Rennregeln:

 

§ 1  Rennleitung

 

I) Die Rennleitung besteht aus drei Rennleitern.

 

II) Die Rennleitung ist vor jedem Rennen zu bestimmen.

 

III) Rennleiter sind aus den Gruppenbetreuern und Elternteilen auszuwählen.

 

IV) Die Rennleitung trifft allein Entscheidungen zum Rennen. Es genügt eine einfache Mehrheit.

 

 

§ 2 Anmeldung zum Rennen

 

Jeder Teilnehmer hat sich spätestens 15 Minuten vor Rennbeginn bei der Rennleitung als anwesend anzumelden.

 

 

§ 3 Verspätungen

 

I) unentschuldigte Verspätung

 

1. Wer bei Auslosung der Karts (zehn Minuten vor Rennbeginn) unentschuldigt fehlt und noch bis zum Beginn des Qualifyings erscheint startet das Rennen vom letzten Startplatz. Das Qualifying kann ohne Wertung mitgefahren werden.

 

2. Verspäten sich mehrere unentschuldigt, bestimmen sich die hinteren Startplätze nach der Reihenfolge des Eintreffens und Anmeldens bei der Rennleitung.

 

II) entschuldigte Verspätung

 

1. Wer bei Auslosung der Karts entschuldigt fehlt erhält ein ausgelostes Kart zugewiesen.

 

2. Erscheint der Fahrer bis  zum Beginn des Warm – Up’s kann am Qualifying regulär teilgenommen werden.

 

III) Wer beim Warm – Up noch immer fehlt, aber bis zum Beginn des Qualifyings eintrifft, startet vom letzten Startplatz. § 3 I 2. gilt entsprechend.

 

IV) Wer beim Qualifying des ersten Rennens fehlt, ist für das erste Rennen gesperrt.

 

V) Für das zweite Rennen gilt § 3 I – IV entsprechend.

 

 

§ 4 Auslosung der Karts/ Ersatzkarts

 

I) Die Karts für die teilnehmenden Fahrer werden aus allen bereitstehenden, fahrbereiten Karts ausgelost. Eine Vorsortierung der Karts nach Leistung findet nicht statt.

 

II) Ersatzkarts für den Fall eines Defekts bestimmen sich nach dem Stand in der Box. Es ist das jeweils erste vordere Kart in der Reihe zu benutzen.

 

 

§ 5 Warm – Up

 

I) Das Warm – Up findet vor jedem Qualifying statt und dauert zwei Minuten.

 

II) Das Warm – Up findet unter Gelblicht statt. Es herrscht Überholverbot.

 

III) Zum Ende des Warm – Up fahren alle Fahrer an die Box.

 

Schäden und Probleme sind bis dahin zu melden und ggfs. kann mit Entscheidung der Rennleitung das Kart gewechselt werden.

 

 

§ 6 Qualifying

 

I) Zur Feststellung der Startaufstellung des Rennens wird vor dem Rennen ein Qualifying ausgetragen und dauert fünf Minuten.

 

II) Die Fahrer werden in gleichmäßigen Abständen von der Rennleitung hierzu aus der Box entlassen. Das Qualifying beginnt, wenn der erste Fahrer die Box verlassen hat (s. § 3 III).

 

III) Der fünf –Minuten – Zeitraum beginnt, wenn der letzte aus der Box ausfahrende Fahrer die Zeitnahme überfahren hat.

 

IV) Die Startaufstellung und Reihenfolge bestimmt sich nach der jeweils besten gefahrenen Runde der Fahrer. Der Fahrer mit der besten Rundenzeit startet vom ersten Startplatz, die folgenden Fahrer entsprechend ihrer Zeiten von den folgenden Startplätzen.

 

 

§ 7 Startaufstellung/ Einführungsrunde

 

I) Nach dem Qualifying werden den Fahrern die Startplätze von der Rennleitung zugewiesen.

 

II) Nach Einnehmen der Startaufstellung findet eine Einführungsrunde unter Gelblicht statt. Das Überholen ist verboten.

