Hauptanklage wegen Besitzstörung

Ich, Mag. Karl-Ludwig Poggemann, delogiert aus Raaberbahngasse 21/18 am 26.September 2003, (dzt. Postadresse: Simon Denk Gasse 10/14, 1090, C/O Karl-Ludwig Poggemann), klage an Herrn Roland Sebastian Kreth, seinen Vater Dr. Wolfgang Kreth und den Dipl.-Ing. Thomas Wintersberger der gemeinschaftlich, d.h. per Email, Telefonverkehr und persönlichem Gespräch (denn Roland Sebastian Kreth und Dipl.-Ing. Thomas Wintersberger müssen sich meiner Meinung nach getroffen am 1. Oktober oder 30.September, allerdings war es mir leider nicht möglich Zeuge davon zu werden, da sie mich bei der Wohnungsrückgabe feigerweise versetzt haben), abgesprochenen und begangenen Besitzstörung gegen mich. Dabei beschuldige ich Herrn Dr. Wolfgang Kreth, zu dieser Tat angestiftet, Herrn Dipl.-Ing. Thomas Wintersberger diese Tat für rechtmäßig erklärt, und Herrn Roland Sebastian Kreth diese Tat exekutiert zu haben. Diese Anklage stützt sich auf Augen- und Ohrenzeugenberichten von mir selbst sowie auf Schriftstücke und elektronisch übersandte Meldungen (Emails).

Nebenklage:

Herrn Roland Sebastian Kreth will ich außerdem persönlich verklagen, mir die Kaution in Höhe von 461,-- Euro, wie im Untermietvertrag vereinbart zurückzugeben. Über das intrigante Hineinschwindeln in ein prekäres Mietverhältnis will ich mich nicht beklagen.

1. Zur Anklage gegen Herrn Dr. Wolfgang Kreth (WK)

WK ist als der "Pate" dieser Besitzstörung. Er ist Präsident des Lions-Club-International (Ortsgruppe Moers).
Mitglieder Lions Club Moers http://www.grafschafter-lions-moers.de/small/mitglieder_s.htm)

Am Morgen des 26. September 2003, kurz bevor ich die Wohnung das letzte Mal verließ, hob ich den Telefonhörer ab: "Ist Sebastian da?" - fragt die Stimme, die ich aus früheren Anrufen als die seines Vaters erkannte. Ich antworte: "Der kommt im Laufe des Tages sicher wieder zurück." Daraufhin legt die Stimme grußlos auf.
Am 29. September fragte ich Roland Sebastian Kreth auf der Raaberbahngasse: "Die fristlose Delogierung hat Dir Dein Vater geraten?" Diese Vermutung von mir bestätigete er mit: "Ja!"
WK die "Vereinbarung zur unbefristeten Untervermietung" formuliert, die ich am 11.März 2002 unterschrieb.
WK ist nach Angaben seines Sohnes RSK ein "Geschäftsfreund" von TW. Schon 1998 hatte RSK eine Mietwohnung in der Stumpergasse am Westbahnhof bei einem ähnlichen "Bekannten" seines Vaters. Der Name dieses Vermieters war Hartelt.
Nach Aussage seines Sohnes mir gegenüber macht er seit 30 Jahren u.a. auch Geschäfte mit Wohnungen, d.h. er "spielt" wahrscheinlich auch den Vermieter.

Adressen des Dr. Wolfgang Kreth:

Dr. Wolfgang Kreth, Wilhelmallee 47 47198 Duisburg Tel. : 02065 / 56169. Email: kreth@grafschafter-lions-moers.de.

2. Zur Anklage gegen Herrn Dipl.-Ing. Thomas Wintersberger (TW)

Wintersberger ist der Vermieter der Mietwohnung Raaberbahngasse 21/18, in der ich von März 2002 bis 26. September 2003 als Untermieter lebte. Er hat mich im März 2002 beim Einzug in die Wohnung gesehen, er hat mich aber ignoriert, und Herr Roland Kreth hat mich ihm nicht vorgestellt, sondern mir sogar seine Kleidung als Verkleidung aufgedrängt. Ich frage mich, warum wurde ich damals in dieses abstruse Verhalten genötigt. Und meine heute, dahinter ein abgesprochenes Verhalten zu erkennen. Das Ziel war im Falle einer Widespenstigkeit des Untermieters, ihn unter Hinweis auf Paragraph 10 des Hauptmietvertrages: "Die Untervermietung oder sonstige Weitergabe des Mietgegenstandes an natürliche oder juristische Personen in welcher Form immer ist dem Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet." jederzeit und sofort vor die Tür zu setzen. Es handelte sich also um ein intrigantes Hineinschwindeln in ein prekäres Mietverhältnis.

