitglieder |
bei jährlicher Zahlung € 150,00 bei 1/4jährlicher Zahlung € 160,00 bei monatlicher Zahlung € 168,00 |
Zahlung im Januar Zahlung € 40,00 am Quartalsanfang Zahlung € 14,00 am Monatsanfang |
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b) Bei Familien (d.h. gleicher 1. Wohnsitz) reduziert sich dieser Beitrag ab der 2. Person (auch in Kombination mit 3. Schnuppermitgliedschaft) |
bei jährlicher Zahlung auf € 75,00 bei 1/4jährlicher Zahlung auf € 80,00 bei monatlicher Zahlung € 84,00 |
Zahlung im Januar Zahlung € 20,00 am Quartalsanfang Zahlung € 7,00 am Monatsanfang |
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c) Jahresbeitrag für alle passiven Mitglieder |
bei jährlicher Zahlung € 60,00 bei 1/4jährlicher Zahlung € 60,00 bei monatlicher Zahlung € 60,00 |
Zahlung im Januar Zahlung € 15,00 am Quartalsanfang Zahlung € 5,00 am Monatsanfang |
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3. Beiträge Schnuppermitgliedschaft zur
Erlangung der Fechtreife |
a) Trainingsteilnahme ca. 1 Jahr € 150,00 b) Bei Familien (d.h. gleicher 1. Wohnsitz) reduziert sich dieser Betrag ab der 2. Person (auch in Kombination mit 2. Beiträge) auf € 75,00 |
Zahlung nach Anmeldung Zahlung nach Anmeldung |
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4. Umlagen (durchlaufende Posten) a) Fecht-Prüfung / Fecht-Paß b) Fechtpaßverlängerung (jährlich) lt. Rechnung DFB c) Startgelder zu Turnieren lt. Ausschreibung Veranstalter d) Kampfrichterkosten in Ausnahmefällen |
ca. € 15,00 z. Zt. € 13,70 ca. € 6,00 bis € 10,00 lt. Ausschreibung Veranstalter |
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5. Beitragsermäßigungen In besonderen Fällen ist der Vorstand ermächtigt, auf Antrag Beiträge zu ermäßigen (z.B. Arbeitslosigkeit) oder ganz zu erlassen (z.B. für Trainer). |
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6. Reisekosten Für die Teilnahme an Turnieren und für Entsendungen kann ein Reisekostenzuschuß gewährt werden. Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist die Reisekostenordnung des Vereins |
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7. Fälligkeit und Zahlung Die Beiträge sind auf das Girokonto Nr. 1442029 bei der Sparkasse Bochum, Bankleitzahl 43050001 zu überweisen. Umlagen und Materialrechnungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, |
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8. Änderung des Mitgliedsstatus Eine Ummeldung vom aktiven zum passiven Mitglied ist zum 1. Januar bzw. zum 1. Juli möglich. Eine Ummeldung zum aktiven Mitglied ist jederzeit möglich. |
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