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Dienstrechtsreform steht im Bundesrat auf der Kippe

Professorenverbände stützen Ablehnungsfront

Von Kathrin Spoerr

Berlin - Für Status und Besoldung der deutschen Professoren werden am Freitag entscheidende Weichen gestellt werden - die so genannte Dienstrechtsreform wird im Bundesrat debattiert. Ob sie tatsächlich beschlossen werden wird, ist noch offen. Schon am Dienstag hatte etwa der bayerische Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) angekündigt, der Reform die Zustimmung zu verweigern. In den vergangenen Monaten war aber auch Kritik einiger SPD-regierter Länder gegen die Pläne aus dem Hause von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) zu hören. Regierungstreue der SPD-regierten Länder unterstellt, wird es heute auf das Votum des Landes Brandenburg ankommen, in dem eine Große Koalition regiert.

Auch die letzten Getreuen der Professorenschaft haben Bulmahn die Gefolgschaft gekündigt: Zwei Tage vor der Bundestagsdebatte am Anfang November hatte die Hochschulrektorenkonferenz Bulmahn die Unterstützung entzogen. Alle anderen Professorenverbände hatten die Pläne von Anfang an scharf kritisiert. Ihre Einwände blieben ohne Gehör. Die vom Deutschen Hochschullehrerverband benannten verfassungsrechtlichen Bedenken werden womöglich in Karlsruhe geklärt werden.

Die Dienstrechtsreform besteht aus zwei Komponenten: der Einführung der Juniorprofessur und einer Reform der Besoldung. Nach den Plänen der Ministerin, die dieses Vorhaben die wichtigste Reform ihrer Amtszeit genannt hatte, soll künftig eine so genannte Leistungskomponenten in die Besoldung einfließen statt bisher eine Alterskomponente. Professoren und Opposition kritisieren die "Halbherzigkeit" des Plans. So soll das Vorhaben kostenneutral abgewickelt werden - was den Verteilungsspielraum der Hochschulen einschränkt. Außerdem werden die Leistungsbezüge nur zu einem geringen Teil bei den Pensionen angerechnet. Der baden-württembergische Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) hatte wegen der geringen Varianz der Bezüge angekündigt, Spitzenprofessoren im Angestelltenverhältnis beschäftigen zu wollen, um mit den Gehältern in der freien Wirtschaft halbwegs konkurrieren zu können.

Teil zwei der Reform betrifft die Qualifikation zum Berufsprofessor. Künftig soll bei der Berufung ordentlicher Professoren die Habilitation nicht mehr als wissenschaftliche Leistung berücksichtigt werden. Dies läuft nach Ansicht der Kritiker auf ein "Habilitationsverbot" hinaus und wird einen dramatischen Qualitätsverlust wissenschaftlicher Forscherleistung nach sich ziehen.

Habilitationen fertigten bisher die wissenschaftlichen Assistenten der Lehrstuhlinhaber an. Sie war nach der Dissertation das zweite Buch des jungen Wissenschaftlers. Bulmahn plant nun, den wissenschaftlichen Assistenten durch einen euphemistisch als "Juniorprofessor" bezeichneten Nachwuchswissenschaftler zu ersetzen. So will Bulmahn dem als zu alt empfundenen wissenschaftlichen Nachwuchs zu einem früheren Berufsbeginn verhelfen. Juniorprofessoren werden für die Dauer von sechs Jahren ernannt, während denen sie sich der Lehre und der Forschung widmen sollen. Wenn sie nach Ablauf der Frist keine Berufung zum ordentlichen Professor erhalten, verlieren sie sowohl die Stelle als auch ihren Titel. Ihre wissenschaftliche Universitätslaufbahn wäre damit endgültig beendet.


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Channel: Politik
Ressort: Deutschland
Erscheinungsdatum: 30. 11. 2001