Effizienzsteigerung der Auswärtigen Kulturpolitik

1 Implikationen der Struktur Auswärtiger Kulturpolitik

Föderalismus und Pluralität

Für die Auswärtige Kulturpolitik Deutschlands ist eine föderale und plurale Struktur kennzeichnend.  Zunächst fällt die Auswärtige Kulturpolitik in den Zuständigkeitsbereich der bundesstaatlichen Ebene, was auf Art. 73 Abs. 1 des Grundgesetzes zurückgeht, in dem die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für „Auswärtige Angelegenheiten“ festgeschrieben wird. Wichtigste Bereiche der Auswärtigen Kulturpolitik sind die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Bildung und Wissenschaft, der so genannte „internationale Kulturdialog“ sowie die Förderung der deutschen Sprache im Ausland. Auf der Verwaltungsebene sind verschiedene Bundesministerien zuständig. Kulturinstitute, Lehreraustausch, Schulabkommen (Auswärtiges Amt), Jugendaustausch (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Akademischer Austausch (Ministerium für Bildung und Wissenschaft), Auslandsrundfunk, Zentralstelle für Auslandsschulwesen (Ministerium des Inneren). Die Ministerien beauftragen daraufhin im so genannten „Delegationsprinzip“ unterschiedliche Mittlerorganisationen mit der Durchführung kulturpolitischer Aufgaben und Zielsetzungen.

Neben dieser horizontalen Verteilung ist für die Auswärtige Kulturpolitik auch eine vertikale Struktur bestimmend, da etwa Hochschulkooperationen als Teil der auswärtigen Wissenschafts- und Bildungspolitik in der Verantwortung der Bundesländer liegen, so zum Beispiel beim Kulturausschuss der Kultusminister der Länder. Auch auf kommunalen Ebene finden sich Handlungskompetenzen, so etwa bei lokal gesteuerten Städtepartnerschaften, oder beim Deutschen Städtetag sowie dem Deutschem Städte- und Gemeindebund.

Die plurale Struktur ergibt sich aus dem Umstand, dass auch nichtstaatliche Institutionen als Träger der Auswärtigen Kulturpolitik von entscheidender Bedeutung sind. Hier sind einerseits Kirchen, Gewerkschaften und Verbände zu nenne, aber auch das Stiftungs- und Vereinswesen hat großen Anteil an der zivilgesellschaftlichen Ebene der Auswärtigen Kulturpolitik. Die zivilgesellschaftlichen Handlungsformen haben in den letzten Jahren zugenommen, in der Praxis auch durch Kooperationsformen zwischen staatlichen und privaten Institutionen, die so genannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaften.

Dieses föderale und plurale Gerüst der Auswärtigen Kulturpolitik basiert implizit auf einer sozusagen „konkurrierenden“ Gesetzgebung, die dem Bund als auch den Länder- und lokalen politischen Ebenen Handlungskompetenzen zuerkennt und die in der kulturpolitischen Praxis „Kompetenzgerangel“ zur Folge hat. Gleichzeitig hat die Struktur Auswirkungen auf die Steuerbarkeit bzw. Koordinierbarkeit politischen Handelns, die im Folgenden dargestellt werden.

 

Aufgabenredundanz und mangelnde Evaluierung

Zu Beginn der 90er Jahre wurde auf bundesstaatlicher Ebene der geographische Handlungsschwerpunkt der Auswärtigen Kulturpolitik auf die Länder Mittel- und Osteuropas gelegt. Für den Bereich der Förderung der deutschen Sprache beispielsweise wurden drei Ministerien mit Mitteln zwischen jeweils 19 und 40 Millionen Euro ausgestattet. Folgende Kompetenzverteilung wurde vorgenommen: Die Sprach-Lektoren des DAAD waren für den Hochschulbereich, das Goethe-Institut für außerschulischen Bereich, die ZfA für schulischen Bereich. Erscheint diese Aufgabenverteilung auf dem Papier noch relativ klar abgrenzbar zu sein, ergibt sich jedoch ein Bild der Kompetenzendopplung, wenn man im Sinne der pluralen Struktur der Auswärtigen Kulturpolitik private Förderer mit in den Blick nimmt: Die Robert-Bosch-Stiftung etwa betreibt seit etwa Mitte der 90er Jahre Programme in allen genannten drei Bereichen. Konkrete Absprachen zwischen privaten und öffentlichen Trägern gibt es nur sehr vereinzelt, so dass es bei der Zielgruppenorientierung zu unkoordiniertem Handeln der staatlichen und privaten Institutionen Auswärtiger Kulturpolitik kam.