"Laut Mietvertrag mit Hr. Kreth unterliegen Untermietverhältnisse der Genehmigung durch mich, welche in Ihrem Falle nicht erfolgt ist und ggf. durch Sie erst
nachzuweisen bzw. gerichtlich festzustellen wäre." (Wintersberger am 26.September 2003 in einem Email an mich)

TW hat sich nach Aussagen von RSK damit gebrüstet, seine Diplomarbeit komplett abgeschrieben zu haben. Ein Untersuchung dieser Erschleichung soll jedoch nicht Gegenstand dieses Prozesses sein

Adressen des Dipl.-Ing. Wintersberger:

Dipl.-Ing. Wintersberger,  Ferdinand Freiligrath-Str. 36,  2232 Deutsch Wagram. Telefonisch ist er dort zu erreichen unter 02247 4750. Als HandyNummer übermittelte er mir in einem Email: 0664/3121914

3. Zur Anklage gegen Herrn Roland Sebastian Kreth (RSK)

Mit RSK bin ich seit 1998 bekannt. Er bekommt häufig Strafmandate von den Wiener Linien. Erst letzte Woche hat sich die Bekannte, die ihn eine Zeitlang bei sich als Untermieter geduldet hat, deswegen bei mir beschwert, daß ihr Postkastl ständig von seinen polizeilichen RSA-Briefen überquelle.

Adressen des Roland Sebastian Kreth (RSK)

Roland Sebastian Kreth ist am 1.Oktober 2003 mit seinem VW nach Krems gefahren, um an der dortigen Donau-Universität in die letzte Phase seiner Journalistenausbildung anzutreten. Wo er dort wohnt, hat er mir nicht mitgeteilt. Am 4.Oktober 2003 teilte er mir per Email folgende Kontaktadresse mit: "Für Unterschriften etc. stehe ich zur Verfügung, etwaige Sendungen mit Rückadresse an Donau-Uni Internationales Journalistenzentrum C/O Student Sebastian Kreth 3500 Krems." (Datum: 04.10.03 16:20:14) Seine Email-Adresse ist: sekrethi@yahoo.de

 

Folgende Abkürzungen werden im folgenden verwendet:  
Delogierungstag (D-Day), Dr. Wolfgang Kreth (WK),
Dipl.-Ing. Thomas Wintersberger (TW), Roland Sebastian Kreth (RSK)

 

RSK's fristlose Kündigung per Email am 22.September 2003

From Sebastian Kreth Mon Sep 22 03:38:23 2003
Subject: Informationen betreffend Wohnung Wien Raaberbahngasse

Anbei Dokument, Kopie von Einschreiben 18.9.2003 und persönlich ausgehändigtem Brief vom 22.9.2003.

Wien, den 18.9.2003

Herrn Karl Ludwig Poggemann       Sebastian Roland Kreth
Raaberbahngasse 21 / 3 / 18       Raaberbahngasse 21 / 3 / 18
1100 Wien                         1100 Wien

Sehr geehrter Karl-Ludwig,

1.) Wie Dir Mitte Juni 2003 durch mich mitgeteilt, habe ich meinen Mietvertrag mit Herrn Dipl.-Ing. Thomas Wintersberger fristgerecht zum 30.9.2003 gekündigt und Dich damals über Deine Verpflichtung zum Mitauszug aus der von mir gemieteten Wohnung Raaberbahngasse 21/3/18 in 1100 Wien noch einmal erinnert. Ich tue dies nach Deiner mündlichen Mitteilung, in der Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses entgegen den Vertragsvereinbarungen zu verweilen, nun noch einmal. In unserem Untermietvertrag vom 11.3.2002 heißt es unter Punkt 7: „Sollte Sebastian Kreth die Wohnung kündigen müssen[…], dann muss der Untermieter mit Beendigung der Mietdauer ebenfalls ausziehen[…].“ Da ein eventuelles weiteres Mietverhältnis zwischen Dir und meinem Vermieter und Eigentümer der Wohnung Herrn Thomas Wintersberger zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht besteht, zwingt Dich Paragraph 7 zum Auszug gleichzeitig mit mir selbst. Im Übrigen besagt sogleich der erste Punkt des Vertrages, dass Du Dir über den Inhalt des Vertrages im klaren bist. Das sind Spielregeln, an die man sich halten muss.

