Ich war grad 19 Jahre
ein bischen Punk ein Paar strubelige Haare
vom Saufen ziemlich am Ende
da fiel ich ihnen in die Hände
sie zerrten mich an den Haaren
in eine Zelle ihrer Wache
sie traten mir in die Fresse
und prügelten wie bessesen
ich dachte das können die nicht machen
ich wachte auf in einer Ecke
in einer Lache aus Tränen und Blut
ich dachte das können sie nicht machen
da wurde Hass aus meiner Wut

UND SEIT DEM KANN ICH ES NICHT LASSEN 
DIESE MIESEN SCHWEINE ZU HASSEN!!!!!


 

Sonntagsblick 12. Mai

Zürcher Polizisten prügelten Tankwart spitalreif. Zeuge klagt an:
«Ich dachte, da wird jemand getötet»

Sonntagsblick 12. Mai 2002
 

Gewaltopfer: Im Zürcher Unispital wird Eldar von Ärzten fotografiert.
Hauptwache: Auf der Urania wurde Eldar weiter misshandelt.
FOTO: MICHAEL WILDI
ZÜRICH – Er wollte nur schnell Brot kaufen gehen. Da wurde Eldar S.* (19) spitalreif geprügelt – von Zürcher Stadtpolizisten. Die Polizei mit Chefin Esther Maurer (SP) versucht, den handfesten Skandal herunterzuspielen. Doch jetzt liegen SonntagsBlick detaillierte Zeugenaussagen vor. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch Fotos der angeblich verletzten Polizisten und ein Tonband, das die Prügel-Orgie wiedergibt.
 
«Ich dachte, da draussen wird jemand getötet.» Das sagt Martin B.* (40) aus Zürich, Angestellter in der Versicherungsbranche. Er war am Sonntag, 21. April, Zeuge eines brutalen Vorfalls. Der Tatort liegt gleich neben der Zürcher Liebfrauenkirche. Martin B. suchte an diesem Tag einen Ort der Ruhe und erlebte stattdessen um 18 Uhr dramatische Augenblicke.

«Ich bin noch immer erschüttert», sagt Martin B., der bis zu jenem Tag «an die Polizei glaubte». Hilfeschreie trieben ihn aus der Kirche. «Ich sah, wie zwei Männer wie verrückt auf einen dritten Mann einprügelten. Ich rief: ‹Hört auf damit!›. Doch die Schläger reagierten nicht. «Sie waren ausser Kontrolle», erzählt Martin B. «Ich dachte zuerst, es sei eine Bande.» Martin B. griff nicht ein, weil er bei einem der Schläger eine Pistole aus dem Halfter ragen sah. «Der Mann am Boden übte keine Gewalt aus, er hielt nur die Arme schützend vor sich.» Doch die Schläger liessen nicht von ihrem Opfer ab. «Sie prügelten auch noch weiter, als er schon an einem Geländer angekettet war.» Das Opfer schrie weiter um Hilfe. «Einer der Schläger regte sich so darüber auf, dass er ihm nochmals mit der Faust einen heftigen Schlag auf die Schläfe verpasste.»

Martin B., der früher in der Sicherheitsbranche tätig war, kann die Szenen jederzeit aus seinem Gedächtnis abrufen. Er sagt: «Das Opfer hat stark geblutet.» Dass es sich bei den Schlägern um Polizisten handelt, merkt Martin B. erst, als weitere, uniformierte Beamte dazukommen. «Bis zu diesem Zeitpunkt fühlte ich mich hilflos. Es war so krass.» Doch die Polizei interessiert sich weder vor Ort noch später für seine Beobachtungen. «Als ich bei der Polizeizentrale anrief, fühlte sich niemand zuständig. Ich wurde ständig weiter verbunden. Am Schluss war ich wieder bei der Zentrale.» Martin B. insistiert, er melde sich wegen eines Zeugenaufrufs. Endlich wird seine Adresse notiert. Doch bis heute wurde der wichtige Augenzeuge nicht einvernommen.

SonntagsBlick kennt die beiden Schläger: Es sind der Kriminalbeamte Reto K.* und Detektiv Bernhard S.*. Sie waren an diesem Tag als Zivilstreife Nummer 309 unterwegs. Ihr angeblicher Auftrag: eine Drogenrazzia. Doch ihr Opfer ist nachweislich kein Drogendealer. Das musste selbst der zuständige Bezirksanwalt Michael Scherrer zugeben. In der Lokalpresse und im Regionalfernsehen diffamierten Polizeisprecher das Opfer noch Tage später als «mutmasslichen Drogendealer».

