Die initiative kritische geschichtspolitik (ikg) Mitunterstützer der Berliner Initiative „Griechenland unterm Hakenkreuz“ veranstaltete am 8. Mai an der Berliner Humboldt Universität eine Podiumsdiskussion:

Schulden des Vernichtungskrieges.
Entschädigung der Opfer deutscher Massaker in Griechenland!

Mit:
Argyris Sfountouris war Kernphysiker, Lehrer und Mitarbeiter in Entwicklungsprojekten. Er hat als 4-jähriger das Massaker der deutschen Truppen in Distomo überlebt und dabei seine Eltern und 31 Familienangehörige verloren. Er hat zu diesem Thema für verschiedene Zeitungen geschrieben und 1994 eine Konferenz in Delphi mitorganisisert. Heute lebt er in Zürich und Athen.

Ioannis Stamoulis ist Rechtsanwalt und war Europa-Abgeordneter der Sozialistischen Partei Griechenlands (PASOK). Er hat in seiner Funktion als Präfekt von Böotien vor griechischen Gerichten die Entschädigungsan-sprüche der Opfer und Hinterbliebenen des Massakers von Distomo geltend machen können. Als Anwalt betreibt er weiterhin die Vollstreckung des Urteils, die mit der Pfändung verschiedener deutscher Liegenschaften in Athen (u.a. Goethe-Institut) für Aufsehen gesorgt hat.

Walter Manoschek lehrt an der Universität Wien. Er hat unter anderem zu Wehrmachtsverbrechen auf dem Balkan publiziert und an der Ausstellung “Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944” mitge-arbeitet.

Martin Klingner ist Anwalt und arbeitet im Hamburger Arbeitskreis Distomo mit. Die Gruppe beschäftigt sich seit längerem mit den Themen NS-Verbrechen, Entschädigung und speziell dem Fall Distomo.


 

Einleitungsbeitrag vom Moderator  Steffen Küßner von der initiative kritische geschichtspolitik (ikg):

Schulden des Vernichtungskriegs.
Entschädigung der Opfer deutscher Massaker in Griechenland

Am 6. April 1941 fielen deutsche Truppen ohne Kriegserklärung in Griechenland ein. Griechenlands Unterwerfung sollte Großbritannien aus dem östlichen Mittelmeer vertreiben, den deutsch-italienischen Afrikafeldzug unterstützen und nicht zuletzt die Südflanke des für den Sommer 1941 geplanten Überfalls auf die Sowjetunion sichern. Innerhalb weniger Wochen war die griechische Armee besiegt und das Land besetzt. Fortan führte die Wehrmacht und die ihr unterstellten Verbände der SS unter dem Deckmantel der Partisanenbekämpfung einen Krieg gegen die Zivilbevölkerung.

General Jodl, der Chef des Führungsstabes der Wehrmacht ließ es bezüglich des Charakters der Kriegsführung an klaren Worten nicht fehlen: Der Kampf sei "mit den allerbrutalsten Mitteln" zu führen und die Einheiten "berechtigt und verpflichtet, […] ohne Einschränkungen auch gegen Frauen und Kindern jedes Mittel anzuwenden". Die Soldaten könnten mit ihnen "machen was sie wollen: Sie dürfen sie aufhängen, verkehrt aufhängen oder vierteilen".
Für deutsche Soldaten wurde es zur Regel, auf Angriffe von griechischen Partisanen mit der Zerstörung der nächstgelegenen Ortschaften und der unterschiedslosen Ermordung aller Einwohner, von Säuglingen bis hin zu den Greisen, zu reagieren. Distomo war einer dieser Orte: In einem grausamen Massaker wurden 218 Männer, Frauen und Kinder, deren einziges Vergehen darin bestand, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, auf bestialische Weise ermordet und ihr Dorf zerstört.

Heute sieht sich die BRD mit mehreren tausend Einzelklagen aus Griechenland konfrontiert, die sich alle auf das Wüten deutscher Truppen während des Zweiten Weltkrieges beziehen. Eine dieser Klagen strengten die wenigen Überlebenden und ihre Nachkommen des Ortes Distomo an. Leider ist es weniger der Empathie mit den Opfern zu verdanken, dass nun, immerhin 58 Jahre nach dem Massaker, das Schicksal Distomos das Interesse der deutschen Öffentlichkeit geweckt hat. Die Gründe hierfür sind profaner und hängen mit der deutschen Schule in Athen, dem Archäologischen Institut und dem Goethe Institut zusammen. Diese sollen, so hatte ein Athener Gericht entschieden, gepfändet und zwangsversteigert werden, damit den als rechtens erklärten Entschädigungsansprüchen der Opfer endlich Genüge getan werden kann - notfalls auch gegen den Willen der deutschen Regierung, der diese Liegenschaften gehören.

