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Die Riester-Rente ist eine Rente, die auf Beiträgen beruht, die mit einer Altersvorsorgezulage staatlich gefördert worden sind.

Die Bezeichnung "Riester-Rente" geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde.

In der Geschichte der Sozialversicherung ist die Einführung der Riester-Rente von Bedeutung, da sie den Weg der Kapitaldeckung beschreitet und dem sonst für die Sozialversicherung in Deutschland derzeit typischen Umlageverfahren den Rücken kehrt. kinderde :: 404 - Seite nicht gefunden.

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