Beim Opfer handelt es sich um Eldar S. Zusammen mit seinem Vater Muhedin betreibt der 19-Jährige im Zürcher Stadtkreis 6 – weit weg vom Drogenmilieu – eine Tankstelle. Wenige hundert Meter unterhalb dieser Tankstelle kam es zu dem brutalen Übergriff auf den jungen Bosnier. Eldar S.: «Ich war unterwegs zum Hauptbahnhof. Dort wollte ich Brot kaufen und anschliessend in den Fitnessklub gehen.» Der Tankwart kam nur bis zur Liebfrauenkirche. «Zwei Männer kamen mir entgegen. Einer packte mich ohne Grund oder Vorwarnung am Gesicht und schlug mir gegen den Kopf. Ich dachte, es seien Faschos.» Danach folgte die Prügel-Orgie.

Die Aussagen von Zeuge Martin B. stimmen mit jenen von Eldar S. überein. «Ich dachte, die beiden Männer wollten mich umbringen. Ich verlor sehr viel Blut», erzählt der Tankwart. Erst als weitere Streifenwagen-Patrouillen vor Ort eintreffen, zeigen die Schläger Reto K. und Bernhard S. ihre Polizeiausweise. Und sie rufen ihren Kollegen zu: «Dieser Mann, der hier auf dem Boden liegt, ist ein gefährlicher Krimineller. Er ist völlig unberechenbar.» SonntagsBlick liegt Eldars Auszug aus dem schweizerischen Strafregister vor: kein einziger Eintrag. Trotzdem wird Eldar S. in einen Polizei-Kombi verfrachtet. Sein Hinweis, der Vater sei oben an der Tankstelle, interessiert die Polizisten nicht. Ein Sanitäter hatte die Beamten zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass man Eldars Wunden «nähen müsse». Die beiden Schläger selbst erklären: «Bei uns ist alles in Ordnung.» Später behauptete die Stadtpolizei plötzlich, einer der Beamten habe einen «Nasenbeinbruch» erlitten.

Der verletzte und mit Handschellen gefesselte Eldar S. wird auf die Urania-Hauptwache gebracht. Dort geht für den Bosnier der Horror weiter. Er wird gemäss seinen Angaben von zwei anderen uniformierten Polizisten erneut massiv verprügelt. «Die Schläge erfolgten in die Nieren, in den Bauch und in die Genitalien», heisst es in der Strafanzeige. Damit nicht genug: «Sie schlugen meinen Kopf mehrmals gegen die Wand. Ich war noch immer mit Handschellen auf den Rücken gefesselt», sagt Eldar S. Erst als eine Polizistin ihre Kollegen auffordert, den jungen Mann in Ruhe zu lassen, lassen sie von ihm ab. Die Strafanzeige lautet denn auch auf «Körperverletzung». Die Polizisten ihrerseits haben Eldar S. wegen «Gewalt und Drohung gegen Beamte» eingeklagt.

Erst viereinhalb Stunden nach der ersten Prügel-Orgie vor der Liebfrauenkirche wird der Tankwart in die Notfallstation des Universitätsspitals eingeliefert. Dort werden seine Wunden genäht und Röntgenbilder erstellt. «Mein Klient hatte riesiges Glück», sagt sein Anwalt. «Er hätte tot sein können.» Das hielt die im Spital anwesenden Polizisten nicht davon ab, Eldar S. zur weiteren Befragung wieder auf die Wache mitnehmen zu wollen. Dagegen wehrten sich die Ärzte. «Der Patient ist aus medizinischer Sicht zurzeit weder hafterstehungs- noch verhörfähig», heisst es in einem Fax der behandelnden Ärzte an die Stadtpolizei Zürich. Die Mediziner kamen zum Schluss, dass eine stationäre Einweisung in die Psychiatrische Klinik unumgänglich ist. Dort verbrachte Eldar S. zehn Tage – aus medizinischen Gründen und aus Schutz vor der Polizei, wie SonntagsBlick aus der Ärzteschaft erfuhr.