In ihrer Reaktion auf dieses Urteil weiß sich die rot-grüne Bundesregierung einig mit allen deutschen Nachkriegsregierungen: Der systematische Massenmord sei nichts weiter gewesen als "Maßnahme[n] im Rahmen der Kriegsführung" und damit, wenn überhaupt, nur Gegenstand zwischenstaatlicher Vereinbarungen. In keinem Fall jedoch könne hier - und dies festzuhalten ist dieser Regierungg so wichtig wie jeder vorherigen - von Kriegsverbrechen gesprochen werden. Diiese Interpretation hat juristisch für die Opfer entscheidende Konsequenzen, weil völkerrechtlich allein Kriegsverbrechen Einzelansprüche gegenüber der BRD als Rechtsnachfolgerin des ‚Dritten Reichs' begründen können. Außerdem, so wurde für all diejenigen nachgeschoben, denen diese Argumentation nicht plausibel erschien, falle Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ohnehin unter das Privileg der Staatenimmunität und könne folglich nicht gepfändet werden.

Die beharrliche Weigerung deutscher Stellen, diese Massenmorde als das zu bezeichnen, was sie sind, nämlich Kriegsverbrechen, speist sich nicht allein aus der Angst vor Unsummen, die für ein in Schutt und Asche gelegtes Europa endlich zu zahlen wären. Die Arroganz, mit der die Opfer behandelt werden, und der völlige Mangel an Empathie, der ihnen von Seiten der BRD entgegenschlägt, sind Folge einer fortgesetzten Verweigerung, für die Verbrechen des NS auch finanzielle Verantwortung zu übernehmen.
1953 wurde der BRD durch das Londoner Schuldenabkommen die Zahlung von Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg bis zum Abschluss eines Friedensvertrages erspart. Dieses Privileg kam Westdeutschland durch die Konstellation des Kalten Krieges zugute. Hatte man bis 1990 in Deutschland gedacht, die Reparationszahlungen so für immer aufschieben zu können, wurde mit dem Abschluss des 2+4-Vertrages und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten eine neue juristische Basis geschaffen. Doch die Zahlungen blieben weiterhin aus. Auf eine entsprechende Kleine Anfrage im Bundestag antwortete die Bundesregierung: „Die Forderungen der Opfer von Distomos sind Reparationsansprüche. Nach Ablauf von 55 Jahren seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Griechenland hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren.“

Merke: Die zur Debatte stehenden Verbrechen waren keine, sondern normale Kriegshandlungen. Diese begründen zwar grundsätzlich Reparationsforderungen, die jedoch niemand ernsthaft stellen darf, da sonst die friedliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit Griechenland in Frage gestellt würde. Wer nach 58 Jahren eine Berechtigung auf Entschädigung hat, definiert der damalige Täter, nicht seine Opfer. Das ist die Arroganz mit der Deutschland bereits versucht hatte, die berechtigten Forderungen ehemaliger NS-Zwangs- und Sklavenarbeiter abzuwehren. Nach wie vor betont die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ausdrücklich, sie habe keine konkret juristische Verantwortung, sondern allenfalls eine abstrakt moralische, aus der sich jedoch auf keinem Fall individuellen Ansprüche ableiten ließen. Kanzler Schröder stellte zu Beginn seiner Amtszeit entsprechend fest, dass es seine Aufgabe sei, die deutsche Wirtschaft vor überzogenen Forderungen zu schützen. In zähen Verhandlungen, die von einer ressentimentgeladenen öffentlichen Debatte begleitet waren, wurde Deutschland schließlich ein Almosenfond abgerungen, aus dem die Nochmal-Davongekommenen von ihren ehemaligen Peinigern Beträge zwischen 5000 und 15000 DM erhalten. Zuvor müssen sie allerdings erklären, Deutschland niemals wieder mit finanziellen Forderungen zu belästigen. Dass dieser Fond überhaupt zustande kam war wiederum nur durch juristischen Druck aus den USA möglich, von wo umfangreiche Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen drohten. Die Parallelen sind offensichtlich: Damit Deutschland überhaupt finanzielle Verantwortung übernimmt, bedarf es des Drucks von außen.

Der Grund für uns, diese Veranstaltung zu machen ist daher zunächst ein praktischer. Die Opfer deutscher Kriegsverbrechen in Griechenland müssen entschädigt werden und zwar in einer Weise, die mehr ist als eine symbolische Geste. Den diesbezüglichen Forderungen von griechischer Seite schließen wir uns an und hoffen mit dieser Veranstaltung, wie auch schon mit unserer symbolischen Pfändung des Reichstages vor gut drei Wochen, diesen Forderungen in Deutschland das nötige Gehöhr zu verschaffen. Darüber hinaus verweist die deutsche Verweigerungshaltung jedoch auf einen größeren Zusammenhang, der hier nicht unberücksichtigt bleiben soll.

