Leistungs-Gehalt für ProfessorenÄnderungen des Besoldungsrechts
Für Deutschlands Professoren wird es noch in
dieser Legislaturperiode ernst: Ein großer
Teil ihrer Gehälter wird sich künftig nach
Leistung richten.Bildungsministerin Bulmahn und Innenminister
Schily haben sich auf entsprechende Änderungen
des Besoldungsrechts und des
Hochschulrahmengesetzes geeinigt und die
Entwürfe den Ländern und Verbänden zur
Stellungnahme zugeschickt.Nach den Plänen wird die bisher übliche
Gehaltserhöhung nach Altersstufen völlig
wegfallen. Künftig wird es eine neue
Besoldungsstufe W geben, die einheitlich an
Hochschulen und Fachhochschulen drei Gruppen
von Professoren vorsieht: die Junior-Professur
und die Professorenämter W 2 und W 3.Die Junior-Professur soll jungen
Wissenschaftlern Ende 20 nach der Promotion
die Möglichkeit geben, unabhängig zu lehren
und zu forschen. Sie ist auf maximal sechs
Jahre beschränkt, sieht in den ersten drei
Jahren 6000 und danach 6500 DM Monatsgehalt
vor und soll - anstelle der bisherigen
Habilitation - die Regelvoraussetzung für eine
Berufung zum Universitätsprofessor sein.W 2-Professoren sollen im Schnitt 9000 DM
verdienen. Davon sind 7000 DM Mindestgehalt,
2000 DM sind variabel.W 3-Professoren kommen auf 11 600 DM, von
denen 3100 DM leistungsabhängig sind. Die
derzeit lehrenden 32 300 Professoren bleiben
im alten System und werden weiter in
altersabhängigen Stufen aufsteigen. Sie können
aber auf Antrag in das neue System wechseln.
(ap)WAZ vom 14.4.2001, Ressort Kultur