Neue Repression gegen Thomas Meyer-Falk

Revolution Times # 12 nicht ausgehändigt!

Die Aushändigung des Revolution Times # 12 wurde unserem Genossen Thomas Meyer-Falk nicht gestattet. Stattdessen wurde die # 12 von der Anstaltsleitung am 13.06.2001 gemäss § 68 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz konfisziert.

Zitat: "Bei der Zeitschrift handelt es sich um ein Publikations-Werk der R.A.S.H., einer linksextremistischen Gruppierung.
Das darin enthaltene Gedankengut ist in erheblicher Weise geeignet, den Gefangenen in seiner Abwehrhaltung gegenüber der Justiz zu bestärken und daher das Ziel des Vollzuges zu gefährden."

In § 68 heisst es: "§ 68 [Zeitungen und Zeitschriften]
(1) Der Gefangene darf Zeitungen und Zeitschriften in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt beziehen.
(2) Ausgeschlossen sind Zeitungen und Zeitschriften, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Einzelne Ausgaben oder Teile von Zeitungen oder Zeitschriften können dem Gefangenen vorenthalten werden, wenn sie das Ziel des Vollzuges oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erheblich gefährden würden."

Dies ist ein erneutes Glied in der Kette der Schikanen und Disziplinierungsmassnahmen, welche der deutsche Staat und die deutsche Justiz anwenden, um unliebsame und politische Gefangene, in diesem Fall den Redskin Thomas Meyer-Falk, zu gängeln und zu brechen. Hier wird die soziale Funktion des Strafvollzuges mehr als deutlich.

Wer Protest dagegen erheben will, kann dies bei der Anstaltsleitung tun.
Adresse: Anstaltsleiter Thomas Müller, Schönbornstrasse 32, D - 76646 Bruchsal.

FIGHT THE SYSTEM!!!

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