Gravierende Vorwürfe, doch Polizeivorsteherin Esther Maurer (SP) versteckt sich hinter der «laufenden Untersuchung». Doch ernsthaft untersucht wurde bis jetzt praktisch nichts:
Zeuge Martin B. wurde bis heute nicht einvernommen.
Weder er noch zwei weitere Zeugen vor der Kirche wurden am Tatort befragt. Auch wurden ihre Personalien nicht aufgenommen.
Trotz gegenteiligen Zeugenaussagen behaupten die Prügel-Polizisten, Eldar S. habe sich mit Schlägen gegen die Kontrolle gewehrt. Als «Beweismittel» wurden Fotos von den Beamten erstellt. «Ich erkenne darauf keinerlei Verletzungen», sagt Eldars Anwalt. Die Blutspritzer auf den Gesichtern der Beamten seien vom Opfer. Tatsache ist: Das Blut tropft nicht nach unten, sondern weist stellenweise sogar nach oben. Klare Indizien für Blutspritzer vom Opfer.
Auf den Fotos ist deutlich zu erkennen, dass der Knöchel der Faust eines Beamten geschwollen und blutig ist. Die Hände von Eldar S. jedoch weisen keine Verletzungen auf. Hätte auch er zugeschlagen, wäre das zu sehen.
Ein weiteres Foto zeigt nur das blutige Knie eines angeblichen Beamten. Doch ist nicht ersichtlich, wem das Knie gehört. Es fehlt wie bei allen Fotos eine Ganzkörperaufnahme. Und: Im Arztbericht steht kein Wort von einer Knieverletzung.

Trotz klaren Hinweisen auf ein krasses Fehlverhalten ihrer Beamten, versucht die Polizei, die Affäre herunterzuspielen. So wurde dem Anwalt des Opfers eine Tonbandaufnahme zur Verfügung gestellt, die den Funkverkehr mit der Zentrale zeigen soll. «Die Kassette enthält nicht alle sachverhaltsrelevanten Aufnahmen», empört sich der Rechtsvertreter. «Auch hier wurde von der Polizei mutmasslich eine Selektion vorgenommen.» Brisant: «Auf der nur gerade zwei Minuten langen Kassette entsteht der Eindruck, die Polizisten seien in Not gewesen. Das ist ungeheuerlich», sagt Eldars Anwalt. «Denn auf der Kassette sind auch eindeutig die verzweifelten Hilfeschreie meines Klienten zu hören.» Immerhin hat der zuständige Bezirksanwalt Scherrer veranlasst, eine Spurensicherung vornehmen zu lassen. So sollen auch die Blutspuren an den Wänden, am Boden, im Gang und in der Zelle der Urania-Hauptwache kriminalpolizeilich gesichert werden. «Das gilt auch für die Kleider der Polizisten», so der Anwalt.

Die insgesamt vier Prügel-Polizisten wurden bis heute nicht vom Dienst suspendiert. Sie übten laut Eldar S. auch verbale Gewalt aus: Wenn er mit den Medien spreche, sei seine Aufenthaltsbewilligung in Gefahr. Eldar S., der von den Prügel-Polizisten auch als «Wicher», «Schafseckel» und «Saujugo» beschimpft wurde, will von Maurer keine Entschuldigung. «Mir geht es darum, dass so etwas in der Stadt Zürich nie mehr passiert.»

Eldar S. hat den Unterarm gebrochen, Platzwunden am Kopf und Prellungen am ganzen Körper. Noch schwer wiegender sind aber die seelischen Wunden. «Er hat von diesem Erlebnis ein schweres Trauma davongetragen», sagt Professor Ulrich Schnyder, Direktor der Psychiatrischen Poliklinik am Universitätsspital Zürich. «Er benötigt eine psychotherapeutische Behandlung. Erst dann wird sich zeigen, ob es Eldar gelingen wird, dieses Trauma zu verarbeiten»

Zivile müssen Ausweis zeigen
Welche Rechte haben Betroffene bei Polizeikontrollen? Hier ein paar nützliche Hinweise:
 
  • Wer von Polizisten in Zivil kontrolliert wird, kann verlangen, dass sie ihren Polizeiausweis zeigen.
  • Wer zu einer genaueren Überprüfung auf die Wache mitgenommen wird, kann verlangen, dass man ihm den Grund nennt. Die Polizei ist verpflichtet, für die vorläufige Festnahme einen Grund anzugeben.
  • Schikanen durch Polizeibeamte sind verboten. «Häufiger als in früheren Jahren beschweren sich Bürgerinnen und Bürger über polizeiliche Personenkontrollen», heisst es im Jahresbericht 2000 des Ombudsmanns der Stadt Zürich.
  • Handschellen dürfen erst eingesetzt werden, wenn bei der kontrollierten Person dringende Fluchtgefahr besteht oder sie gewalttätig wird.