Seit der Wiedererlangung voller staatlicher Souveränität im Dezember 1990 ist zu beobachten, wie sich Deutschland sukzessive aus den Fesseln der Vergangenheit befreit und neue alte Großmachtansprüche anmeldet. Seit der Machtübernahme von Rot-Grün hat hierbei eine bemerkenswerte Veränderung stattgefunden. Zeichnete sich die Kohl-Ära noch dadurch aus, dass die Verbrechen der Nazis zwar mehrheitlich nicht geleugnet, aber doch als Hemmschuh interpretiert wurden, die das deutsche Selbstbewusstsein nachhaltig störten, so machte Rot-Grün diesen Hemmschuh zum Beschleuniger einer Politik der ‚Normalisierung’. Anders als noch vor wenigen Jahren fungieren die einzigartigen Verbrechen der Nazis inzwischen als Grund für Angriffskriege, mit denen sich Deutschland auf dem internationalen Terrain als Militärmacht zurückmeldet. Die Luftangriffe auf Jugoslawien legitimierte die rot-grüne Bundesregierung mit der vermeintlichen Verhinderung eines zweiten Auschwitz’. Hier nahm sie es auch mit dem Prinzip der Staatenimmunität, das sie im Falle Distomo als Argument gegen die Pfändungsbeschlüsse des Athener Gerichts anführt, nicht so genau.
Bei der ‚gründlichen Zivilisierung der Republik’, die sich Rot-Grün so gerne als politisches Vermächtnis ans Revers heftet, handelt es sich mitnichten um eine ‚Aufarbeitung der Vergangenheit’, die diesen Namen verdienen würde. Vielmehr besteht zur jüngeren deutschen Geschichte ein recht widersprüchliches Verhältnis. Bestimmt wird dieses Verhältnis letztlich von machtpolitischen Interessen und ‚gelernt’ wird aus der Geschichte immer das, was für diese Interessen funktional ist. Dies zu behaupten bedeutet nicht, eine große Verschwörung zu wittern, sondern zu verstehen, welchen Imperativen die Geschichtspolitik eines Staates mit Weltmachtambitionen folgt.

Ein nicht unwichtiges Detail dieser Geschichtspolitik ist die Wehrmachtsausstellung, die nach ihrer Neukonzeption inzwischen wieder durch die Republik tourt und zeigt, was die Überlebenden von Distomo aus eigener Erfahrung wissen: dass die deutschen Truppen einen einzigartigen Vernichtungskrieg führten und dabei alle geltenden völkerrechtlichen Ordnungen missachteten. Hunderttausende besuchen die Ausstellung, es finden nachdenkliche Themenabende statt und die Nation klopft sich auf die Schulter, wie großartig sie ihre Geschichte aufgearbeitet hat. Man präsentiert sich geläutert, weiß man doch, dass dies das Ticket ist, mit dem sich die eigenen Interessen am besten verfolgen lassen. Kommen jedoch welche, die keine großen Worte und keine nachdenklichen Blicke, sondern handfeste Entschädigungen für das, was in der Ausstellung präsentiert wird, fordern, dann wird den Betroffenen Bescheid gegeben, dass sie es mit dem geläuterten Deutschland nicht zu bunt treiben und das vertrauensvolle Verhältnis nicht in Frage stellen sollen. Die Verantwortung, die Deutschland aus seiner – auch so ein Unwort – Vergangenheitsbewältigung ableitet sind Ansprüche. Der Anspruch, wieder mitbomben, wieder stolz sein und Israel einen Vernichtungskrieg vorwerfen zu dürfen, vor allem aber der Anspruch, sich weder innen, noch außenpolitisch mit Verweis auf die Vergangenheit etwas vorschreiben zu lassen und selbstverständlich der damit zusammenhängende Anspruch, von den Opfern des NS-Terrors endlich in Ruhe gelassen zu werden. Mit anderen Worten: Man weist jede unangenehme Konsequenz, die sich aus der Vergangenheit ergeben könnte, zurück.

