Hier finden Sie den Grünen Zettel, den
Ausfuhrkassenzettel

Die obere Hälfte der Vorderseite (A Angaben des Unternehmers) hat noch zwei Durchschläge (jeweils halb A4 Größe).

Worum gehts?

Wer ein Postpaket ins außereuropäische Ausland verschickt, kann evt die Mehrwertsteuer vom Geschäft zurückerstattet bekommen. Dazu muß man allerdings einen bestimmten Behördenweg einhalten. Normalerweise kann man vom Geschäftsinhaber innerhalb eines halben Jahres die MwSt in Bar zurückbekommen, wenn dieser einen vom Zoll abgestempelten "Grünen Zettel" vorgelegt bekommt. Vorher muß das Geschäft aber diesen Grünen Zettel ausstellen. Deshalb, für die, die diesen Zettel nicht bekommen können, die Notlösung... selbst ausdrucken.

Das Ding heißt:

Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen außergemeinschaftlichen Reiseverkehr § 17 UStDV, Abschnitt 140 Abs. 3 UStR (vom außengebietlichen Abnehmer der deutschen Grenzzollstelle zur Bestätigung vorzulegen und dann dem Verkäufer zurückzugeben).

blabla...

Am Ende findet sich noch ein Beispiel für Amtsdeutsch ...
... Hat die Grenzzollstelle in diesen Fällen die Ausfuhr nicht bestätigt und kann auch die amtliche Stelle die Ausfuhr nicht bestätigen, so erteilt diese Stelle überhaupt keine Bestätigungen.

Vorderseite 75kB GIF
Rückseite  68kB GIF

Stichwörter: Zoll, Ausfuhrbescheinigung, Export, verschicken, Mehrwersteuerrückerstattung, Umsatzsteuer, MwSt, Mehrwersteuer, Paketsendung, Post, Zollamt, verzollen, Zollerklärung,



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