 

III) Wer in der Einführungsrunde überholt, fällt auf den letzten Startplatz zurück. Das gesamte Feld nimmt die neuen Startplätze ein und fährt eine neue Einführungsrunde. Die Fahrer rücken auf freiwerdende Startplätze auf.

 

 

 

§ 8 Rennen

 

I) Start

 

Das Rennen wird über die Rennampel gestartet. Das Rennen startet, wenn alle Rotlichter erloschen sind und Grünlicht aufleuchtet. Für den Fall einer defekten Rennampel wird das Rennen durch Handzeichen der Rennleitung gestartet.

 

II) Frühstart

 

1. Ein Frühstart liegt vor, wenn ein Fahrer nach Einnahme seines Startplatzes vor Aufleuchten des Grünlichtes seinen Startplatz/ seine Startlinie um mehr als dreißig Zentimeter nach vorn überfährt.

 

2. Wer zu früh startet fällt auf den letzten Startplatz zurück.

 

3. Das gesamte Feld nimmt die neuen Startplätze ein und fährt eine neue Einführungsrunde. Die Fahrer rücken auf freiwerdende Startplätze auf.

 

 

III) Überholen

 

1. Das Überholen soll ohne Gefährdung der Mitfahrer erfolgen. Überrundende Fahrer müssen ohne Behinderung umgehend vorbei gelassen werden.

 

2. a) Seitliches Abdrängen ist verboten.

 

b) Wer seitlich abdrängt, um seine Position zu verteidigen oder sich einen Vorteil zu verschaffen, erhält zunächst eine Verwarnung von der Rennleitung.

 

c) Wer nochmals wie o. g. seitlich abdrängt, wird von der Rennleitung mit der Rennstrafe belegt.

 

3. a) Seitlich versetztes Anschieben von hinten ist verboten.

 

b) Wer sich durch seitlich versetztes Anschieben von hinten einen Vorteil verschafft (z. B. weil der Vordermann sich dreht) wird von der Rennleitung mit einer Rennstrafe belegt, es sei denn, der Vorteil wird innerhalb einer Runde wieder abgegeben.

 

IV) Zeichen durch Flaggen/ Gelblicht

 

1. blaue Flagge

Ein schnellerer Fahrer überrundet. Das Überholen ist umgehend zu ermöglichen. Wer trotz blauer Flagge nicht innerhalb einer Runde den schnelleren Fahrer überholen lässt, erhält von der Rennleitung eine Rennstrafe.

 

2. gelbe Flagge/ Gelblicht

Es besteht eine Gefahr für die Fahrer. Die Geschwindigkeit ist deutlich zu reduzieren. Das Überholen ist bis zum Erlöschen des Gelblichtes verboten. Wer bei Gelblicht überholt oder die Gefahrenstelle nicht mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit passiert, erhält von der Rennleitung eine Rennstrafe.

 

3. schwarze Flagge/ ggfs. mit Nr. des Fahrzeugs

Der jeweilige Fahrer erhält eine Rennstrafe.

 

4. schwarz/ weiße Flagge/ ggfs. mit Nr. des Fahrzeugs

Der jeweilige Fahrer erhält eine Verwarnung.

 

5. rote Flagge

Das Rennen ist abgebrochen. Alle Fahrer müssen zurück zur Box.

 

6. schwarz – weiß karierte Flagge

Ziel

 

V) Rennstrafe

 

Eine von der Rennleitung verhängte Strafe ist wie folgt zu verbüßen:

 

- Runde weiter fahren bis zur Boxeneinfahrt

- an der Boxeneinfahrt anhalten

- mit mäßiger Geschwindigkeit die Boxengasse passieren

- bei der Boxenausfahrt anhalten

- ohne Behinderung des laufenden Rennens in die Strecke einfahren.

 

Wer gegen diese Vorgehensweise verstößt, erhält von der Rennleitung erneut eine Rennstrafe.

 

VI) Gewichte

 

Gewichtsunterschiede der Fahrer sind nach den folgenden Regeln auszugleichen. Fahrer in Bambini – Karts sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 

a) Die Gewichte der Fahrer werden im Januar vor dem ersten Rennen und im September vor dem ersten Rennen nach der Sommerpause in Rennkleidung ohne Helm ermittelt.