2.) Zusätzlich zu Punkt 1 kündige ich eben diesen mit Dir am 11.3.2002 abgeschlossenen Mietvertrag, fristlos, wegen Nichteinhaltung von Punkten 2 und 3 des Vertrages, d.h. wegen Nichtzahlung von drei Monatsmieten von Juli-September 2003, der Nichtzahlung von Nebenkosten seit Mai 2003, und letztlich der Nichtbeteiligung an der Stromnachzahlung vom 2003. Das entspricht dem gesetzlichen qualifizierten Mietzinsrückstand. Auf das Ausstehen dieser Zahlungen habe ich Dich mehrmals mündlich und auch schriftlich hingewiesen. Mit der fristlosen Kündigung verlange ich eine sofortige Räumung der Lokalitäten und die Rückgabe sämtlicher Schlüssel. Damit ich meine eigenen Verpflichtungen einhalten kann und ich rechtlich abgesichert bin, gilt die fristlose Kündigung auch für den Fall, dass Du Dich mit Herrn Wintersberger doch noch auf ein Wohnrecht einigst. Das unterliegt dann nicht mehr meiner Verantwortlichkeit.

3.) Nach meinen Recherchen beim Sozialamt in Wien-Favoriten wäre es entgegen Deiner mündlichen Aussagen ein leichtes gewesen, sich im Zeitraum zwischen meiner Mitteilung vom Juni und dem Zeitpunkt des Auszuges Ende September eine weitere Unterkunft zu organisieren. Diese von Dir nicht genutzte Möglichkeit hat also immer bestanden.

Mit freundlichem Gruß
Sebastian Roland Kreth

RSK's affichierter Delogierungsbrief am 26.September 2003:

Am 26.Oktober 2003 gegen 15 Uhr stand ich vor meiner Wohnungstür. Im Treppenhaus standen zwei Säcke mit Sachen, die RSK als meine identifiziert hatte, und von ihm vor die Tür gesetzt worden waren. In einem Kuvert, der an der Wohnungstür affichiert war, steckte ein Schrieb:

 Wien, den 26.10.2003

Sehr geehrter Karl-Ludwig,

Du brauchst nicht versuchen, die Tür zu öffnen, die Schlösser sind ausgetauscht. Da Du in den letzten Tagen keine Versuche unternommen hast, eine Lösung zu finden, sehe ich mich gezwungen, Dir den weiteren Aufenthalt in der Wohnung zu verwehren. Auf meine fristlose Kündigung vom 18.9.2003 hast du nicht reagiert. Ich ziehe am 1.10.um, dann wird auch der Strom abgeschaltet.

Vor der Tür einige Dinge, von denen ich annnehme, dass Du sie in den nächsten Tagen brauchen könntest: Kleidung, Deine Nahrungsmittel, Deine Münzschlüssel. Ebenfalls 30 Euro für eine Übernachtung heute Abend, in der Jugendherberge in der Mythengase 7A im 7.Bezirk sind nach meiner gestrigen Erkundigung noch Betten frei.