Das waren die Neunziger. Mit Beginn des neuen Jahrhunderts scheinen weitergehende Debatten angesagt. Wahre Empathiestürme werden in letzter Zeit den deutschen Opfern des Zweiten Weltkriegs zuteil. Zwar erging es den Deutschen während des von ihnen entfachten Krieges von allen Bevölkerungen Europas bei weitem am besten (noch 1942 speiste man gediegen im Cafe Kranzler am Ku’damm), aber das ist für die identitätsstiftende Neudefinition von Geschichte auch nicht wesentlich. Das ‚Selbstbewusstsein' der deutschen Nation ist in den letzten Jahren offensichtlich soweit angewachsen, dass nun auch Diskussionen in die Feuilletons vorgerückt sind, die bisher Geschichtsrevisionisten vorbehaltene waren. Dabei wird das Leid der Opfer alliierter Bombenangriffe einem allgemeinen ‚Schrecken des Krieges’ ebenso subsumiert, wie die Vertreibung der Sudetendeutschen und die Versenkung der ‚Willhelm Gustloff’. Die Frage nach Ursache und Wirkung gilt in diesem Diskurs als antiquiert und unaufgeklärt, übrig bleibt allein ein abstrakter Opferstatus. Losgelöst von der konkreten historischen Situation wird ein Menschenrechtsbruch konstatiert und entsprechend eine Verurteilung analog zu der deutscher Verbrechen gefordert. Wer in diesem Zusammenhang noch darauf hinweist, dass es sich bei den Sudetendeutschen in der Mehrheit um Anhänger der Henleinnazis handelte, die ihrer Funktion als fünfte Kolonne Hitlers eilfertig nachkamen, gilt als hartherzig und unversöhnlich.
Dass es hier gerade vermeintlich Liberale oder gar Linke sind, die diese Debatte in der Öffentlichkeit forcieren, ist angesichts der skizzierten programmatischen Wende, die die deutsche Vergangenheitspolitik seit Antritt der rot-grünen Bundesregierung genommen hat, nur logische Konsequenz. Während ein Schriftsteller wie Winfried Sebald beklagte, dass das Leid, das durch die alliierte Bombardierung deutscher Städte verursacht worden ist, noch immer nicht angemessen in der kollektiven Erfahrung der Deutschen verankert sei, fühlt sich Günter Grass berufen, die Versenkung der ‚Willhelm Gustloff' literarisch verarbeiten zu müssen. Parallel zu dieser literarischen Großoffensive, erhöht die Bundesregierung den Druck auf Tschechien, endlich die Benes-Dekrete aufzuheben, da unter den vertriebenen Sudetendeutschen schließlich auch ‚Unschuldige' gewesen seien.

Auch der Stolz aufs Vaterland ist wieder ein In-Thema. Parallel zu dieser Veranstaltung diskutieren heute Gerhard Schröder und Martin Walser unter der Leitung von Zeit-Journalist Christoph Dieckmann im Willy-Brandt-Haus über das Thema ‚Nation, Patriotismus, demokratische Kultur in Deutschland 2002’. Martin Walser klagte bereits 1998 über die ‚Moralkeule Auschwitz’ und die ‚Instrumentalisierung unserer Schande zu gegenwärtigen Zwecken’. Seine damalige Rede war ein Angriff auf die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Mit seiner Forderung nach ‚Normalisierung’ und seiner sekundär antisemitischen Kritik an sogenannten Erinnerungsritualen konnte sich der Dichter der Zustimmung seines Kanzlers sicher sein. Schröder sagte damals: „Ein Dichter muss so etwas sagen dürfen. Ein Bundeskanzler darf das nicht.“ Man wird erfahren, was er heute gesagt hat.

Das Bedürfnis nach ‚Normalisierung’, die Formulierung von weltpolitischen Ansprüchen und die arrogante Zurückweisung von Entschädigungsforderungen bilden einen Zusammenhang. In dieser Atmosphäre wundert es nicht, dass von den Ansprüchen griechischer Opfer hierzulande kaum jemand mehr etwas hören möchte. Die Konfrontation mit Forderungen, die im Zusammenhang mit der NS-Vergangenheit stehen, werden als Angriff auf die mühsam konstruierte ‚Normalität’ gesehen und entsprechend abgewehrt. Überhaupt noch die Möglichkeit materieller Entschädigungen zur Diskussion zu stellen, wird mit abfälliger Handbewegung als absurd zurückgewiesen. Doch gerade deshalb wollen wir darüber sprechen.

Selbstverständlich sind wir nicht der Auffassung, dass das erfahrene Leid durch finanzielle Entschädigung ‚wiedergutgemacht’ werden könnte und die Vergangenheit damit aufgearbeitet wäre. Gleichwohl ist Entschädigung ein notwendiger Bestandteil jeder Aufarbeitung. „Aufgearbeitet“, so formulierte es Adorno bereits 1960, „wäre die Vergangenheit erst dann, wenn die Ursachen des Vergangenen beseitigt wären.“ Solange diese Ursachen in form kapitaler Vergesellschaftung und herrschaftlicher Zurichtung der Menschen fortbestehen, muss es zumindest Aufgabe sein, ihrer Zementierung entgegenzuwirken. Dazu soll diese Veranstaltung einen Beitrag leisten.

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Straßburg soll jetzt helfen    aus:FAZ vom 10. Mai 2002, Berliner Seiten
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