 


Grenzenlos rassistisch
Ein junges Paar mit Kleinkind, das am 20. August im Nachtzug von Deutschland nach Basel reiste, ist von zwei Schweizer Grenzpolizisten rassistisch beschimpft und tätlich angegriffen worden. Die beiden Beamten haben ohne Anlass begonnen, das Paar anzugreifen. Einer der beiden packte die Frau am Hals und warf sie gegen ein Abteilfenster, den Mann zerrte er ins benachbarte Abteil, warf ihn zu Boden und beschimpfte ihn als «Scheissausländer» und «Arsch», während der zweite zuschaute. Gegen die Beamten ist Strafanzeige eingereicht worden. Ein anwesender Geschäftsmann, der alles mitgekriegt hat, ist bereit, als Zeuge vor Gericht auszusagen. (Quelle: «Basler Zeitung»)


 

(www.blutgeil.com)

Folter nach Zürcher Art»!


In der WoZ vom 25.4.02 erschien ein 5-teiliges «Dossier Tränengas». (Textversion auch online: 1, 2, 3, 4, 5) Mit dabei die von PigBrother protokollierte Geschichte der 2 Verletzten. Ihre Aussagen (und auch die abgedruckten Fotos) belegen klar, dass sie vom "Wasser"werfer im laut Dienstanweisung verbotenen Direktbeschuss gezielt mit "Tränengas"-Wassergemisch abgeduscht wurden. (Eine ausführlichere Version des Interviews mit zusätzlichen Fotos demnächst hier auf dieser Site.) In einem ebenfalls abgedruckten Interview bestätigt Polizeivorsteherin Esther Maurer ausdrücklich, das «Abduschen von Personen mit Reizstoff» sei «absolut inakzeptabel», sowie

 
Nach 9 Tagen: Die Haut trocknet immer wieder aus, kommt
buchstäblich in Fetzen runter, das Fleisch liegt bloss.

«Ja, die Bilder, die ich gesehen habe, lassen die Vermutung zu, dass sie direkt abgeduscht wurden.» Und: «Der Mann, der den Wasserwerfer bedient, kann mit einem Knopfdruck entscheiden, ob er das pure oder das Wasser mit Gasgemisch einsetzen will.» Mittlerweile haben die Verletzten Strafanzeige eingereicht, obwohl sie dafür als erstes gleich mit einer Retour-Anzeige bedacht werden. (Die Polizeivorsteherin: «Ihr könnt schon Anzeige machen. Mit der Entschädigung könnt Ihr dann grad etwa die Busse bezahlen.») Es braucht keine prophetischen Gaben, um zu ahnen, wie diese Gerichtsprozesse im lokalen realexistierenden "Rechtsstaat" ausgehen werden. Trotzdem sind sie nötig. Auch wenn die Folter-Polizisten einmal mehr unbehelligt bleiben (bzw. für «treue Dienste» noch befördert werden). Damit niemand später sagen kann, man habe "nichts gewusst". 


 

 

 

 

Weitere Schwerverletzte nach Polizeieinsatz vom 1.2.02 Nach dem 

"Tränengas"-Tod von Edoardo Parodi und den 3 im Limmattalspital hospitalisierten Personen wurde erst jetzt bekannt, dass auch im Unispital mindestens 2 weitere Schwerverletzte 3 Tage hospitalisiert waren wegen durch die Beimischung von CN (Giftklasse 1) im "Wasser"werfer üblichen grossflächigen Verbrennungen 2. Grades 

 


Tod durch "Tränengas"