Ein Problem der staatlichen Träger war auch die ineffiziente Verteilung der Gelder insgesamt. Fall der Aufgabendopplung der Schließung des Goethe-Instituts in Neapel 1996. Proteste vor Ort und in Deutschland führten nach Abwicklung zu einer Gründung der Casa di Goethe in Rom mit sehr ähnlichen Aufgaben wie das GI vor Ort, diesmal nicht durch das AA finanziert, sondern zumindest zum Teil vom BMI.  Letztlich Außerdem sehr teure Weiterführung von Institutionen, die  extreme Verwaltungs- und Personalkosten besitzen: Im Goethe-Institut Rom wurde Mitte der 90er Jahre lediglich 5% des Jahresbudgets für kulturelle Programmarbeit verwendet. Inhaltliche Dopplungen gingen einher mit einer unvollständigen Nutzung vorhandener Ressourcen. So werden beispielsweise die deutschen Auslandsschulen finanziell sehr stark gefördert, ohne in die kulturpolitische Arbeit anderer staatlicher wie nichtstaatlicher Träger angebunden zu werden. Die Aufgabenverteilung wurde letztlich auch durch kein Controlling oder ein Evaluationssystem auf den Erfolg hinsichtlich der Erfüllbarkeit der Zielsetzungen überprüft.

 

Ineffizienz der kulturpolitischen Koordination

Um die Handlungseffizienz der föderalen und pluralen Struktur der Auswärtigen Kulturpolitik zu verbessern und somit auch die Kosten des Staates zu reduzieren, wurden immer wieder Versuche der politischen Koordination unternommen. Der Bericht der so genannten Herwarth-Kommission zur Reform des Auswärtigen Dienstes spricht 1971 von „unbedingter Flurbereinigung“ der Auswärtigen Kulturpolitik. 1976 wurde die „Vereinigung für internationale Zusammenarbeit“ gegründet, deren Mitglieder wichtige staatliche Verwaltungseinheiten und Mittlerorganisationen waren, in der jedoch nicht alle wichtigen Akteure mitarbeiteten. Bereits die Rechtsform eines unselbständigen Vereins stand einer Handlungskompetenz im Weg, so dass die Vereinigung für internationale Zusammenarbeit in den 30 Jahren ihres Existierens kaum als Koordinationsinstanz in Erscheinung treten konnte. 1996 wurde kurzzeitig ein „Beirat für Auswärtige Kulturpolitik“ eingerichtet, in dem staatliche Träger, Vertreter der Zivilgesellschaft als auch der deutschen Wirtschaft zusammensaßen. Bereits nach der dritten Sitzung wurde das Gremium aufgelöst, da die Interessengegensätze zu groß waren, um ein koordiniertes Handeln zu ermöglichen. So gibt es letztlich bis heute kein wirksame Koordinationsinstanz kulturpolitischen Agierens.

Die Schaffung eines Bundesbeauftragten für Kultur und Medien nach dem Regierungswechsel 1998 war der Versuch, diese Koordination staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren durch eine verstärkte Involvierung der bundespolitischen Ebene zu verbessern. Ziel war die Bildung eines Beziehungsmusters, das auf gegenseitiger Unterstützung und Austausch angelegt ist. Unter der Ägide des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien fand so hinsichtlich spezifischer kulturpolitischer Handlungsfelder ein Meinungsaustausch statt. Resultat waren Empfehlungen und gegenseitige Absprachen zwischen einzelnen Trägern. 

