Damen und Ritterorden der Angeliker
Konstantinsorden


Orden der Angeliker :: Startseite




Thelema Theos - per voluntas ad lucem - durch den Willen zu Gott - durch den Glauben zum Selbst - durch die Liebe zur Geschwisterschaft

Wie finde ich zum Orden?

Der Ritterorden der Angeliker kennt vier Stände bzw. Formen der Zugehörigkeit.

  1. Ehrenritter / Ehrendame (Familiar)
  2. Novize/in
  3. Angelikerritter / Dame der Angeliker (Vollmitglieder der Geschwisterschaft)
  4. Kaplan/Prälat / Schwester/Äbtissin (Seelsorger und Vollmitglieder der Geschwisterschaft)

Nach einer ersten Kontaktaufnahme und weitergehendem ernsthaften Interesse an der Zugehörigkeit zum Angelikerorden, findet ein persönliches Gespräch mit einem beauftragten Mitglied des Ordens statt. Danach gibt es die Möglichkeit den Orden kennen zulernen und bei Erfüllung der Voraussetzungen als Ehrenritter oder Ehrendame aufgenommen zu werden. Der Ehrenritter, die Ehrendame gehört in besonderer Weise als "Familiare" zur Geschwisterschaft. Er übernimmt Ordensregel und - Gesetz und fördert die Ziele des Ordens wie es ihm möglich ist. Sie bzw. Er bindet sich jedoch nicht im zeitlosen Ordensversprechen. Auch der Orden hat das Recht, die Zugehörigkeit zu beenden.

Besteht der Wunsch als ordentlicher Ritter bzw. ordentliche Dame bleibend in den Angelikerorden aufgenommen zu werden, führt das einjährige Noviziat zur Aufnahme in die Geschwisterschaft und zum Ritterschlag. Der Angelikerritter, die Dame der Angeliker bindet sich hierbei im Vertrauen auf Gottes Hilfe zeitlos an den Orden und dessen Dienst an der ganzen Kirche Christi.

Ehrenritter und Ehrendamen im geistlichen Stand, die den Wunsch haben, sich dem Orden bleibend zu verbinden, werden nach dem Noviziat ohne Ritterschlag aufgenommen als Kapläne und Schwestern des Ordens mit allen Pflichten und Rechten eines Angelikerritters bzw. einer Dame der Angeliker. Ihnen obliegt insbesondere die Seelsorge an den Ordensgeschwistern und die Verantwortung für das geistliche Leben des Ordens. Dem Kapital der männlichen Geistlichen steht der Prälat, ebenfalls Großkanzler des Ordens, dem Kapitel der Schwestern die Äbtissin, vor.

Voraussetzungen für die Einführung und die Aufnahme in die Geschwisterschaft sind:

  • Die Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche und die Bereitschaft, den durch Hl. Schrift und Tradition bekennenden Glauben an Jesus Christus zu leben
  • Der erklärte Wille, die geistliche Regel des Ordens anzunehmen und im Leben zu befolgen
  • Die Bereitschaft sich für den Orden und seinen Dienst an der Kirche Christi brüderlich und unter Befolgung der Ordnungen einzusetzen und den Menschen seines Landes sozial und staatsbürgerlich zu dienen.

Wer in die Geschwisterschaft eingeführt werden möchte, kann einer anderen geistlichen Gemeinschaft angehören.