Deine übrigen Sachen und Möbel liegen ab Mittwoch den 1.10. 2003 im dafür freigemachten Keller der Wohnung, wo Du eine Woche Zeit hast, sie abzuholen. Hoffentlich kannst Du irgendeine Unterkunft und Lagerplatz finden, die Zeit drängt und lässt kein weiteres Warten auf den Deus ex machina und philologische Erörterungen zu. Ich werde zusammen mit meinem Vater und meinem Bruder gewissenhaft für den sicheren Transport der Dinge nach unten sorgen, nichts wird verloren oder kaputt gehen. Alles Geschirr, Werkzeug etc., was ich nicht einwandfrei als meines identifizieren kann, gehört Dir. Ich werde dabei im Zweifelsfall sogar zu Deinem Vorteil entscheiden. Hilfe beim Putzen und Renovieren der Wohnung möchte ich nicht. Solltest Du Dich im vergangenen Jahr etwa als mein stummer "Butler" gefühlt haben, widerfährt Dir damit ja damit ja dann die verleumderisch und an falscher Stelle eingeforderte Gerechtigkeit. Nebenbei waren Deine dahingehenden Speichelleckereien der Hauptgrund dafür, dass ich den Vermieter auf Deine Außenstände hinweisen musste, die auch der objektive Grund für die angeblich "schlamperten" Mietzahlungen waren - ich vermeide das Urteil "ungeheuerlich", wiewohl es Deinem Stil zukäme.

Die Schlüssel für Wohnung und Keller sind in besagter Frist bis 7.10.2003 an Herrn Wintersberger zu senden, adressiert an die Wohnung Raaberbahngasse. Ich bin mir sicher, dass diese von mir gewählte Lösung besser ist als ein Abtransport durch die Polizei nächste Woche, wie sie die schamanisierende Freundin meiner Mutter fern-gesehen hat. Ich vermeide durch meinen Schritt also einen möglichen Strafbestand der Besitzstörung, den der Eigentümer wohl sofort anzeigen würde. Ich bitte Dich in deinem eigenen Interesse, Deine Sachen rechtzeitig innerhalb der zumutbaren Frist wegzuholen.

Für Deine Zukunft alles Gute

Unterschrift: Sebastian Roland Kreth

Anlage:
Schlüssel neues Kellerschloss ab 1.10.
Adresse und Lageplan Selfstorage Wien Favoriten (6m2=47€/Monat)
Adressen Hostels Wien


Dieses Schriftstück wird im Original der Anklage beigefügt.

 

Wo ich die folgenden 5 Nächte nach der Aussperrung aus meiner Wohnung verbrachte:

DHostelling Card Stamp for Overnightie Nacht 26.Sept. zum 27.Sept. 2003 verbrachte ich nicht in der "Mythengasse 7A" wie Roland mir in seinem Schrieb nachelegte, sondern im Jugendgästehaus Wien-Brigittenau, 1200 Wien, Friedrich-Engels-Platz 24, Tel. (++43)(1)33 28 294. Dort wurde mir freundlicherweise die Hostelling International Card 099-01-2 228380 nach der Nächtigung in meinen deutschen Reisepaß gelegt. Auf diese Karte wurde mir bei dieser Nächtigung jedoch keine etwas mehr als 3 Euro kostende Marke geklebt. Die Rechnung habe ich leider nicht aufbewahrt. Telefonische Auskunft darüber kann sicher leicht eingeholt werden.

Die beiden Nächte 27.-28.-29.Sept. 2003 verbrachte ich in der Turmherberge Don Bosco, Wien 3, Lechnerstraße 12 (Stock-floor 7, Bett-bed 35) Tel. 713-14-94.Turmherberge 27-28-29 Sept

Die beiden Nächte 29.-30.Sept. und 30.Sept.-1.Okt. 2003 verbrachte ich wiederum im Jugendgästehaus Wien-Brigittenau (Tel. und Adresse siehe oben). Die beiden Quittungsbelege über jeweils 19 Euro kann ich meinem Beweismaterial beifügen.

Durch den Austausch der Schlösser war ich also gezwungen insgesamt 5 Nächte in besagten beiden Herbergen zu verbringen, auf meiner Hostelling International Card befinden sich aber nur 4 Nächtigungsmarken, weil man eben für die erste Nächtigung noch keine solche Marke bekommt.

 

 

Warum der Nachweis dieser Nächtigungen für mich im Gerichtsverfahren wichtig werden kann:

Ich mußte diese Nächtigungen nachweisen, da der Vermieter im Falle einer Gerichtsverhandlung behaupten wird, er hätte vom Austausch der Schlösser am 26. September 2003 nichts gewußt. Daß er diese Strategie einschlagen wird, geht aus seinem Email vom 1.Oktober eindeutig hervor.

