Im
Geiste von Ayn Rands Anerkennung der Notwendigkeit einer Integration von
Geist und Körper, Theorie und Praxis, Denken und Handeln, erläutern wir,
die Unterzeichnenden, hiermit die Prinzipien und Einstellungen, die uns
grundsätzlich als Objektivisten kennzeichnen. Auch wenn wir bei
irgendwelchen anderen Fragen unterschiedlicher Meinung sein sollten oder
sogar Ansichten vertreten, die völlig diametral sind, so zeigen wir bei
den folgenden Grundsätzen eine unbeirrbare Hingabe in allen Bereichen der
Existenz und werden diese Themen in allen Bereichen der Kultur in einer
Art und Weise darstellen, die keinen von uns, ihren Vertretern,
herabwürdigt. Wir halten die folgenden Prämissen und Werte für
selbstevident oder vom Selbstevidenten ableitbar, und erklären hiermit vor
der Welt unsere Unterstützung für sie.
Beschluss 1: Die Realität ist absolut. Drei grundsätzliche Axiome
sind allgemeingültig für diese Realität: Existenz, Identität und
Bewußtsein. Auf diesen Axiomen gründet sich die komplette Logik des
Menschen und seine möglichen Werkzeuge der Interaktion mit der absoluten
Realität.
Beschluss 2: Der Mensch ist fähig, die absolute Realität zu begreifen.
Die Vernunft des Menschen ist ein objektiv gültiges Werkzeug der
Erkenntnis, wenn sie auf der richtigen Integration und Extrapolation der
drei Axiome, sowie der richtigen Begriffsbildung in Übereinstimmung mit
den genannten Axiomen, beruht. Es gibt keinen Aspekt der absoluten
Realität, der inhärent dem menschlichen Begreifen nicht zugänglich ist.
Beschluss 3: Der Mensch ist eine Entität mit einem
willensgesteuertem Bewußtsein und er ist in der Lage, jeden inhaltlichen
Aspekt des besagten Bewußtseins zu bestimmen durch die anfängliche
Entscheidung, bewußt oder nicht-bewußt zu sein. Durch den Gebrauch seines
Bewußtseins kann der Mensch schließlich einen von zwei fundamentalen
Werten realisieren: Leben oder Tod.
Beschluss 4: Das Leben des Individuums ist der letztendliche Wert,
und es existiert kein Wert außerhalb des Kontext des Individuums, das die
Bewertungen vornimmt. Jedes Individuum ist als Entität, die inhärent zur
Vernunft fähig ist, berechtigt, diejenigen Werte zu verwirklichen, die
sein Verstand als optimal zur Förderung seines Lebens angesehen hat,
voraussgesetzt, dass sie nicht gegen das identische Recht eines anderen
Individuums verstößt.
Beschluss 5: Eigennutz, die Erhebung seiner eigenen materiellen und
intellektuellen Interessen zur höchsten und unantastbaren Prioriät, ist
die höchste Moral.
Beschluss 6: Die Initiierung von physischer Gewalt oder von Betrug,
oder der Bedrohung damit, ist das größtmögliche moralische Vergehen. Als
Reaktion auf derartige kriminelle Taten, und nur als Reaktion auf sie,
darf vergeltende Gewalt angewendet werden.
Beschluss 7: Der (einzig) angemessene Zweck des Staates ist es, die
Individuen gegen die Inititierung von Gewalt zu schützen. Es gehört nicht
zu den Aufgaben des Staates, irgendeine Art von Gewalt gegen seine eigenen
Bürger zu initiieren, oder von ihren nicht Gewalt initiierenden Bürgern
irgendeine Handlung zu erzwingen, in welche diese nicht freiwillig
eingewilligt hätten.