 (www.blutgeil.com

 Am 1.2.02 besuchte der 22-jährige Edoardo "Dodi" Parodi aus Genua die Anti-WEF-Demo, am nächsten Tag wurde er in Lugano tot aufgefunden, "ein Zusammenhang zwischen dem Tod und seiner Teilnahme wurde bislang nicht festgestellt" bzw. es sei "keine Fremdeinwirkung feststellbar". (ZüriExpress bzw. NZZ 4.2.02) Am nächsten Tag folgte andernorts eine Meldung, wonach dem Toten Blut aus dem Mund geflossen sei, erstmals wurde "Tränengas" als mögliche Todesursache erwähnt. Eine Autopsie sei abgeschlossen (Metropol 5.2.02), die Resultate würden jedoch sowohl Bekannten Dodis wie auch der Öffentlichkeit vorenthalten, wie PigBrother aus Lugano bestätigt wurde. Am nächsten Tag hiess es, dass laut Autopsie "keine äusseren Einwirkungen" als Todesursache ersichtlich seien, es würde jedoch noch "Wochen" dauern, bis die Todesursache bekanntgegeben würde, da die "Untersuchung noch nicht abgeschlossen" sei (Metropol 6.2.02, ohne Bezugnahme auf den vortägigen Artikel, kein Sterbenswörtchen mehr von "Tränengas") Die tessiner Polizei hatte sogleich die Falschmeldungen verbreitet, der Tote sei drogenabhängig gewesen und die Todesursache sei eine Überdosis rsp. Selbstmord . Demgegenüber steht die Meldung, dass Dodi laut Bekannten kein Fixer gewesen sei, auch im unterschlagenen Autopsiebericht stehe ausserdem, die Todesursache sei nicht auf eine Überdosis zurückzuführen (Woz 7.2.02)
Soweit die PigBrother bekannten Meldungen. Der Umstand, dass dieser "ungeklärte Todesfall" bisher keinem "grossen" Medium einen ausführlichen Bericht wert war (War ja bloss n Jude, äh, Pardon, Demonstrant), kombiniert mit den Vertuschungen und Falschmeldungen durch Polizei und Behörden spricht für sich (bzw. ist ein weiteres typisches Beispiel für Korruption nach Schweizer Art). Nach allen bisher bekannten Fakten ist es am wahrscheinlichsten, dass am 3.2.02 eingetroffen ist, wovor u.a. der Verein unabhängiger ÄrztInnen Zürich (VUA) und PigBrother schon seit langem warnten: Nach USA, Frankreich, BRD, Palästina usw. ist nunmehr auch in der Schweiz der erste Todesfall durch den "harmlosen Reizkampfstoff Tränengas" zu beklagen


Definitiv unschuldig (TA 19.03.02)

Kurt von Allmen war in der Nacht auf Donnerstag einer Polizeistreife aufgefallen, die nach einem Einbrecher fahndete, der in der Altstadt aus einem Elektronikgeschäft ein DVD-Gerät gestohlen hatte. Den nach Hause rennenden Mann stoppten die Beamten, indem sie ihn mit dem Dienstfahrzeug gegen eine Hauswand drückten und dabei sein linkes Bein derart verletzten, dass es amputiert werden musste. Kurt von Allmen war aber nicht der Dieb den sie suchten.


Schwerverletzte nach Polizeieinsatz: Von den Medien gänzlich unbeachtet: Nach dem 1.2. sind nicht nur ein Toter, sondern auch zahlreiche Schwerverletzte zu beklagen. PigBrother wurde gemeldet, dass als Folge des Polizeieinsatzes allein im Limmattalspital mindestens 4 Personen hospitalisiert wurden, u.a. mit folgenden Verletzungen:

Aus Zürich nichts neues …

Eine Frau mit inneren Bauchverletzungen als Folge eines Fusstritts (wobei eine Operation erforderlich war), 1 schwere Gehirnerschütterung als Folge von Knüppelschlägen auf den Kopf, Rückenprellung infolge eines Fusstritts,1 zertrümmerte Kniescheibe, div. leichte bis schwere Bänderzerrungen als Folge von Verdrehen des Beins (teilweise spätere Operation erforderlich) usw.
Dabei hätten sich scheints vor allem Beamte der Kantonspolizei durch gezielt brutales Eingreifen "à la Genua" hervorgetan. Bezeichnend auch, dass die Polizei von Verletzten einmal mehr nichts wissen will, obwohl Beamte im Spital vor Ort waren, um dort die Effekten der Verletzten zu durchwühlen.

www.blutgeil.com


1(www.augenauf.ch)

Die Polizei hat gehandelt wie immer

Samson Chukwu, der zweite Mann, der in der Schweiz bei der Ausschaffung gestorben ist, erstickte jämmerlich. Der Autopsiebericht bestätigt, was augenauf von Anfang an befürchtet hat: Die Polizeibeamten haben zur Fesselung des Nigerianers eine Methode angewandt, die lebensgefährlich ist und vor deren Anwendung in der Fachliteratur gewarnt wird.

