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PRATÝSCHER HANDBUCH FÜR DÝE AUSLÄ NDER

AUSLÄNDERRECHT

3 - Bürgerrecht

Hacý Ali özhan

Nach unserem Grundgesetz ist derjenige, der mit dem türkischen Staat eine Verbindung über die Staatsangehörigkeit hat, Türke. Die Kinder, die im Inland oder im Ausland aus dem türkischen Vater oder aus der türkischen Mutter hrvorgegangen ist, besitzen ab der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit. Die türkische Staatsangehörigkeit wird sowohl nach dem Geburtsort und Abstammung als auch nach der Adoptierung, der Eheschliessung sowie nach Familienstandsänderung erworben. z.B.: Wenn die mit einem Türke eine Ehe schliessende ausländische Frau ihren Willen über die Erwerbung der türkischen Staatsangehörigkeit bei der Eheschliessung veräussert, oder mit dieser Eheschliessung ihre ehemalige Staatsangehörigkeit verliert, oder heimatlos ist, erwirbt sie durch diese Eheschliessung die türkische Staatsangehörigkeit. Falls die Ehe vor den zuständigen ausländischen Behörden geschlossen wird, soll die mit einem Türke eine Ehe schliessende ausländische Frau innerhalb einem Monat nach der Eheschliessung ihren Willen über die Erwerbung der türkischen Staatsangehörigkeit den zuständigen türkischen Behörden mitteilen.

Wenn ein aus einer ausländischen Mutter unehelich hervorgegangenes Kind durch die Ehelichkeitserklärung, die Feststellung der Vaterschaft und die Anerkennung der Vaterschaft mit einem türkischen Vater in eine Kindschaftsverbindung kommt, erwirbt ab der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit.

Wenn der Vater der ehemaligen Kinder von der die türkische Staatsangehörigkeit durch die Eheschliessund mit einem Türke erworbenen Mutter gestorben oder unbestimmt ist, oder der Vater oder das Kind heimatlos sind, sowie wenn die Mutter das Sorgerecht besitzt, erwerben diese Kinder abhängig von ihrer Mutter die türkische Staatsangehörigkeit. Jedoch erwerben die Kinder, die 18.Lebensjahr nicht vollendet haben, erwerben im Falle der Erwerbung der türkischen Staatsangehörigkeit ihres Vater abhängig von ihrem Vater die türkische Staatsangehörigkeit. Die die türkische Staatsangehörigkeit durch die Eheschliessung erworbenen Frauen können innerhalb drei Jahren nach dem Ende der Ehe unter den Umständen, dass sie die ehemalige Staatsangehörigkeit noch besitzen oder diese Staatsangehörigkeit wieder erwerben können, die türkische Staatsangehörigkeit verlassen.

Die ehemaligen unvolljährigen Kinder der Mutter, die durch die Eheschliessung mit einem Ausländer die türkische Staatsangehörigkeit verloren hat, verlieren unter den Umständen, dass ihrer Vater gestorben, unbestimmt oder heimatlos ist, abhängig von ihrer Mutter die türkische Staatsangehörigkeit. Wenn das Kind grösser als 15 Jahre ist, dann ist das Verlieren der türkischen Staatsangehörigkeit auf seinen schriftlichen Antrag gültig. Falls die Kinder nach der Verlierung der türkischen Staatsangehörigkeit heimatlos sein werden, so bleiben sie Türke.

Das Kind, das aus dem türkischen Vater und aus einer ausländischen Mutter hervorgegangen ist, besitzt die türkische Staatsangehörigkeit. Es ist nicht wichtig, Wo es geboren ist, wie alt es ist, ob es in der Türkei gelebt hat. Das Kind trägt in diesem Fall ab der Geburt die türkische Staatsangehörigkeit.

Da das in der Türkei geborene Kind wegen der Vaterschaft oder Mutterschaft die türkische Staatsangehörigkeit nicht erwirbt, also; z.B:seine Eltern sind verloren oder es ist unbesitmmt, wo sie sind, gilt als Türke.

Die Türkei hat dem Vertrag vom 1968 über die gegenseitige Informationen bezüglich der Einbürgerung und dem Vertrag vom 1975 über die Verringerung der Heimatlosen beigetreten. Diese Verträge sind in der Türkei ausführbar.

Wenn ein Ausländer, der nach seinem nationalen Recht volljährig ist oder im Falle der Haimatlosigkeit nach dem türkischen Recht volljährig ist, mindestens 5 Jahre in der Türkei wohnhaft ist, es durch seine Haltungen bestätigt hat, dass er in der Türkei leben will, ausreichende Kenntnisse über die türkische Sprache hat, Einkommen oder Beruf hat, die für die Lebensunterhalt von selbst und der Personen, fürwen er unterhaltspflichtig ist, reichend sind, sowie gesund und gute Führung hat, kann durch die Entscheidung des Ministerrats einbürgert werden.

Gegen alle Entscheidungen der Verwaltung über die türkische Staatsangehörigkeit kann eine Klage erhoben werden.

Falls die betreffende Person gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsorganes innerhalb einem Monat ab der Zustellung der Entscheidung keinen Widerspruch einlegt, wird diese Entscheidung rechtskräftig. Es ist in vielen Bereichen auch sehr wichtig, wie die Staatsangehörigkeit der juristischen Personen festgestellt wird. Bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit der juristischen Personen werden die Verwaltungssitz der juristischen Person und dab Begründungsrecht als Grundregel bezeichnet.

Hacý Ali Özhan
hacialiozhan@mynet.com
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