 

b) Es wird das jeweilige Gruppendurchschnittsgewicht ohne den leichtesten Fahrer der Gruppe ermittelt.

 

c) Fehlendes Gewicht eines Fahrers bis zum Gruppendurchschnittsgewicht ist durch Zusatzgewichte im Kart auszugleichen. Eine benötigte Sitzschale wird als 5 kg – Gewicht bewertet.

 

d) Das ermittelte Zusatzgewicht zum Wiegetermin gilt bis zum nächsten Wiegetermin.

 

e) Wer im Qualifying ohne die erforderlichen Gewichte startet, fällt auf den letzten Startplatz zurück. Gegenüber verspätet erschienenen Fahrern rückt der Fahrer mit zuwenig Gewicht aber auf.

 

f) Wer im Rennen nicht mit dem erforderlichen Gewicht startet, fällt auf den letzten Platz der Wertung des jeweiligen Rennens zurück.

 

 

VII) Unfälle/ Pannen

 

Im Falle eines Unfalles oder einer Panne, bei der ein oder mehrere Karts nicht mehr fahrbereit sind, gelten folgende Regeln:

 

1. Der betroffene Fahrer muß grundsätzlich im Kart bleiben und den Ausfall durch beidarmiges Winken anzeigen.

 

2. Das Rennen wird sofort nur unter Gelblicht fortgesetzt.

 

3. Ein benötigtes Ersatzkart wird zum Fahrer auf die Strecke gebracht.

 

4. Die Gelblichtphase dauert an, bis die Strecke vollständig geräumt ist, d. h. das defekte Kart von der Strecke entfernt wurde.

 

5. Bei einem Ausfall eines oder mehrerer Fahrer in der ersten Rennrunde wird das Rennen abgebrochen und in der ursprünglichen Startaufstellung neu gestartet. Diese Regeln ist ggfs. wiederholt anzuwenden.

 

6. In schweren Fällen wird das Rennen von der Rennleitung unterbrochen oder abgebrochen.

Im Fall der Unterbrechung wird das Rennen durch fliegenden Start mit der zum Zeitpunkt der Unterbrechung bestehenden Platzierung wieder aufgenommen.

Im Fall des Abbruchs wird das Rennen zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.

 

 

VIII) Rechtsmittel/ Protest

 

1. Gegen Entscheidungen der Rennleitung können die Fahrer Protest einlegen.

 

2. Der Protest ist gegenüber dem Vorstand schriftlich innerhalb einer Frist von drei Tagen zu erklären.

 

3. Mit Einreichung des Protestes ist eine Protestgebühr von 25 Euro zu zahlen. Wird dem Protest abgeholfen, d. h. die Entscheidung der Rennleitung aufgehoben, wird die Protestgebühr erstattet. Wird der Protest zurückgewiesen, verfällt die Gebühr zugunsten der Vereinskasse.

 

4. Im Protestschreiben ist die angegriffene Entscheidung der Rennleitung anzugeben und der Protest zu begründen. Weiterhin soll angegeben werden, welches Ziel mit dem Protest erreicht werden soll. Der Vorstand hört die Beteiligten und trifft eine der Situation und dem Rennergebnis angemessene Entscheidung, insbesondere kann

- eine Abmahnung der Rennleitung erfolgen,

- eine Korrektur der Wertung vorgenommen werden oder

- das Rennen kann als ungültig erklärt und wiederholt werden.

 

 

IX) Sonstiges

 

1. Es dürfen keine Gegenstände auf die Strecke geworfen werden.

 

2. Es dürfen keine für das Rennen unnötige Gegenstände im Kart oder am Körper mitgeführt werden.

 

3. Beim Rennen ist rennadäquate Kleidung zu tragen, d. h. es besteht Helmpflicht und es sollen Kartanzug, Kartschuhe, Rippenschutz und Handschuhe getragen werden.

 

4. Karts sind nach Abschluß eines jeden Rennens wieder für den Regelbetrieb herzurichten, d. h. z. B. Sitzschalen, Gewichte und Pedalverlängerungen sind zu entfernen und ggfs. sind Karts aufzutanken.

 

Bielefeld, 03.12.01

Der Vorstand