Beschluss 8: Jedes Individuum besitzt das absolute und unantastbare
Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum, sowie das Recht, sein Glück zu
verwirklichen. Diese Rechte werden nicht von einer externen Agentur
gewährt, sondern sind vielmehr ein Attribut, welches den Wesen, die ein
willensgesteuertes Bewußtsein besitzen, inhärent ist. Diese Rechte sind
für andere nur negative Verpflichtungen. Sie erfordern, dass andere davon
Abstand nehmen, ein Individuum seiner Tätigkeiten und seines Eigentums zu
berauben. Sie besagen nicht, dass besagtes Individuum mit irgendwelchen
konkreten Vorteilen ausgestattet wird.
Beschluss 9: Jede Intervention des Staats in die ökonomische Sphäre
ist unmoralisch und unerträglich. Eine konsequentes Eintreten für Freiheit
und individuellen Rechte erfordert einen vollständigen, unverfälschten
Laissez-faire-Kapitalismus.
Beschluss 10: Jede Staatsintervention hinsichtlich der Etablierung
einer Religion oder Ideologie ist unmoralisch und unerträglich, wie auch
jedes zwangsweise Überstülpen von Ideologie bei einer Person durch
irgendeine Entität.
Beschluss 11: Der Objektivismus erkennt keine Entität an, die in
ihrem Status dem Menschen übergeordnet ist, oder irgendeine Entität,
dessen Existenz ganz oder teilweise dem menschlichen Begreifen
unzugänglich ist.
Beschluss 12: Kunstwerke spiegeln die metaphysischen und ethischen
Prämissen ihrer Schöpfer wider. Der Zweck einer rationalen Ästhetik ist es,
jene Eindrücke und Werte zu vermitteln, die sich in Übereinstimmung mit
einem Universum befinden, wo der Mensch als freie, wohlhabende und aktive
Entität existieren kann und soll.
Beschluss 13: Hinsichtlich eines unerzwungenen, aber
selbstzerstörischen Verhaltens von gewissen Individuen, ist es offenkundig
unmoralisch, gegenüber diesen Personen Gewalt anzuwenden, um ein
derartiges Verhalten zu korrigieren. Es ist jedoch nicht unmoralisch,
Anstrengungen zu unternehmen, um diese Individuen von einer Änderung ihrer
Handlungsweise zu überzeugen. Vielmehr wird ein solcher Diskurs und eine
solche Argumentation ermutigt im Interesse der Propagierung von rationalen
Werten.
Beschluss 14: Als selbstinteressierte Entitäten sehen wir
Objektivisten es als Wert an, wenn alles, was uns umgibt, so vollständig
von den oben genannten Prinzipien durchdrungen ist, wie es uns möglich ist.
Es liegt in unserem Interesse, die genannten Ideen zu verbreiten, oder
wenigstens ihre Propagierung nicht zu behindern. In Namen unseres
Selbstinteresses versprechen wir, dass wir davon Abstand nehmen, andere,
die die genannten Prinzipien propagieren, als wertlos zu bezeichnen, oder
sonstwie diese Personen in einer Art zu beleidigen, die die Legitimität
ihrer Beiträge in der ideologischen Arena leugnet.
Beschluss 15: Alle Personen, die dieser Resolution zustimmen, haben
dadurch für sich selbst die absolut korrekte Bezeichnung "Objektivist"
gesichert, und es kann nicht rational bestritten werden, dass sie diesen
Titel besitzen.
Es ist zulässig, dass all jene, die dazu bereit sind, diese Stellungnahme
in Umlauf bringen und ihre Zustimmung zum Ausdruck bringen, vorausgesetzt,
dass die ursprüngliche Form vollständig gewahrt wird.
G. Stolyarov II is a
science fiction novelist, independent filosofical essayist, poet, amateur
mathematician and composer, contributor to Enter Stage Right and SoloHQ,
writer for Objective Medicine, and Editor-in-Chief of The Rational
Argumentator. He can be contacted at
gennadystolyarovii@yahoo.com.
Wolfgang Scheide is an
Objectivist thinker in Germany and the administrator of the Objektivist, a
German-language blog about the Objectivist filosofy and news related to
the world of Objectivism, which can be found at
http://objektivist.blogspot.com.
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