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Thelema Theos - per voluntas ad lucem - durch den Willen zu Gott - durch den Glauben zum Selbst - durch die Liebe zur Geschwisterschaft
Wie finde ich zum Orden?
Der Ritterorden der Angeliker kennt vier Stände bzw. Formen der Zugehörigkeit.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme und weitergehendem ernsthaften Interesse an der Zugehörigkeit zum Angelikerorden, findet ein persönliches Gespräch mit einem beauftragten Mitglied des Ordens statt. Danach gibt es die Möglichkeit den Orden kennen zulernen und bei Erfüllung der Voraussetzungen als Ehrenritter oder Ehrendame aufgenommen zu werden. Der Ehrenritter, die Ehrendame gehört in besonderer Weise als "Familiare" zur Geschwisterschaft. Er übernimmt Ordensregel und - Gesetz und fördert die Ziele des Ordens wie es ihm möglich ist. Sie bzw. Er bindet sich jedoch nicht im zeitlosen Ordensversprechen. Auch der Orden hat das Recht, die Zugehörigkeit zu beenden. Besteht der Wunsch als ordentlicher Ritter bzw. ordentliche Dame bleibend in den Angelikerorden aufgenommen zu werden, führt das einjährige Noviziat zur Aufnahme in die Geschwisterschaft und zum Ritterschlag. Der Angelikerritter, die Dame der Angeliker bindet sich hierbei im Vertrauen auf Gottes Hilfe zeitlos an den Orden und dessen Dienst an der ganzen Kirche Christi. Ehrenritter und Ehrendamen im geistlichen Stand, die den Wunsch haben, sich dem Orden bleibend zu verbinden, werden nach dem Noviziat ohne Ritterschlag aufgenommen als Kapläne und Schwestern des Ordens mit allen Pflichten und Rechten eines Angelikerritters bzw. einer Dame der Angeliker. Ihnen obliegt insbesondere die Seelsorge an den Ordensgeschwistern und die Verantwortung für das geistliche Leben des Ordens. Dem Kapital der männlichen Geistlichen steht der Prälat, ebenfalls Großkanzler des Ordens, dem Kapitel der Schwestern die Äbtissin, vor. Voraussetzungen für die Einführung und die Aufnahme in die Geschwisterschaft sind:
Wer in die Geschwisterschaft eingeführt werden möchte, kann einer anderen geistlichen Gemeinschaft angehören. |