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Hass
feindseliges Gefühl bzw. Verhalten gegen Menschen, Gruppen, Institutionen oder ihre Träger; in vielfältigen Ausdruckserscheinungen, mit starker Unlusttönung und dem Wunsch oder der Absicht verbunden, das gehasste Objekt zu vernichten. Hass ist zwar der Gegensatz zu Liebe, kann aber auch, besonders im Bereich der Sexualität, mit ihr verbunden sein (Hassliebe).

 


Das Lied "Deutschland verrecke" von Slime und das Bundesverfassungsgericht

1. Am September 1997 fand in Berlin-Kreuzberg eine angemeldete Versammlung unter dem Motto "Freiheit für Ulli" statt, an welcher der Beschwerdeführer als Versammlungsleiter teilnahm. Thema der Veranstaltung war die vorangegangene Inhaftierung des Ulrich L., der später wegen Abspielens des Liedes "Deutschland muss sterben" der Hamburger Punkrock-Gruppe "Slime" verurteilt wurde. Die Kundgebung, an der etwa 50 Personen teilnahmen, die von mehreren Polizisten begleitet wurden, dauerte ungefähr 1 ½ Stunden und enthielt Rede- und Musikbeiträge. Im Verlauf der Veranstaltung wurde der Beschwerdeführer durch einen Beamten der Polizei mehrfach darauf hingewiesen, dass das genannte Lied nicht abgespielt werden dürfe. Gegen Ende der Kundgebung legte der Beschwerdeführer dennoch eine Musikkassette mit dem Lied "Deutschland muss sterben" der Gruppe Slime in eine Musikanlage ein. Das von einem Lautsprecherwagen in großer Lautstärke abgespielte und für die Versammlungsteilnehmer, die den Liedtext teilweise mitsangen, gut wahrnehmbare Lied hat nach Feststellung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte folgenden Text, den auch der Beschwerdeführer bei seiner Verfassungsbeschwerde zugrunde legt:

Wo Faschisten und Multis das Land regiern,
wo Leben und Umwelt keinen interessieren,
wo alle Menschen ihr Recht verliern,
da kann eigentlich nur noch eins passieren:
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können.

Schwarz ist der Himmel und rot ist die Erde,
stolz [richtig: gold] sind die Hände jener Bonzenschweine,
doch der Bundesadler stürzt bald ab,
denn Deutschland, wir tragen Dich zu Grab.

Wo Faschisten und Multis das Land regiern,
wo Leben und Umwelt keinen interessieren,
wo alle Menschen ihr Recht verliern,
da kann eigentlich nur noch eins passieren:
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können.

Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können.

Wo Raketen und Panzer den Frieden sichern,
AKW´s und Computer das Leben verbessern,
bewaffnete Roboter überall,
doch Deutschland, wir bringen Dich zu Fall.
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können.

Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können,
Deutschland muß sterben, damit wir leben können.

Deutschland verrecke, damit wir leben können,
Deutschland!

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts ist das Lied nicht als jugendgefährdend indiziert; Tonaufzeichnungen davon sind im Handel frei erhältlich.

2. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer wegen einer Straftat nach § 90 a StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 DM. Er habe durch Abspielen des Liedes bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland beschimpft und böswillig verächtlich gemacht. Dies ergebe sich aus dem eindeutigen Wortlaut des Liedtextes und den konkreten Umständen des Abspielens. Die Strafbarkeit des Beschwerdeführers nach § 90 a Abs. 1 StGB sei auch dann begründet, wenn das Abspielen des Liedes im Verlauf der Demonstration dem so genannten Wirkbereich eines Kunstwerkes zugerechnet werde, so dass der Schutzbereich der Kunstfreiheit, dem der Beschwerdeführer auch als bloßer Vermittler eines Kunstwerkes unterliege, berührt sei. Als rechtsstaatlich verfasste Demokratie sei die Bundesrepublik Deutschland in ihrem von der inneren Zustimmung ihrer Bürger abhängigen Bestand auf ein Mindestmaß an Achtung dieser Bürger ihr gegenüber angewiesen, auch um die Grundrechtsausübung und damit die Kunstfreiheit selbst wirksam gewährleisten zu können. Darin liege ein verfassungsrechtlich, aber auch durch § 90 a StGB geschütztes Rechtsgut, das im vorliegenden Fall betroffen sei und gegenüber dem die Berufung auf die Kunstfreiheit unter den konkreten Umständen versage. Die Berufung des Beschwerdeführers gegen dieses Urteil wurde vom Landgericht verworfen. Nach den tatsächlichen Feststellungen habe sich der Beschwerdeführer einer Straftat nach § 90 a Abs. 1 StGB schuldig gemacht. Er könne sich auch nicht auf die "Kunst- und Meinungsfreiheit" berufen. Der Schutzbereich dieser Grundrechte sei durch § 90 a Abs. 1 StGB eingeschränkt. Die vom Beschwerdeführer zum Kammergericht eingelegte Revision blieb ohne Erfolg. Die Prüfung des Urteils auf die allein erhobene allgemeine Sachrüge decke zum Schuldspruch keinen Rechtsfehler auf.

3. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG durch die Entscheidungen von Kammergericht, Landgericht und Amtsgericht. Durch das Abspielen des Liedes auf einer Versammlung mit lediglich 50 Teilnehmern sei die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht ernstlich gefährdet worden. Zu einer Einschränkung seines grundsätzlich schrankenlos gewährleisteten Grundrechts der Kunstfreiheit gebe sein Verhalten jedenfalls keinen Anlass.

 


!!!BIN MÄCHTIG STOLZ AUF MICH!!!

Habe heraus bekommen das der Yahoo! Server (da is linkefront.ch.vu drauf) automatisch Seiten Statistiken macht. Und dann habe ich das gesehen: Meine Seiten wurden insgesamt schon

mal aufgerufen. Na gut davon sind etwa 20 000 von mir aber von wo ist der Rest? 

Egal, egal, EGAL!

Wer mir gratulieren, Heiratsantrag machen, Geld geben oder mir sonst in den Arsch kriechen will soll schreiben an 
yogdrink@yahoo.de
 

 

 


 

Nach der gigantischen, Grossen, genialen und einfallsreichen Bildergalerie nun 

die Grosse und Piraten Galerie

(Wieder die langen Ladezeiten mit ISDN geht es ca. 2 1/2 Minuten bis alles geladen ist)

Hier noch ein passendes Lied dazu:
Boskops - Zeichen der Zeit


 


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