Berufsbild des Heilpraktikers
Die
Heilkunde des Heilpraktikers
Der Heilpraktiker übt die Heilkunde berufsmäßig und eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die in Diagnostik und Therapie zu allen Zeiten nach dem Ganzheitsprinzip vorging, weil sie sich an den Gesetzmäßigkeiten der Natur auch der inneren Natur des Menschen orientierte. Damit ist die Naturheilkunde des Heilpraktikers grundsätzlich unabhängig von Zeitströmungen, Systemzwängen oder dem jeweils herrschenden Wissenschaftsbild, wiewohl der Heilpraktiker wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse in seiner Tätigkeit selbstverständlich berücksichtigt. Die
Heilkunde des Heilpraktikers
Er sieht die wahrnehmbaren Veränderungen bei seinen Patienten als Ausdruck wechselnder äußerer und innerer Bedingungen und Ursachen und versucht, diese ganzheitlich in ihren Gesamtzusammenhängen zu erfassen, sie nach den Kriterien seines naturheilkundlichen Modells zu bewerten und zu ordnen. Er wird den Patienten im Sinne der Ordnungstherapie über die Zusammenhänge seines Leidens aufklären, dessen Erkenntnis hierüber fördern und ihn nach dem naturheilkundlichen Modell (lege artis) therapieren. Gesundheit ist für den Heilpraktiker die Bewahrung der Integrität einer Persönlichkeit in seiner Geist-Körper-Seele-Einheit. Die Selbstheilungskräfte sind keine speziellen oder spezifischen Kräfte, sondern Ausdruck der allgemeinen Heilkraft der Natur, die in der Lebenskraft einer Persönlichkeit begründet sind. Die Lebenskraft ist das Wirken eines mehr oder weniger einverständlichen und harmonischen Zusammenspiels aller organischen Strukturen, Funktionen, Energien, Informationen, geistiger und seelischer Kräfte. Im Gegensatz zur eindeutig bestimmbaren Quantität ist die Lebenskraft ein Qualitätsbegriff. Deren Eigenschaften lassen sich nur durch das Verhalten einer Gesamtpersönlichkeit beurteilen. Ein ganzheitliches System besitzt grundsätzlich Funktionseigenschaften, die keines seiner Teile besitzt und die nur durch die Vernetzung seiner Elemente und Elementarprozesse erklärbar sind. Die Stabilität und Integrität eines biologisch ganzheitlichen Systems ist so geschützt und abgesichert, daß eine Ursache allein diese in der Regel nicht zu stören vermag, hierzu bedarf es eines gewissen Komplexes und Spektrums von verursachenden und störenden Bedingungen, die von dem ganzheitlichen System nicht mehr kompensiert werden können und zu Störungen der Gesundheit und Krankheit führen. Die Naturheiltherapie zielt deshalb darauf ab, durch die Beseitigung der Bedingungen, die eine Krankheit hervorrufen, unterhalten und fördern, dem gestörten biologischen System die Möglichkeit zu geben durch Selbstorganisation die Gesundheit wiederherzustellen. Der Heilpraktiker stellt deshalb nicht nur die Krankheit als einen objektiven Tatbestand fest, sondern richtet sein Augenmerk auch auf die Gesamtperson des Kranken, die für die Erkenntnisse über den Krankheitsverlauf auch prognostisch in den Mittelpunkt der Betrachtung rückt. Neben anamnestischen und klinischen Daten zieht der Heilpraktiker zur Erkenntnisgewinnung der gestörten Integrität eines Kranken deshalb die Beurteilung von Konstitution, Temperament, Disposition und Diathese mit heran. Dabei kommen die typischen qualitativ beurteilenden naturheilkundlichen Diagnoseverfahren, wie z.B. die Augendiagnose, die Pulsdiagnose, oder auch bioenergetische Verfahren zum Einsatz. Seine daraus folgenden therapeutischen
Überlegungen zielen auf das Begünstigen der Selbstheilungskräfte
zu einem natürlichen Heilverlauf,
Das
Verhältnis zum Patienten
Der Heilpraktiker öffnet sich dem Patienten, nimmt ihn an, hört ihm zu. Er verknüpft und strukturiert seine Beobachtungen und das Berichtete mit seinen Erfahrungsmustern, um einerseits daraus sein therapeutisches ....... Vorgehen abzuleiten und andererseits den Patienten über die Zusammenhänge seiner Probleme aufzuklären sowie für eine aktive und mitverantwortliche Unterstützung bei den therapeutischen Bemühungen zu gewinnen. Das Verhalten des Heilpraktikers seinem Patienten gegenüber ist von fachlichem und mitmenschlichem Engagement geprägt mit dem Ziel, den Patienten zu ebensolchem Engagement anzuregen für eine gesunde, vernünftige und den erkannten Krankheiten, Konstitutionsschwächen angemessene Lebensführung im Sinne einer Ordnungstherapie. In einem durch langjährige Erfahrungen entstandenen Vertrauen ist es das Ziel des Heilpraktikers ein so persönliches Verhältnis zu seinem Patienten aufzubauen und ihn so genau kennenzulernen, daß er der Verantwortung, bei allen Problemen gestörter Integrität, Ratgeber sein zu können, guten Gewissens gerecht wird. Der Heilpraktiker empfindet sich als geeigneter Ansprechpartner und sinnvolle Ergänzung eines aufgeklärten und für seine Gesundheit mitverantwortlichen Bürgers in unserer Gesellschaft. Aufgaben
