MEINUNGSSEITESamstag, 14. April 2001
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Eine Reform für die Fleißigen

Die wesentlichen Hürden auf dem Weg zu einem neuen Dienstrecht für die Hochschulen hat Edelgard Bulmahn genommen; ihr Entwurf dürfte noch in dieser Legislaturperiode Gesetz werden. Dazu darf man der Bundesbildungsministerin durchaus gratulieren. Wenn sich auch erst in der Praxis zeigen wird, wie gut die Reform greift – im Kern ist sie richtig: Erstens werden junge Wissenschaftler früher selbstständig arbeiten können. Zweitens wird die Habilitation nicht mehr zwingend für eine Berufung sein. Was in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern schon Praxis ist – nämlich mittels Veröffentlichungen zu beweisen, dass man das Zeug zum Professor hat –, wird damit auch für Geisteswissenschaftler möglich sein. Schließlich werden Hochschullehrer künftig nach Leistung und nicht nach Alter bezahlt.

Dieser letzte Punkt hatte die Gemüter besonders erhitzt, zuletzt die Lobby der Professoren, die sich mit fast 4000 Unterschriften zur Wehr setzten. Doch letztlich dürften die Dozenten von der Neuerung profitieren. Denn das Bild der faulen Professoren ist ein Mythos. Sie sind nicht fauler als andere Beamte, allenfalls autonomer und deshalb schwerer zu kontrollieren. In Zukunft werden die wenigen Faulen sich von Dekanen und Rektoren stärker an die Kandarre nehmen lassen müssen, die Leistung der Fleißigen wird man stärker honorieren.

Der Ministerin muss man anrechnen, dass sie mutig genug war, die Beamtenbezahlung nach Alter infrage zu stellen. Was für Professoren recht ist, muss aber für andere Staatsdiener billig sein. Vom Bundesinnenminister darf man erwarten, dass er bei der Novellierung des Besoldungsstrukturgesetzes stärker als bisher vorgesehen auf Leistung setzt.

rub

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V2.01 [2001-03-27]