Am 28. August wird in Zürich Kloten ein Sarg ins Flugzeug mit der Flugnummer SR 264 eingeladen. Samson Chukwu, am 1. Mai in der Zelle im Ausschaffungsgefängnis Granges getötet, wird in seine Heimat zurückgebracht. Begleitet von seinem älteren Bruder und verabschiedet von Schweizer FreundInnen, der nigerianischen Community in der Schweiz und augenauf, startet das Flugzeug um 12.55 Uhr nach Lagos. Die sterblichen Überreste des zweiten Todesopfers aktueller schweizerischer Ausschaffungspolitik verlassen das Land. Am 7. September findet die Beerdigung in seinem Heimatdorf Enugu statt.
Samson Chukwu, der am 24. Mai 1999 in der Schweiz um Asyl nachgesucht hatte, war in Nigeria Mitglied einer kleinen politischen Gruppierung, die im Rahmen der demokratischen Bewegung aktiv war. Der Student der Fakultät für Business und Management kam ins Visier der Militärs und flüchtete aus Nigeria - weil er um sein Leben fürchtete. Den Tod hat er in der sicheren Schweiz gefunden.
Im Mai 2000 wird sein Asylgesuch abgelehnt. Zu dieser Zeit sitzt Chukwu im Wallis in Untersuchungshaft, weil er beschuldigt wird, mit Drogen zu handeln, was er bis zu seinem Tode dezidiert bestreitet. Die Behörden schicken den negativen Asylentscheid nicht ins Gefängnis - die Rekursfrist verstreicht, ohne dass der Betroffene davon weiss. Als er im August aus der Untersuchungshaft entlassen wird, ist es zu spät. Wegen ungeregelten Aufenthaltes wird er eine Woche nach der Entlassung ins Ausschaffungsgefängnis Granges gesteckt, wo er bis zu seinem Tod bleibt.

Die letzte Viertelstunde
Die Polizeibeamten der Walliser Spezialeinheit, die den Auftrag hatten, Samson Chukwu am 1. Mai 2001 nach Zürich zu bringen, haben den Nigerianer getötet. Maduka Chukwu, der ältere Bruder Samsons, hat mit den beiden Beamten geredet. Sie sind sich keiner Schuld bewusst, auch wenn einer der beiden sich wenigstens dazu durchringt zu sagen, es täte ihm leid.
Der Ablauf des frühen Morgens lässt sich etwa so zusammenfassen: Um 01.45 Uhr kommen die beiden zivil gekleideten Polizeibeamten der Walliser Spezialeinheit, X. und Y., im Ausschaffungsgefängnis von Granges (VS) an. Der Wärter lässt sie herein, sie unterhalten sich kurz. Zirka um 01.50 Uhr gehen sie zur Zelle, in der noch Licht brennt. Samson Chukwu weiss nicht, dass er ausgewiesen werden soll - im Gefängnis herrscht strenge Anweisung, ihm nichts davon zu sagen. Mit gutem Grund. Schliesslich weiss der 27-Jährige, dass er am
7. Mai 2001 freigelassen werden muss, dann hat er insgesamt neun Monate in Ausschaffungshaft verbracht.
Zuerst fordern die Polizisten Chukwu auf, ihnen nach Zürich zu folgen. Als er nicht reagiert, nehmen sie ihm die Decke weg und zerren die Matratze unter ihm hervor. Chukwu hält sich am Bettgestell fest, X. und Y. versuchen, ihn wegzureissen, fordern den Wärter auf mitzuhelfen, was dieser ohne grossen Erfolg auch tut. Schliesslich gelingt es ihnen, Chukwu auf den Boden zu legen und seine eine Hand mit Handschellen zu fesseln. Um die zweite Hand auch auf den Rücken zu kriegen, setzt sich einer der Beamten, der 79 kg schwere Y., auf den Rücken Chukwus. Nachdem beide Hände hinter dem Rücken gefesselt sind, legen die Beamten dem Nigerianer zusätzlich Fussfesseln an. Chukwu regt sich nicht mehr.
Als die Beamten realisieren, dass Chukwu nicht - wie sie wohl vermuten - simuliert, schleppen sie ihn aus der Zelle auf den Gang und beginnen mit Mund-zu-Mund-Beatmung, während der Wärter die Ambulanz ruft. Es ist 02.08 Uhr.
Um 02.27 Uhr trifft der Krankenwagen ein, wenige Minuten später der Arzt. Die Anstrengungen, Samson Chukwu wieder zu beleben, scheitern. Er ist erstickt. Um 03.05 Uhr stellt der Arzt den Tod fest.

