Fünf Säulen des Islam

 

Fünf Säulen des Islam (arabisch arkan), fünf vorgeschriebene rituelle Pflichten, welche die Muslime als wichtig für ihren Glauben ansehen. Das sind: (1) das Aufsagen des Glaubensbekenntnisses (kalima oder shahada); (2) die Verrichtung der fünf täglichen Gebete (salat); (3) das Fasten während des Monats Ramadan (saum); (4) das Zahlen der Almosensteuer (zakat); (5) und wenigstens einmal im Leben die Teilnahme an der großen Pilgerfahrt nach Mekka (Hadsch). Mit Ausnahme z. B. des Staates der Wahhabiten von Saudi-Arabien werden in vielen islamischen Ländern Muslime, die diese Pflichten versäumen, nicht bestraft. In vielen islamischen Ländern ist es aber ein Akt der Apostasie und damit ein todeswürdiges Verbrechen, wenn ein Muslim öffentlich den Wert, die Wichtigkeit oder zentrale Bedeutung der fünf Pfeiler in Zweifel zieht.

Das Shahada ist das bloße Aussprechen auf arabisch von „la ilah illa Allah wa Muhammad rasul Allah", was bedeutet: „Es gibt keinen Gott außer Gott, und Mohammed ist sein Prophet." Es wird oft als ein Glaubensbekenntnis gedeutet; doch da es andere Glaubenssätze nicht erwähnt, wäre es richtiger, es als ein Bekenntnis der Gläubigkeit zu bezeichnen. Der Islam kennt komplexere Glaubenssätze, doch stammen diese aus einer verhältnismäßig späten Zeit. Darüber hinaus gibt es im Islam kein orthodoxes oder eindeutig bestimmtes Glaubensbekenntnis, ebenso wenig wie eine orthodoxe Autorität oder einen verbindlichen Satz von Dogmen. Schiiten fügen im Allgemeinen dem Shahada den arabischen Satz „wa Ali Wali Allah" hinzu, der „und Ali ibn Abi Talib ist der Freund Gottes" bedeutet. Neben der Bekräftigung der religiösen Zugehörigkeit eines Muslim, besonders bei einer Bekehrung zum Islam, dient das Shahada als ein Teil des formelhaften Aufrufs zum Gebet (adhan).

Das Salat, im Iran, in Indien und in der Türkei auch als Namaz bekannt, bezieht sich auf die fünf täglichen Gebete. Diese dürfen nur nach einer rituellen Waschung und in einer festen Ordnung zu festen Zeiten des Tages verrichtet werden: vor dem Sonnenaufgang; am Mittag; am frühen Nachmittag; unmittelbar nach Sonnenuntergang und vor Mitternacht. Die Muslime sehen es als erlaubt an, das Mittags- und Nachmittagsgebet sowie das Abend- und Nachtgebet zusammenzulegen, so dass sie nur dreimal am Tag beten müssen. Zum Beten gehört im Islam eine Anzahl von bestimmten Körperhaltungen: stehen, sich verbeugen und sich niederwerfen.

Das Saum ist ein 30-tägiges Fasten während des ganzen Monats Ramadan, das aber nur für gesunde und erwachsene Muslime gilt. Von Tagesanbruch bis Sonnenuntergang sind Nahrung, Getränke sowie Geschlechtsverkehr untersagt. Stillende Frauen und Kranke sind davon befreit; doch wird erwartet, dass sie das Fasten zu einer anderen Zeit des Jahres nachholen, wenn sie wieder gesund sind oder nicht mehr stillen.

Das Zakat oder Almosensteuer wird jährlich auf Ernte, Viehbestand, Edelmetalle und Bargeld eines jeden erhoben, der über dem Existenzminimum lebt und dessen Schulden nicht sein Vermögen übersteigen. Der Theorie nach soll sie für die Armen eingesammelt und an diese auch verteilt werden.

Tatsächlich kam es vor, dass islamische Führer das Zakat einzogen, um ihre königlichen Schatztruhen zu füllen. Hierin liegt der Grund, dass die Legitimität des Steuereintreibers und -verteilers unter den Religionsgelehrten immer umstritten war. Seit dem Spätmittelalter ließen die Schiiten der Hauptrichtung (Imamiten) die Steuern von ihren Rechtsgelehrten eintreiben, die in ihrer selbsternannten Rolle als Gouverneure des verborgenen Imams handeln.

 


 

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