Versicherer privatpersonen


 


Versicherer privatpersonen

Die Verkehrsunfallaufnahme ist die beweissicherende Dokumentierung eines Verkehrsunfalls. Dies erfolgt regelmäßig durch die Polizei, eine Beweissicherung durch Private entspricht einer einfachen Zeugenaussage, die in einfachen Fällen hinreichend ist.

Unfallfolge

Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen vor Ort, um polizeiliche Maßnahmen und Tätigkeiten vorzunehmen, z. B. die Identitätsfeststellung (Personalienaustausch), Verkehrsmaßnahmen und Verständigungen aller Art (z. Stb. B. Verkehrswarnfunk oder Angehörige). Weitere Aufgaben und Tätigkeiten ergeben sich bei der Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten, der Unfallaufnahme und der statistischen Erfassung und -Auswertung (Örtliche Unfalluntersuchung). Geht eine Meldung über einen Verkehrsunfall bei der Rettungsleitstelle ein, wird in einigen Orten ein Abgleich mit den Polizeieinsätzen getätigt.

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