 

Konzentration bundesstaatlicher Zuständigkeiten

Die föderale und plurale Struktur steht im Gegensatz zu einer starken Handlungskompetenz der bundesstaatlichen Ebene in anderen außen- und sicherheitspolitischen Feldern, so etwa in der deutschen Bündnis- sowie Europapolitik. Den Effizienzmangel dieses Umstands versuchte man ebenfalls nach 1998 durch eine Konzentration bundesstaatlicher Zuständigkeiten zu begegnen. Neben der bereits genannten Einsetzung eines „Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien“ kam es auch auf anderen Gebieten zu einer Stärkung der Zuständigkeiten des Bundes: Es wurde ein Ausschuss für Kultur und Medien im Bundestag geschaffen, zudem wurde eine Filmförderungsanstalt zur wirtschaftlichen und künstlerischen Filmförderung des Bundes gegründet und sowie die Mittlerinstitutitonen Goethe-Institut und Internationes vereint. Es kam schließlich zu einer großen Initiative zur Gründung einer Kulturstiftung des Bundes.

Diese intendierte Aufgabenkonzentration stand sicherlich im Dienste der Effizienz: Akkumulation von Fach- und Problemwissen, Routinisierung von Verfahrensweisen und Lösungsmustern, Stabilisierung von Zielvorstellungen, Orientierung an eingespielten Kontakt- und Kommunikationsnetzen. Obwohl die Konzentration demnach auch ein politisches Mittel der Ressourceneinsparung darstellte, musste sich die bundesstaatliche Ebene zwei Problemen stellen: Erstens war der Widerstand gegen ein Aufbrechen der juristisch festgeschriebenen und jahrzehntelang praktizierten Föderalismus und Pluralismus in der Auswärtigen Kulturpolitik groß. Dieser Widerstand führte dazu, dass das letztlich wirksamste politische Instrument die Streichung der bundesstaatlichen Förderung von kulturpolitischen Trägern darstellte. Seit 1998 wurden wesentliche Mittelkürzungen im Bereich der Auswärtigen Kulturpolitik vorgenommen, die, wie Bundesaußenminister Fischer im März 2004 ankündigte, auf bis zu  um 38% ausgedehnt werden sollen.

Das zweite Problem neben dem Widerstand gegen eine Konzentration auf bundesstaatliche Handlungskompetenzen ist die mangelnde inhaltliche und kooperationsbezogene Flexibilität der staatlichen Verwaltung und ihrer Mittler. Zwar wird die Kreativität in der Verteilung der Mittel sowie bei Koordination und Kooperation programmatisch angedeutet, angestrebt sind hier der „allmählicher Abbau eigener Strukturen bei gleichzeitiger Verlagerung auf lokale, regionale und privatwirtschaftliche Trägerstrukturen“ der Auswärtigen Kulturpolitik. Es gibt jedoch wenige konkrete Implementierungsansätze der Kooperation etwa zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Trägern. Es sollten also zwei Dinge passieren: Erstens eine genauere Definition von Aufgaben und Instrumenten der Auswärtigen Kulturpolitik, sowie zweitens ein Katalog von Handlungskompetenzen, Zielgruppenorientierungen und Kooperationsformen der einzelnen staatlichen wie nicht-staatlichen Träger. Im Folgenden der Versuch einer Grundsteinlegung.

 

