Youth Welfare / Jugendamt
Trennung und Scheidung bedeutet für viele Familien eine Veränderung der
gesamten Lebenssituationen mit heftigen Gefühlen der Trauer, der Verletzung, von
Wut, Enttäuschung und Schuld.
- Kinder leiden besonders unter anhaltendeen Streitigkeiten der Eltern. Sie haben
Angst, einen Elternteil für immer zu verlieren und fühlen sich häufig für die
Konflikte der Eltern verantwortlich.
- Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beeiden Elternteilen und anderen
wichtigen Bezugspersonen. Die Eltern haben ein Recht auf Kontakt mit ihren
Kindern und sind dazu verpflichtet, diesen herzustellen und aufrecht zu
erhalten. Darüber hinaus sollen die Eltern den Kontakt des Kindes zu anderen
Elternteil fördern.
Jugendamt Aufgabe ist es...
• Eltern und Kindern bei der Neuorientierung zu helfen, Konflikte und Krisen in
der Familie zu bewältigen und ein partnerschaftliches Verhalten zu bewahren und
aufzubauen.
• Eltern dabei zu unterstutzen, dass sie weiterhin für ihre Kinder Sorge tragen.
• Eltern dabei zu unterstutzen, ihre Probleme als Paar von ihrer Verantwortung
als Eltern zu trennen.
• Kindern den Kontakt und die Beziehung zu beiden Elternteilen und anderen
wichtigen Bezugspersonen zu erhalten oder zu ermöglichen.
• den Kindern ein Ansprechpartner zu sein für ihre Fragen und Gefühle in ihrer
veränderten Lebenssituation.
• Eine rechtzeitige Beratung in Anspruch zu nehmen, ist häufig ein wesentlicher
Schritt, Konflikte zu bewältigen.
Ziel der Beratung ist es...
•Sie als Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die
Wahrnehmung der elterlichen Sorge und anderer wichtiger Belange bezüglich Ihrer
Kinder zu unterstützen. Diese s Konzept kann auch als Grundlage für eine
richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht
dienen. Auch bei später auftretenden Fragen zu Sorge- oder Umgangsrecht steht
das Jugendamt zur Verfügung. Das Amt unterlegen der gesetzlichen Schweigepflicht
Ihre persönlichen Angaben werden nur mit Ihrer Zustimmung an andere Stellen, zum
Beispiel das Familiengericht, weitergegeben.