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Der Ahorn und der
Knallerbsenstrauch im angrenzenden Garten stehen viel zu nah an ihrer
Grundstücksgrenze. Überhängende Zweige, Schattenwurf und Berge von Laub
empfinden Sie als recht lästig.
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Der Nachbar hat sie einen
alten Ochsen oder eine dumme Kuh genannt. Sie sind beleidigt und erwarten
mindestens eine Entschuldigung.
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Dem Nebenmann an der Theke
ist die Hand ausgerutscht. Ihre Brille ist zerbrochen und ein "blaues Auge"
hat sich auch gebildet.
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Die Hecke des Nachbarn wurde
mit der Zeit immer höher und breiter. Durch ihr Küchenfenster fällt kaum noch
Tageslicht.
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Ihre Tochter wurde vom Hund
eines Bekannten gebissen. Die Jeans sind zerrissen und ein paar Tränen sind
auch geflossen. Sie fordern Schadenersatz und Schmerzensgeld.
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Jemand hat Sie massiv
bedroht. "Wenn ich dir im Dunklen begegne, dann kannst du was erleben."
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An Ihrer Grundstücksgrenze
wurde ein Maschendrahtzaun von 1,80 m Höhe errichtet. Sie kommen sich vor, wie
in einem Straflager,
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Ihr
Hauswirt hat ihnen eine Mietnebenkostenabrechnung präsentiert, mit der sie
nicht einverstanden sind.
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Soll man sich das gefallen lassen?
Natürlich nicht. Aber muss man
und darf man in solchen und ähnlichen Fällen gleich zum "Kadi" rennen? Am Ende
der gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Rechtsfrage geklärt, aber die
menschliche Beziehung der Beteiligten ist oft auf Jahre zerstört. Häufig fragt
man sich hinterher, ob Gesprächsbereitschaft und ein wenig Entgegenkommen nicht
für alle Beteiligten besser gewesen wäre. Ohne hohe Kosten, ohne großen
Zeitaufwand, ohne Papierkrieg, ohne Urteil, einfach nur durch Einigung und
Zustimmung beider Seiten.
Vertragen ist
besser als klagen!
In einer Schlichtungsverhandlung bei dem für ihren Wohnort zuständigen
Schiedsamt besteht die Möglichkeit, vorhandene Spannungen im Gespräch abzubauen
und berechtigte Ansprüche im Vergleich zu befriedigen.
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