2 Auswärtige Kulturpolitik als Instrument staatlicher Friedenspolitik

Der neuesten umfassenden Programmatik zur Auswärtigen Kulturpolitik Deutschlands, der so genannten „Konzeption 2000“ zufolge, soll die Auswärtige Kulturpolitik an den „allgemeinen Zielen und Interessen der deutschen Außenpolitik - Sicherung des Friedens, Konfliktverhütung, Verwirklichung der Menschenrechte, partnerschaftliche Zusammenarbeit“ ausgerichtet werden. Die deutsche Außenpolitik, die als „Friedenspolitik“ bezeichnet wird, umfasst also programmgemäß die Auswärtige Kulturpolitik als integralen Bestandteil.  Damit wird der Auswärtigen Kulturpolitik – im Gegensatz etwa zu amerikanischen Konzepten der Cultural Diplomacy – Bedeutung für das politische Verhältnis zwischen den Staaten zuerkannt. Sie gerät so in die Gefahr, je nach nationaler Interessenlage definiert zu werden. Eine Anbindung der Auswärtigen Kulturpolitik an allgemeine außen- und sicherheitspolitische Konzepte kann letztlich nur glaubhaft sein durch eine genaue Analyse kulturpolitischer Aufgaben jenseits von tagespolitischen und taktischen Zielen.

„Friedenspolitik“ hat generell zum Ziel, eine dauerhafte Koexistenz von friedlichen Staaten zu etablieren und zu sichern. Zu diesem Zweck soll physisch-militärische Gewalt als Austragungsmodus inner- und zwischenstaatlicher Konflikte eliminiert werden. Eine politische Beschränkung auf Handlungsziele, die eine pure Abwesenheit von kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen und innerhalb von Staaten bestimmt, wird abgelehnt. Eine Auswärtige Kulturpolitik im Rahmen einer solchen Friedenspolitik betont Aspekte der geistigen und normativen Grundlagen, die friedvolles Verhalten sozialer Gemeinschaften ermöglichen oder im Gegenteil verhindern. Das Ziel der Auswärtigen Kulturpolitik ist es demnach, Facetten eines „kulturellen Unfriedens“ zwischen den Staaten zu bearbeiten und Strukturen dauerhafter friedlicher, auch auf geistigen und normativen Fundamenten basierenden Faktoren zu errichten. Kulturpolitisches Fernziel wird dadurch, einen Beitrag zu leisten für die gewaltfreie Konfliktverregelung sowie zur „Zivilisierung“ der zwischenstaatlichen Beziehungen. Dazu müssen politische Methoden zur dauerhaften Verhinderung von kriegerischen Auseinandersetzung und zur zivilen Bearbeitung von Konflikten bestimmt werden.

 

Das Prinzip des interkulturellen Dialogs

In der Konzeption 2000 wird als Ziel die „Konfliktprävention durch Dialog“ in sogenannten „kulturellen Lerngemeinschaften“ sowie die „Stärkung kultureller Identitäten im Zeitalter der Globalisierung“ benannt. Die Grundannahme dieser Konzeption besteht in einem Wirkungszusammenhang zwischen den kulturellen Fundamenten und dem Handeln sozialer Gemeinschaften. Das Prinzip der Gegenseitigkeit oder der „Reziprozität“  der Auswärtigen Kulturpolitik nimmt an, dass in einem gegenseitigen Prozess das eigene sowie das Handeln eines anderen Staates durch Dialog beeinflussbar ist.

In dem Konzept des „interkulturellen Dialogs“ treffen Identitäten einzelner Staaten aufeinander, die die Interessen von Staaten beeinflussen können.  Ein sich wiederholender und zyklisch weiterentwickelnder Strukturierungsprozess hat zur Folge, dass sich auch das Handeln der Staaten verändert. Dabei kommt vor allem zu Beginn des Prozesses auf  kulturpolitische „Signale“ an, die eine Änderung von Identitäten und Interessen anstoßen können. Das setzt zunächst voraus, dass die Internationalen Beziehungen nicht ausschließlich durch rücksichtslosen Egoismus einzelner Staaten bestimmt werden. Im Falle von Interessengegensätzen entstehen einem Staat nicht notwendigerweise Nachteile, wenn er ein „kultiviertes“, ein nicht-feindliches, also friedliches Verhalten an den Tag legt.

Im Prozess des Dialogs können vor allem Minimalziele der gegenseitigen Akzeptanz definiert werden. Wie der ehemalige Kulturstaatsminister Nida-Rümelin formuliert, verlangt Kooperation nicht die „Einebnung von Differenzen“, sondern lediglich die „Einschränkung von Handlungsoptionen“ durch international anerkannte Regeln. Da geht es um die Aufstellung eines Minimalkonsenses der zwischenstaatlichen Kommunikation, so dass die kulturellen Grundlagen einer anderen sozialen Gemeinschaft in ihrer Andersartigkeit akzeptiert werden.