"Da auf Grund der verlorenen Wohnugschlüssel Gefahr für meinen und Ihren Besitz besteht wurden sämtliche Schlösser getauscht, und zur Sicherstellung Ihrer noch in der Wohnung befindlichen Gegenstände diese im Kellerabteil versperrt."

Wintersberger sandte dieses Mail an mich am Abend des 1. Oktober 2003, "Date: Wed,01 Oct 2003 20:52: 37 +2000 (MEST)". (Ein Ausdruck von diesem Schreiben wird beigefügt.) Obiges Zitat suggeriet, daß die Schlösser erst am 30.September 2003 ausgetauscht worden wären, was ja auch tatsächlich der Fall war (ich selbst wurde glücklicher- und offensichtlich unerwünschterweise, freiwillig-unfreiwilliger Zeuge dieses Geschehens (vgl. unten angefügtes Zitat aus meinem Delogierungs-Tagebuch). Nur wurden sie am 30.September 2003 nicht ein erstes Mal ausgetauscht, sondern ein zweites Mal. Welchen Sinn kann ein solches Vorgehen haben? Wintersberger will sich anscheinend absichern, und im Falle eines Gerichtsprozesses, vor dem er Heidenangst zu haben scheint, ("... schließlich haben Sie bereits in Ihrem Erstmail die Gesprächsbasis mit dem ungerechtfertigten Androhen des Hinausklagen unnötig belastet..." Wintersberger am 1.Oktober 2003 an mich.) behaupten, er hätte von dem Austausch der Schlösser durch Roland Sebastian Kreth am 26.September 2003 überhaupt nichts gewußt. Als Beweis legt er dann die Schlosserrechnung vom 30.September 2003 vor. Sein Hauptmieter Roland Sebastian Kreth muß von diesem Trick Wintersbergers gewußt haben, warum sonst hätte er mir gegenüber behaupten sollen, der Grund für die Anwesenheit des Schlossers wäre der, daß er die Schlüssel von innen hätte stecken lassen. Der wahre Grund für diesen zweiten Austausch war offensichtlich der, dem Vermieter Wintersberger auf diese Weise im Falle eines Gerichtsvefahrens ein Alibi zu verschaffen, so daß er wieder Zuflucht zu seiner Floskel nehmen kann: "...kann ich zu dieser Diskussion nichts beitragen und habe auch keinen Anteil daran." (Wintersberger an mich "Date: Wed,01 Oct 2003 20:52: 37 +2000 (MEST)")

Ich zitiere jetzt den Eintrag aus meinem Delogierungs-Tagebuch vom 30.September 2003:

"Di, 30.September, 11 Uhr: Der um 11 Uhr anberaumten Termin der Wohnungsrückgabe, zu dem der Vermieter Wintersberger mich am 26. September 2003 eingeladen hatte ("Gestern habe ich mit Hr. Kreth den Termin für die Wohnungsrückgabe mit Dienstag 30.9 11h vereinbart. Sollte von Ihrer Seite wie angesprochen interesse an einem Folgemietvertrag oder Kauf bestehen, so können wir gerne anschließend darüber sprechen."), ist geplatzt. Sie wäre jetzt um einen Tag verschoben, sagt Roland, dabei stößt er mich mit der rechten Hand und den Worten "zu schwer" unsanft aus dem Aufzug, den er mit dem Türschlosser schon betreten, ich kann gerade noch meinen Rucksack hineinstellen, und haste dem Fahrstuhl, ihm und den beiden in den 5. Stock hinterher. Im Treppenhaus sagt er auf meine, diesbezügliche Frage, er hätte den Schlüssel von innen stecken lassen. Oben angekommen sehe ich, wie er dem Schlosser EuroScheine überreicht. Durch die geöffnete Wohungstür kann ich sehen wie mein aluminiumverchromtes Bett halb auseinandergebaut auf dem Boden liegt. Dann schließt er gruß- und wortlos die Tür vor meiner Nase."

