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M. Simon Böckh d.M.
(1664-1721)
Prediger zu Giengen

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M. Simon Böckh d.M., Lutherischer Prediger zu Giengen
* 24. November 1664, Giengen
+ 21. April 1721, Giengen

Vater: M. Simon Böckh, Prediger zu Giengen, (1627-1686). Mutter: Anna Maria Riedlin, Tochter des Tuchscherers Georg Riedlin aus Ulm und der Regina Beyer, (1627-1694).

Genannt Simon Böckh der Mittlere, zur Unterscheidung von seinem Vater Simon Böckh d.Ä. und seinem Sohn Simon Böckh d. J., die beide seine Vorgänger und Nachfolger im Amt des Predigers zu Giengen waren. Sein Bildnis befindet sich in der Sakristei der Stadtkirche Giengen.

Er studierte Theologie an den Universitäten Straßburg und Tübingen, erhielt nach dem Tod seines Vaters 1686 die „Prädikatur“, das Predigeramt, und verblieb in diesem bis zu seinem Tod. „Dieser Ernennung widersetzte sich der Pfarrer Jakob Honold, vermutlich hauptsächlich deshalb, weil er die Unmöglichkeit eines friedlichen und gedeihlichen Zusammenwirkens mit dem Sohn seines alten Widersachers befürchtete. Er verlangte die Übertragung der Stelle an den gleichaltrigen M. Joh. Schnapper (den späteren Pfarrer), und seiner Forderung schloß sich der „größere Teil“ der Bürgerschaft (an anderer Stelle „die übrige Bürgerschaft“) an. Zu seiner Einsprache gegen die vom Rat einseitig vorgenommene Nomination war Honold berechtigt durch die bei der Stiftung der Prädikatur im Jahr 1420 getroffenen Bestimmungen betr. Verleihung der Stelle [„der rat verlyhe mit des pfarrer ratte“]. Weil nun aber der Rat und Pfarrer Honold zu keiner Verständigung gelangten und der Zwiespalt in hartnäckigen Streit und Hader ausartete, so war die Anwendung einer unmittelbar an die genannten Bestimmung des Stiftungsbriefs sich anschließende Klausel gegeben, die lautet: „würdent sye [Rat und Pfarrer] mißhellig, so ist es [die Verleihung der Prädikatur] zu aim probst [von Herbrechtingen] laut der dotation.“ Da nun aber infolge der Säkularisation Herbrechtingens die Rechte des Probsts und Klosters auf den Herzog von Württemberg übergegangen waren, so war der letztere zur Entscheidung des strittigen Falles berufen. Honold „berichtete“ demgemäß den „casum“ an den württemberg. Klosterverwalter und ersuchte auf diesem Weg die Intervention des Herzogs; dasselbe tat die Bürgerschaft, und auch dem Rat blieb nichts anderes übrig, als ein „underthänigstes“ Gesuch um Beilegung einzureichen. Auf Grund dieses Sachverhalts sah sich der Herzog-Administrator Friedrich Carl „bemüßigt“, zunächst nach den für württembergische Predigamtskandidaten gültigen Grundsätzen „beede in Vorschlag kommende Subjekta“ vor das herzogliche Konsistorium in Stuttgart „ad examen zitieren zu lassen“, worauf M. Joh. Schnapper am 16., S. Böckh am 27. April in der Stiftskirche zu Stuttgart „die gewöhnliche Probepredigt ablegten und das übliche examen ausgestanden“. Obwohl nun der Herzog, wenn er einfach „seines wohlhergebrachten juris sich hätte gebrauchen“ wollen, befugt gewesen wäre, auf Grund des Examensergebnisses „gleich sobalden einen aus beeden candidatis zu einem Prädikatoren zu constituieren“, so bestimmte ihn doch die Rücksicht auf „gemeine Ruh und Wohlstand“ der befreundeten Reichsstadt, „die Differenz in Güte zu consopieren, dergestalten, daß der Magistrat bei behörigem Respekt conservieret und die Burger zu schuldigem Gehorsam angewiesen, doch anbey der Kirchen Heil und das publicum gemeiner Statt befürdert werde, inmaßen“ auch alle Beteiligten, Rat, Pfarrer und Bürger, um friedliche Beilegung gebeten hatten. So wurden die streitenden Parteien zur Vergleichverhandlung auf 26. April 1686 nach Stuttgart geladen; dazu erschien der Pfarrer Honold in eigener Person, die Bürgerschaft war durch zwei Vertrauensmänner aus ihrer Mitte vertreten, unter den drei Abgeordneten des Rats aber finden wir neben dem ältere Bürgermeister Kistler und dem Stadtschreiber Joh. Balth. Enßlin (Sohn und Nachfolger Wolfg. Enßlins) zu unsrem höchsten Erstaunen die uns wohlbekannte Gestalt des Dr.jur.utr. Ernst Gockelius, der allerdings, wie wir aus anderweitiger Quelle entnehmen, schon länger seinen Frieden mit dem einst von ihm so bitter geschmähten Rat gemacht hatte und der nun in dem Zerwürfnis zwischen Rat und Pfarrer eine erwünschte Gelegenheit sehen mochte, um doch noch an seinem unbeugsamen Gegner aus der Zeit des Altarkrieges seine Revanche zu nehmen. Freilich bedeutete der Ausgang auch dieses Spans so wenig wie einstens der des Altarzanks eine Niederlage des Pfarrers: der Vergleich, der, nachdem der Herzog „allerseits Interessenten durch seine Ober- und Konsistorialräte hatte anhören lassen“, aufgestellt wurde, setzte zwar fest, daß Sim. Böckh sofort zum Prediger auf- und angenommen sein solle, zugleich aber sollte M. Joh. Schnapper (der tatsächlich schon „vicarias operas vor den Pfarrherrn wegen seines hohen Alters prästiert“), zu „einem vicario des Pfarrherrs mit gewisser ohnfehlbarer Versicherung künftiger Succession in die Pfarr „recipiert“ und gleichzeitig mit Böckh ordiniert werden; sein Gehalt, bestehend aus 50 Reichstalern, sollte allerdings der Pfarrer aus seiner eigenen Besoldung reichen, doch versprach die Stadt, dem Schnapper einen Zuschuß von 20 Reichstalern nebst einigen Naturalien zu leisten. Wenn auch durch diese Entscheidung, mit der „allerseits Interessenten wohl content und zufrieden gewesen“, die vom Rat vorgenommene Stellenverteilung des „behörigen Respekts“ wegen aufrecht erhalten wurde, so wurde in Wahrheit doch nun augenblicklich zurückgesetzten Kandidaten Schnapper der Vorzug zuerkannt und damit der vom Pfarrer Honold eingenommene Standpunkt als berechtigt erklärt.“ [Renner, Über Bau und Geschichte der Stadtkirche zu Giengen an der Brenz, 1909, S.119ff]