Damit erfüllt er auch eine gesellschaftliche Aufgabe: Er verhindert in den ihm eigenen Bereichen gesundheitlicher Versorgung eine unserer demokratisch pluralistischen Gesellschaft unangemessene Monopolstellung der institutionalisierten Medizin und bildet praktisch eine Regulativfunktion, in dem durch sein Wirken nicht nur die Therapiefreiheit sinnvoll gewahrt wird, sondern auch die Wahlfreiheit des Bürgers nach einem von ihm persönlich bevorzugten Therapeuten. Diese soziologische Funktion erfüllt der Heilpraktiker als eigenständiger Behandler unabhängig davon, ob einige seiner Therapien die wissenschaftliche Anerkennung erlangen und/oder Eingang in die allgemeine Medizin finden. Außerdem vervollständigt er das Spektrum naturheilkundlicher Verfahren über evtl. auch von der wissenschaftlichen Medizin übernommener Methoden hinaus und leistet mit diesem Angebot wiederum einen unverzichtbaren Beitrag zur Therapiefreiheit und Therapievielfalt. Darüber hinaus erfüllt der Heilpraktiker durch seine ihm eigene Art der Heilkunde auch Aufgaben für die Volksgesundheit, in dem er seine Patienten grundsätzlich zu einer gesunden Lebensweise, speziell im Bereich der Ernährung, anhält. Weiterhin ist ihm, besonders in Zeiten wissenschaftlichen Dogmatismus der Medizin, die Aufgabe zugefallen, Bewahrer der traditionellen und reinen Naturheilkunde zu sein. Der Heilpraktiker hat die Pflege der Tradition dieses wichtigen Kulturgutes unseres Volkes übernommen und hält dieses bis auf den heutigen Tag in Theorie und Praxis lebendig, besonders in Bereichen, die von der offiziellen Medizin dogmatisch verdrängt oder ignoriert werden. Entwicklung
und Geschichte
Heilkundige mit einer solchen Grundvoraussetzung gab es zu allen Zeiten und in allen Kulturen mit ihrem Weltbild, entsprechend der unterschiedlichen Ausprägung ihres "Medizinischen Modells" In unserem Kulturkreis fußt die Heilkunde, auf die sich der Heilpraktiker bis heute beruft, auf den Säftelehren des griechischen Altertums, die sich im wesentlichen über das Mittelalter bis in die Humoralpathologie der Neuzeit erhalten haben. Dieses Vorstellungsmodell, in das von Beginn an die Pflanzenheilkunde integriert war, erwies sich als äußerst erfolgreich. Auch wenn es seit der Gründung von Universitäten mit der scholastischen Medizin neben den Heilbehandlern aus dem Volk die Behandlung durch universitäre Ärzte gab, gingen doch beide lange Zeit von gemeinsamen Grundvorstellungen in der Heilkunde aus. Erst mit der Anerkennung der Virchowschen Zellularpathologie im vorigen Jahrhundert gehen akademisch-ärztliche Medizin und Naturheilkundler in ihren Vorstellungen von Krankheit und Gesundheit getrennte Wege. Als Reaktion auf die neue wissenschaftliche Medizin formierte sich zum Ende des 19. Jahrhunderts auch die empirische Heilkunde neu mit dem Gebot, in ihren Heilweisen den Weg der Natur nachzuvollziehen, möglichst natürlich zu behandeln, auf jeden Fall aber nicht zu schaden. Diese Heilkunde speiste sich aus 3 Quellen:
Die Homöopathie Hahnemanns, die in der wissenschaftlichen Medizin praktisch keinen Stellenwert hatte, wurde von Anfang an von diesen naturheilkundlich orientierten Heilkundigen anerkannt und in ihre heilkundliche Tätigkeit integriert, was ihr wesentlich zu der heutigen Verbreitung und Popularität verhalf. Für die gesamte Entwicklung seit dem Mittelalter stehen beispielhaft Namen wie:
Hierbei wurden die alten Methoden kontinuierlich weiterentwickelt und führten zu den neuen Verfahren des 19. Jahrhunderts. Die Aufhebung der allgemeinen Kurierfreiheit 1851, beendete den bisherigen Rechtszustand, konnte die Weiterentwicklung jedoch nicht entscheidend hemmen. Nach Wiedereinführung der Kurierfreiheit 1869 formierten sich die unterschiedlich orientierten Heilkundigen, wie z.B. Kräuterheiler, Knochenrenker, Homöopathen und Magnetopathen, kontinuierlich zu einem Berufsstand. Gemeinsame Aktivitäten in den aufkommenden Volksgesundheitsbewegungen sowie Gründung von Ausbildungsstätten und Berufsverbänden, waren ein Indiz für die endgültige Formierung eines neuen Berufsstandes. Das Heilpraktikergesetz von 1939 regelte die weitere Tätigkeit der Heilkundigen mit einer behördlichen Erlaubnis und legte die Berufsbezeichnung HEILPRAKTIKER fest. Die weitere Erlaubniserteilung konnte nur noch in besonders begründeten Ausnahmefällen erworben werden. 1952 wurde diese Einschränkung, die
quasi einem Ausbildungs- und Zulassungsverbot gleichkam, als mit dem Grundgesetz
nicht vereinbar aufgehoben. Das Heilpraktikergesetz wurde damit die rechtliche
Grundlage für die "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne
als Arzt bestallt zu sein".
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