Zu berücksichtigen ist, dass innerhalb eines „interkulturellen Dialogs“ immer vorhandene Identitäten, Interessen und Handlungsregeln zu berücksichtigen und diese zu kommunizieren sind. Letztlich können nur durch kompatible Interessen Handlungsveränderungen vollzogen werden. Die Interessen zwar stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Identitäten, es können jedoch negative Folgen zu erwarten sein, wenn man von zu hohen Erwartungen an die Wirksamkeit kulturpolitischer Instrumente ausgeht.

 

Aufbau von Vertrauen zwischen den Staaten

Der so genannten „Koalitionstheorie“ zufolge ist für die Kooperation von Staaten neben der eigentlichen Handlungsebene auch eine Kommunikationsebene entscheidend. Demnach bedienen sich Staaten, um ihre Vertrauenswürdigkeit zu verdeutlichen, einer sogenannten „deklaratorischen Interaktion“, die gegenseitige Versprechungen und Beistandsbekundungen beinhaltet. Die Auswärtige Kulturpolitik kann als staatliches wie zivilgesellschaftliches Instrument verstanden werden, das die Bündnispartner von der Vertrauenswürdigkeit des eigenen Handelns überzeugen soll. Daran schließt sich der Begriff des „Vertrauensaufbaus“ an, den die Bundesregierung 1993 als Ziel der Auswärtigen Kulturpolitik formuliert hat. Der wissenschaftliche Austausch und die Förderung der deutschen Sprache im Ausland wären damit Instrumente einer zwischenstaatlichen Kommunikation, die der Dokumentation von Vertrauenswürdigkeit gegenüber den Partnern Deutschlands dient.

Dieses Vertrauen muss als das „Sozialkapital“ der Kooperation zwischen Staaten verstanden werden. „Schwaches“ Vertrauen bezieht sich auf die Erwartung, dass die Informationen anderer Staaten wahrheitsgemäß sind und dass gegenseitig eingegangene Verpflichtungen eingehalten werden. „Starkes“ Vertrauen demgegenüber meint die Erwartung, dass Handlungsoptionen, die für einen Staat attraktiv wären, aber dem anderen schaden könnten, nicht ausgeführt werden. Die Staaten bauen Vertrauen auf in der Erwartung, dass sie langfristig und beidseitig von diesem Vertrauen profitieren, indem die sozialen Kosten der internationalen Politik sinken. Die nationalen Regierungen tragen aus dieser Sicht die Kosten für die Auswärtige Kulturpolitik, weil dadurch anderen Staaten verdeutlicht wird, dass man zur Kooperation willens und bereit ist.

 

Entwicklung gemeinsamer Wissensbestände

Der „Interdependenztheorie“ zufolge wird im Falle einer vielfältigen wirtschaftlich-politischen und kulturell-sozialen Verflechtung der Staaten die Bedeutung der militärischen Kapazitäten für Machtverteilung im internationalen System verringert. Daran schließt die Überlegung an, dass auch durch Instrumente der Auswärtigen Kulturpolitik Einfluss genommen werden kann auf die Beziehungsstrukturen zwischen den Staaten, und zwar nicht durch die Entwicklung gemeinsamer Normen der Akzeptanz oder den Aufbau von Vertrauen, sondern durch die Entwicklung gemeinsamer Wissensbestände.

Im Falle der wissenschaftlichen Kooperation können beispielsweise eine Art „epistemische“ Gemeinschaft hergestellt werden. Da bei ungleicher Wissensverteilung bestimmte, international relevante Probleme nicht gelöst werden können, sind neben den Interessen der kooperierenden Staaten auch Wissensbestände entscheidend, etwa Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge. Kommt es auf wissenschaftlicher Ebene zu einer Angleichung von Wissensbeständen, können Politiker in  einem Politikfeld zu bestimmten Handlungen und Maßnahmen überzeugt werden. Darüber hinaus können wissenschaftliche Spezialisten auch Teil der Bürokratie werden und auf diesem Wege Einfluss auf nationale politische Entscheidungsprozesse nehmen.