Warum es sich um ein Komplott der drei Personen RSK, WK und TW handelt:

Da ich RSK bereits seit 1998 kenne, war mir sofort klar: Dies Ding ist eine Nummer zu groß für ihn. Ich suchte also nach eventuell in Frage kommenden Hintermännern.
Als erstes fiel mein Verdacht auf seinen Vater. Denn am 26. September 2003, dem Morgen des D-Days nahm ich einen Anruf von eben diesem entgegen. Dieser fragte, ob sein Sohn da wäre. Ich antwortete: "Der kommt im Laufe des Tages sicher wieder zurück." Und am 29. September 03 stellte ich ihm auf der Raaberbahngasse die Suggestivfrage: "Die Delogierung hat Dir Dein Vater geraten?" Diese Frage bejahte er.
Viel später erst fiel mein Verdacht auch auf den Vermieter TW. Ihm die Beteiligung an diesem Komplott würde am schwierigsten und wichtigsten werden.
In einem Gerichtsverfahren werden die beiden Hauptverantwortlichen WK & TW sicher alle Verantwortung auf ihren willigen Handlanger abzuschieben. RSK hat sich in einem Email sogar stolz gebrüstet, er hätte den Schlüsselaustausch sieben Tage im Voraus geplant. "Ich habe die Geschichte eine Woche vorbereitet, .." (Date: Mon, 29 Sep 2003 15:55:42 +0200) Er will uns also weismachen, er allein trage die Verantwortung für Planung und Ausführung, um so seine beiden Hintermänner zu decken.
WK ist Lions-Clubs-International-Präsident in Moers (BRD), und nach Angaben seines Sohnes RSK in vielen gemeinützigen Organisationen (Rotary etc.) engagiert. Ob TW möglicherweise eines der 6000 österreichischen Lions-Clubs-International-Mitglieder ist, konnte ich auf grund der finanziellen und wohnlichen Notlage, in welche seine Machenschaften mich gebracht haben bisher nicht ausfindig machen. Sicher allerdings scheint mir, daß WK & TW ihr Vorgehen auf irgendeine Weise miteinander abgestimmt haben. Darin, daß beide Personen Vermieter sind, dürfte wohl nicht ihre einzige Gemeinsamkeit bestehen.

Warum TW's Bekanntgabe des Wohnungsrückgabetermins am 26.September 2003
ein fadenscheiniges Täuschungsmanöver war:

Am Morgen des 27.Septembers lese ich, nach einer schlaflosen Nacht im Jugendgästehaus Brigittenau:

Thomas.Wintersberger@a1.net schrieb am 26.09.03 13:50:00:
>
> S.g. Hr. Poggemann !
>
> Gestern habe ich mit Hr. Kreth den Termin für die Wohnungsrückgabe mit Dienstag 30.9 11h vereinbart. Sollte von Ihrer Seite wie angesprochen interesse an einem Folgemietvertrag oder Kauf bestehen, so können wir gerne anschließend darüber sprechen.
>
> Bitte zu beachten:
>
> Die derzeitige Kaution beträgt 3 Monatsmieten sowie 1 weitere Monatsmiete für das von mir gestellte Mobiliar. Die aktuelle Monatsmiete beträgt 462 EUR inklusive Betriebskosten und Umsatzsteuer. Nur auf dieser Basis wäre von meiner Seite überhaupt ein Mietvertrag denkbar da ich ja eigentlich die Wohnung verkaufen will ! Gemäß der österreichischen Gesetzgebung wäre dieser auf 3 Jahre befristet und könnte frühestens nach 1 Jahr vom Mieter gekündigt werden.
>
> Im Falle eines Kaufanbots ist dieses mit mindestens 10% der Kaufsumme (also 6500,-) zu bekräftigen. Mehr darüber können Sie bei Hr. Jirer, dem von mir beauftragten Immobilienmalkler des s-Realservice erfahren Tel. 05010011/119
>
> Sollte es Fragen von Ihrer Seite geben bitte per e-mail oder 0664/3121914
>
> Hochachtungsvoll
> Dipl.-Ing. Thomas Wintersberger

