- Sucht bei
Kontrollen minutenlang den Fahrschein, das Semesterticket, das SchülerInnenticket
oder die Monatskarte.
- Steckt bei der Kontrolle heimlich eure Fahrscheine denjenigen
zu, die offensichtlich keine haben.
- Habt viele alte, ungültige Tickets in der Tasche, so dass
es euch sehr schwer fällt das richtige zu finden.
- (für Berlin:) Bevor KontrolleurInnen das Recht haben, Dich
zu kontrollieren, müssen sie sich als berechtigt ausweisen.
Dazu zeigen sie ihren Kontrollausweis. Bitte den/die KontrolleurIn,
den Ausweis umzudrehen. Auf der Rückseite steht "Nur gültig
in Verbindung mit dem Betriebsausweis der BVG". Verlange, auch
diesen zu sehen und überprüfe, ob dieser noch gültig
ist (vor allem nach dem Jahreswechsel kann es durchaus passieren,
dass dieser abgelaufen ist). Wer Lust hat, kann die Echtheit des
Ausweises anzweifeln. Wer weiß schon, wie ein BVG-Ausweis
aussieht? Hat die/der KontrolleurIn auch einen Personalausweis?
Erst dann beginne, umständlich in Deinen Taschen zu kramen
und den Fahrausweis zu suchen.
Erfahrungsberichte und Details dazu
- Warnt andere vor der Kontrolle, wenn die Kontrollettis um/aussteigen.
Oder begleitet die Kontrollettis, wenn sie umsteigen.
- Lasst die Kontrolleurinnen und Kontrolleure wissen, was ihr von
den Preisen der Verkehrsbetriebe und von ihrem Job haltet.
- Widersetzt Euch den Anweisungen der Kontrolleure und der Sicherheitsdienste.
- Ausreden ausdenken
- zeige einen gut erhaltenen, aber abgelaufenen Fahrschein kurz
freundlich und selbstbewußt vor; oft wird dann auf die Zeit
nicht mehr genau geschaut
- Wenn ihr erst eine oder zwei Stationen vor der Kontrolle eingestiegen
seid, sagt, dass ihr soeben auf dem Weg zum Fahrscheinautomaten
seid (natürlich nur in den Verkehrsmitteln, in denen auch im
Wagen Tickets gelöst werden können) und euch vorher nur
orientieren wolltet, ob ihr in die richtige Bahn gestiegen seid.
Dazu ist es hilfreich, etwas unsicher und orientierungssuchend rumzuschauen.
Wer Glück hat, kann auf die Kulanz der Kontrolleure bauen,
wer Pech hat, verfasst selbstbewußt eine Beschwerde.
Müssen
Schwarzfahrer dem Kontrolleur ihren Ausweis zeigen?
Nach
den Beförderungesbestimmungen muss jeder Fahrgast seine Fahrkarte
vorzeigen. Hat ein Fahrgast keinen gültigen Fahrausweis, liegt
ein Rechtsverstoß vor, der aufgedeckt und geahndet werden
muss. Dazu sind die Kontrolle und danach die Identifizierung erforderlich.
Weigert sich ein Fahrgast, sich auszuweisen oder die Bahn zu verlassen,
dürfen die Kontrolleure keine Gewalt anwenden, sondern müssen
die Polizei benachrichtigen. (Frage und Antwort aus: Berliner
Zeitung, 27.09.2005, S.21)
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