Courant normal
Die beiden Beamten der Walliser Spezialeinheit betonen, dass sie gehandelt hätten, wie sie immer handeln - es sei gar nichts Aussergewöhnliches passiert, und sie könnten sich den Tod des muskulösen 27-Jährigen nicht erklären. Dabei führten beispielsweise schon 1999 die deutschen Polizeitrainer Schulungskurse durch, um ihren Polizisten klarzumachen, dass die Position auf dem Bauch nach einer grossen Anstrengung und unter Stress zu Atemnot und damit zum Tode führen kann - ganz zu schweigen davon, wenn sich noooooooooocch ein schwerer Mann auf den Rücken setzt. Diese Todesart wird «plötzlicher Gewahrsamstod» genannt. In der Schweiz wurde er nach dem Tod des Palästinensers Khaled Abuzarifas im März 1999 in Kloten öffentlich diskutiert. Doch bis heute haben die politisch Verantwortlichen daraus keine Lehren gezogen.
Die Frage, wer die Walliser Beamten gelehrt hat, Leute auf diese Art zu fesseln, ist ungeklärt. Im entsprechenden Ausbildungshandbuch für Sicherheit und Interventionstechnik des Eidg. Grenzwachtkorps findet sich keine Anleitung, Leute auf diese Weise festzunehmen. Als äusserste Massnahme wird dort empfohlen, mit dem Knie den Unterarm zu blockieren und mit dem Ellbogen die Schulterpartie zu fixieren.
Lernen die angehenden Polizisten in der Ausbildung trotzdem potenziell tödliche Festnahmemethoden? Oder zeigen gestandene Polizisten den Polizeischule-Neulingen, «wie es richtig geht»? Die Antwort auf diese Frage steht noch aus. Der Untersuchungsrichter hat sich auch noch nicht entschieden, ob er Anklage gegen die beiden Beamten erheben wird.

augenauf fordert:
- Die offizielle Übernahme der Verantwoooooooooorrtung am Tod Samson Chukwus durch die entsprechenden Behörden. Insbesondere sind dies die Vorsteherin des EJPD, Bundesrätin Ruth Metzler, der Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, Regierungsrat Jörg Schild, und der Polizeidirektor des Kantons Wallis.
- Ohne Verschleppung sind alle Zwangsauuuuuuuuuussschaffungen sofort zu sistieren.
- Der Familie von Samson Chukwu ist unbbbbbbbbbbüürokratisch Schadenersatz zu leisten. Die Behörden sollen sich offiziell bei der Familie entschuldigen.

 

Der Autopsiebericht
Am 26. Juli 2001 gab das Untersuchungsgericht des Mittelwallis die Resultate des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Lausanne bekannt. Die Schlussfolgerungen des Autopsieberichtes:
- «Der Betroffene wollte nicht in sein Heimatland zurückgeschafft werden und wehrte sich entschieden dagegen.
- Er befand sich in einem Zustand grosser Erregung und möglicherweise in einer Stresssituation.
- Während des minutenlangen Handgemenges hat er eine beachtliche physische Anstrengung vollbracht, die sein Bedürfnis nach Sauerstoff verstärkte. Er wurde in eine zum Atmen ungünstige Lage gebracht (mit blockierten Armen hinter dem Rücken auf dem Boden).
- Er musste das Gewicht eines Polizisten auf seinem Brustkorb aushalten, was die Atembewegung beeinträchtigte.
- Die Autopsie des Instituts entsprach dem in der Fachliteratur erwähnten Fall eines Todes bei Verhaftungen mit Festhalten des Häftlings und entsprechend schwachen morphologischen Spuren (punktförmige Hautblutungen bei der Bindehaut der Augen, Blutergüsse am Herzkranz und den Lungengefässen) und den bei ähnlichen Hinschieden auftretenden Verletzungen (in einer Bodenlage mit auf dem Rücken verschränkten Armen).
- Somit ist der Tod von Samson Chukwu einer Erstickung durch Festhalten auf dem Bauch mit verschränkten Armen auf dem Rücken und dem Körpergewicht auf dem Brustkorb zuzuschreiben. Dies nach einer grösseren physischen Anstrengung des Opfers. Zudem konnte der erlebte Stress, dem das Opfer ausgesetzt war, eine wichtige Rolle in der fatalen Abfolge der Ereignisse gespielt haben.»



