NACHRICHTENSamstag, 14. April 2001
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Bundestag will Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause beraten

Dienstrecht für Professoren wird reformiert

Leistungsgerechte Bezahlung der Hochschullehrer/Einführung von Juniorprofessuren

Von Jeanne Rubner

München – Der Reform des Dienstrechts für Professoren dürfte nichts mehr im Wege stehen: Nachdem Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) den Plänen von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) zugestimmt hat, Hochschullehrer in Zukunft nach Leistung zu bezahlen, kann der Entwurf noch vor der Sommerpause im Bundestag und Bundesrat beraten werden. Mit den Bundesländern hatte Bulmahn sich bereits geeinigt, die Grundbesoldung anzuheben und auf das Habilitationsverbot zu verzichten. Allerdings soll im Gesetz stehen, dass die Habilitation nicht mehr notwendig ist, um auf eine Professorenstelle berufen zu werden.

Die Dienstrechtsreform sieht zwei Be-soldungsstufen für Professoren vor, die sowohl für Fachhochschulen als auch für Universitäten gelten werden: W2 und W3 mit einem monatlichen Grundgehalt von 7000 beziehungsweise 8500 Mark. Damit werden erstmalig Fachhochschul- und Universitätsprofessoren gleich gestellt.

Statt fester Alterszuschläge können Dozenten in Zukunft mit variablen Zulagen von durchschnittlich 2000 (3100 für W3) Mark rechnen, die für exzellente Forschung, gute Vorlesungen sowie ein Engagement in der Verwaltung bezahlt werden sollen. Die jüngste Kritik des Deutschen Hochschulverbands, der mit einer vierseitigen Zeitungsanzeige gegen eine „Absenkung der Gehälter“ protestiert hatte, wies Bulmahn erneut zurück. Die Reform sehe vielmehr eine Untergrenze vor, und bestehende Gehälter würden nicht gekürzt. Zudem erhielten die Länder die Möglichkeit, das Personalbudget um zwei Prozent zu erhöhen.

Diese Aufstockung hatte Bulmahn zugestanden, nachdem etliche Länder sowie die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat die zunächst angestrebte Kostenneutralität der Reform kritisiert hatten. Die Zwei-Prozent- Klausel könnte aber noch auf den Widerstand der ärmeren Bundesländer stoßen, die befürchten, gegenüber den reicheren ins Hintertreffen zu geraten.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem „Juniorprofessuren“ vor. Nach der Promotion sollen die Nachwuchswissenschaftler sechs Jahre lang selbstständig forschen und lehren können. Anders als bisherige Assistenten sollen Juniorprofessoren nicht mehr einem Hochschullehrer unterstellt sein. Bulmahn will dafür vom Jahr 2002 an den Hochschulen 360 Millionen Mark zur Verfügung stellen.

Mit der Juniorprofessur will Ministerin Bulmahn das durchschnittliche Alter der Erstberufung von derzeit 42 Jahren senken. In allen anderen Bereichen der Gesellschaft würden Erwachsene mit spätestens Anfang 30 Verantwortung übernehmen, sagte die Bundesbildungsministerin. Einschließlich Promotionszeit sollen Wissenschaftler in Zukunft zwölf Jahre lang an einer Hochschule befristet beschäftigt werden können. (Seite 4)

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