Er wurde 1709 zusammen mit Pfarrer Johann Schnapper, vom Rat dazu berufen, den Neubau des Glockenturms der Stadtkirche Giengen zu „discurrieren“. Er erhob gegen die vom Rat vorgeschlagenen Baumeister aus Ichenhausen und Günzburg nachdrücklichen Einspruch, da diese katholisch waren; man solle doch bei der Stadt Ulm und dem Oberfaktor Hepp in Königsbronn „nach einem tauglichen evangelischen Mann und Werkmeister“ fragen. Es fand sich jedoch niemand, so daß die Wahl auf Georg Reiner aus Ichenhausen fiel. Bei den weiteren Bauarbeiten durch Maurer „aus den benachbarten, heute bayerischen Gegenden,“ gab er erneuten Streit, „der uns wie ein Nachhall aus den stürmischen Zeiten das „Altarstreits“ berührt. Der Prediger Böckh, dem die Anstellung eines „Papisten“ als Werkmeister so schweren Anstoß gab, hatte erfahren, daß die katholischen Maurer morgens vor Beginn und abends nach Schluß der Arbeit die Kirche betreten, um dort ein Vaterunser zu beten. Darin sah er eine verdammenswerte Entweihung einer evangelischen Kirche. Dazu mußte er gar hören, daß der Pfarrer und mit ihm der Bürgermeister Faber und einer der Kirchenpfleger dem katholischen Maurermeister auf sein Ansuchen, „weil die Arbeit gefährlich“, die Erlaubnis zu dieser „Betung des Vaterunsers“ in der Kirche gegeben haben. Gegen solchen Frevel mußte eingeschritten werden. Er suchte eines Abends Ende Juni [1710] nach der Vesperandacht den Pfarrer auf, machte ihm eine stürmische Szene, bezichtigte ihn der Heuchelei und des Verrats am Glauben und band ihm in feierlichster Form die Verantwortung für das schwere Ärgernis, das er erreget, auf die Seele, so daß der Pfarrer Schnapper, eine milde und friedlich gesinnte Natur, in schwere Gewissenbedrängnis und Seelennot geriet. Dann wandte sich sein Zorn gegen den Nächstschuldigen, den Bürgermeister Faber, der er ebenfalls „mit Worten hart anließ“ und gegen den er den Vorwurf erhob, daß er durch die Erteilung der Erlaubnis widerrechtlicherweise in die Befugnisse des geistlichen Amtes eingegriffen habe. Und entschlossen die Sache zu einer Haupt- und Staatsaktion zu machen, erklärte er, ein „consilium“ von auswärtigen Theologen einholen zu wollen. Die beiden Angegriffenen wandten sich beschwerdführend an den Rat, damit er sich ihrer annehme. Der Rat aber trug Bedenken, von sich aus in einer so heiklen Streitfrage zu „revolvieren“, und da auch der Pfarrer Schnapper und der Bürgermeister Faber zu ihrer Rechtfertigung die Anhörung eines unparteiischen Sachverständigen wünschten, so beschloß man, einen „rechtschaffenen Mann“, jedoch, um Aufsehen zu vermeiden, nur „im Vertrauen“, um ein Gutachten anzugehen. Man wandte sich an den ältesten Geistlichen der Reichsstadt Eßlingen, M. Ludw. Carl Ditzinger. Nach dem im Original erhaltenen Gutachten (d. d. Juli 1710), das er abgab, lautete die an ihn gestellte Frage: „Ob man mit gutem Gewissen Leuten papistischer Religion, und zwar solchen, welche Bauleute einer Kirche sind, in während dem Bau gestatten könne, daß sie zum beglückten Fortgang der Baues ein Vaterunser in der Kirche betten, und ob also diejenigen recht oder übel gethan, welche nach solchen Umständen und restricion solches Gebet erlaubet oder indulgieret haben ?“.... Der Rat machte sich die in diesem Gutachten enthaltenen Ausführungen ganz zu eigen ... und die Anklagen des Predigers als gänzlich unberechtigt zurückwies.“ [Renner, a.a.O., S.105ff]


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Erstellt von Ulrich Stark , der hiermit seinen Cousin 2. Grades, 8Generationen versetzt, vorstellt.
Erstellt am 15.02.1998, letzte Aktualisierung am 13.02.2002.