Das klingt, als wäre TW zum ersten Mal an echten "Diskussionen" mit mir über die Wohnung interessiert. Das klingt aber auch, als hätte er Kreide gefressen hätte, zumal er den Familienname meines Vaters zum ersten Mal richtig schreibt. Bisher hatte ich sein Angebot schon aus dem Grunde für fadenscheinig gehalten, weil er immer (anscheinend vorsätzlich!) "Poggermann" statt "Poggemann" schrieb, in allen dann noch folgenden Emails benutzte er selbstredend wieder die Verballhornung "Poggermann". Und so absurd es klingt, ich schöpfte in meiner verzweifelten Situation letzte Hoffnung und klammere mich an diesen Strohhalm. Ich ließ mich täuschen, weil ich glaubte dieses scheinbare Entgegenkommen hätte als Ursache die Überweisung von 261,-- € auf das Vermieterkonto, die ich am Morgen besagten Tages in der EÖSC getätigt hatte.

Ich ließ mich täuschen, weil ich unter dem Schock der Aussperrung aus meiner Wohnung stand. Heute (5. Okt. 03) erkenne ich nach und nach das ganze Ausmaß des Komplotts gegen mich, heute glaube ich nicht mehr, daß er bereits einige Stunden nach der BarEinzahlung von dieser Überweisung wußte, heute denke ich hingegen, daß er, nachdem er vom Zeitpunkt des Austausches der Schlösser vorab informiert war, dieses Email schrieb, welches einen doppelten Zweck erfüllte: Er dissimulierte so sein Wissen vom Schlösseraustausch und hielt mich ab ihn zu fragen, ob er nicht wisse, was in seiner Wohnung vorgehe.Verdachterregend ist das perfekte Timing. RSK hat also sehr wahrscheinlich TW informiert, daß er jetzt, da alles gelaufen, sprich die Schlösser ausgetauscht sind, den angeblichen (!) -

Untermietbeitrag Sept.03

Als ich am 30.Sept. um 11 Uhr das Haus betrat, sah ich statt Herrn TW nur noch einen Schlüsseldienstmann, offensichtlich waren gerade die Schlösser (diesesmal wurden sie statt auf Geheiß von WK auf Befehl des Vermieters TW höchstpersönlich ausgetauscht) ein zweites Mal ausgetauscht worden. Als Grund dafür nannte RSK mir gegenüber: "Ich hab' die Schlüssel stecken lassen." (TW schrieb dagegen am 1. Oktober von "verlorenen Wohnungsschlüsseln": "Da auf Grund der verlorenen Wohnugschlüssel Gefahr für meinen und Ihren Besitz besteht wurden sämtliche Schlösser getauscht, und zur Sicherstellung Ihrer noch in der Wohnung befindlichen Gegenstände diese im Kellerabteil versperrt.") Er hätte deshalb den Wohnungsrückgabetermin auf morgen verschieben müssen. "Oben sehe ich durch die geöffnete Wohungstür wie er mein aluminiumverchromtes Bett auseinanderbaut, und dem Schlosser seinen EuroAnteil überreicht. Dann schließt er die Tür." (Zitat aus meinem Delogierungs-Tagebuch im Internet unter: http://www.oocities.org/de/sekroethi/ ) Er hatte mir allerdings die Uhrzeit verschwiegen. Am 1. Oktober will ich dann um 10:15 Uhr das Haus betreten, da steht er in der Haustür und grinst frohlockend: "Alles schon über die Bühne." Dann steigt er in seinen VW und fährt Richtung Krems davon.

- Wohnungsrückgabetermin bekanntgeben kann, um so davon abzulenken, daß er weiß, was in seiner Wohnung gerade begangen worden ist. Perfider kann man seine Hände gar nicht in Unschuld waschen. Von dem , zu dem er nach glaubhafter Versicherung RSK's mir gegenüber überhaupt erst sein Einverständnis gegeben hat, scheint er nichts zu wissen, das ist er eigentliche Zweck dieses Emails. Denn würde man den Wohnungsrückgabetermin an jemanden bekanntgeben, den man für so gefährlich hält, daß man ihn bereits aus der Wohnung ausgesperrt hat?

 Weitere und persönlichere Informationen zu dieser Causa finden sich in meinem
DELOGIERUNGS - Tagebuch 
(16.September - 10. Oktober 2003)
Basic-URL: http://www.oocities.org/de/sekroethi/
 
 

 

URL of this page: http://www.oocities.org/de/sekroethi/XY/Klage.html