 

Solidarität und Widerstand
augenauf organisierte am 30. Juni zusammen mit der Gruppe Antimythes eine Demonstration in Sion. Die zentrale Forderung: Schluss mit den mörderischen Ausschaffungen! Die Manifestation, an der sich etwa 200 Leute aus der Deutsch- und der Welschschweiz sowie aus diversen afrikanischen Ländern beteiligten, verstand sich als Solidaritätsveranstaltung mit der Familie Samson Chukwus. Vom Bahnhof zog die Demo vor das Rathaus in Sion, wo ein Vertreter der nigerianischen Community sowie je eine Vertreterin von Antimythes und augenauf die Ausschaffungspolitik der Schweiz denunzierten. Zum Schluss wurde ein Communiqué verabschiedet, das den sofortigen Stopp der Zwangsmassnahmen verlangt.
Anschliessend wollte die Demo in Granges einen Kranz niederlegen und Kerzen anzünden. Der Zugang zum von der Öffentlichkeit völlig abgeschotteteten Gefängnis ausserhalb Sions wurde allerdings von der Polizei verhindert.

Hommage à Samson Chukwu
Am 25. August, drei Tage vor der Repatriierung des Leichnams von Samson Chukwu nach Nigeria, fand in Sion eine Abdankung für den Getöteten statt. Organisiert von der Familie und FreundInnen, vom Centre Suisses-Immigrés Valais, dem Comité Valaisan pour la Défense du Droit d'Asile, Amnesty International und Les Antimythes fanden sich gegen 30 Leute zusammen, um in der Kirche von Samson Chukwu Abschied zu nehmen.
Thesy, eine Freundin Samsons aus dem Aargau, erzählt, der Anlass sei sehr schön, aber auch unglaublich traurig gewesen. Sie könne es noch immer nicht fassen, dass Samson, der für sie und ihre Familie wie ein Adoptivsohn gewesen sei, getötet wurde. Sie hätte sich nie vorstellen können, dass so etwas in der Schweiz passiert.

1



 

 

21. September 2000
Sprayer während Verhaftung misshandelt

Nachdem einem Sprayer zuerst die Flucht vor einer Patrouille der Stadtpolizei gelang, wurde er beim Limmatplatz von dieser gestellt. Bei seiner Verhaftung wurde er von der Polizei nach Augenzeugenberichten und eigenen Angaben mehrmals geschlagen und getreten. Die Polizei gab die massiven Übergriffe teilweise zu und begründete diese mit dem «renitenten» Verhalten des Sprayers. Das Opfer selber - ein Schweizer mit dunklem Teint - gab an, dass er seiner Meinung nach aufgrund seiner Hautfarbe von den Polizisten geschlagen worden sei.

15. September 2000
Obergericht spricht Polizisten frei

Trotz eines klaren Gutachtens des Gefängnisarztes (!) und eines «erheblichen Verdachts» hat das Zürcher Obergericht zu Gunsten eines angeklagten Polizisten entschieden. In erster Instanz wurde der Angeklagte vom Bezirksgericht seinerzeit zu einer Busse von Fr. 800.- verurteilt. Der Zwischenfall geht auf den 2. November 1998 zurück. Ein damals 29-jähriger, dunkelhäutiger Häftling erhob schwere Vorwürfe gegen einen Polizisten. Der angeklagte Polizist war während der Einvernahme ausgerastet und hatte dem Häftling beim Verlassen des Büros die Handschellen so stark angezogen, dass diese ihm heftige Schmerzen verursachten. Danach hatte der wütende Polizist den Häftling auf den Flur gestossen und ihn als «Dreckneger» beschimpft. Später hat er ihm noch einen Stoss in die Rippen versetzt und ihm das Hemd zerrissen.
-->

Diese Seite ist Bestandteil von
http://www.linkefront.ch.vu