Ziel sowohl auf international agierender Nicht-Regierungsorganisationen als auch staatlicher Träger auswärtiger Kulturpolitik ist es, Handlungsregeln und Praktiken zu thematisieren und auf die politische Agenda zu bringen. Kulturpolitische Kooperation mit einem anderem Staat kann darauf vorbereiten, eine Neudefinition von Problemen auf Regierungsebene vorzunehmen. Die Träger der Auswärtigen Kulturpolitik sind Helfer in dem Prozess, Widersprüche auf der Ebene von Normen und Werten auszugleichen und die Wissensbestände von sozialen Gemeinschaften anzugleichen. So besteht die Wirkung der Auswärtigen Kulturpolitik auch in der qualitativen Verbesserung bereits vorhandener Beziehungen zwischen den Staaten. 

 

3 Konklusion: Kooperation staatlicher und nichtstaatlicher Träger

Die in den letzten Jahren intendierte Zentralisierung auf der bundesstaatlichen Ebene der Auswärtigen Kulturpolitik hatte aufgrund starker institutioneller Widerstände in der Kulturverwaltung zur Folge, dass vor allem durch Einsparungen das Handeln der Mittlerorganisationen beschränkt wurde. Mangelnde Mittelallokation waren und sind die Folge, die durch staatliche Stellen nicht ausgeglichen werden können. Der wesentliche Lösungsansatz besteht in der Kooperation mit nicht-staatlichen Trägern.

 

Koordination von Aktivitäten

Die Auswärtige Kulturpolitik muss verstärkt mit Handlungskompetenzen der Zivilgesellschaft koordiniert werden. Eine freiwillige Koordination zwischen den staatlichen und den nichtstaatlichen Trägern wird im Einzelfall lokal praktiziert, die Bundesregierung sollte zudem Kompetenzverteilung vornehmen. Die Frage der Koordination zwischen staatlicher Verwaltung und nichtstaatlichen Trägern hat zwei Facetten: Erstens eine der Verteilungsfragen von vorhandenen Aktivitäten und Aufgaben, etwa bei der Förderung der deutschen Sprache im Ausland; zweitens die Kooperationsfrage bei der Entwicklung neuer Instrumente, etwa bei der Durchführung von kulturellen Projekten. Ziel muss langfristig sein, eine Art Staatsvertrag zwischen dem Staat und nichtstaatlichen Trägern aufzusetzen, wobei diese nicht finanzielle Verteilungsfragen, sondern sparten- und zielgruppenspezifische Aufgabenkoordinationen und –kooperationen zum Inhalt haben sollte.

 

Bestimmung von Handlungsschwerpunkten

Es sollten definierte Aufgaben und Zielvorstellungen auf vorhandene Institutionen im Sinne der effizienten und ressourcensparenden Handlungsorientierung verteilt werden. Im Gegensatz zur finanziellen und personellen Überlastung des Auswärtigen Dienstes ist die Auswärtige Kulturpolitik eben nicht überlastet, vor allem dann, wenn Ziele genau definiert und konkrete Kooperationsformen vorgenommen werden. Generell ist hinsichtlich der vorhandenen Instrumente Auswärtiger Kulturpolitik zu fragen, ob die einzelnen Elemente generell politische als auch zivilgesellschaftliche Effekte mit sich bringen. Es sind u.U. kulturpolitische Instrumente vorhanden, die Kosten verursachen, ohne dass sie eines der zuvor definierten Aufgaben erfüllen. Die Erhöhung des Kommunikationsvolumens zwischen Staaten bedeutet noch keine politische Relevanz.

 

Politische Gestaltungsmacht zurückgewinnen

Das Sparen in der staatlichen Verwaltung steht im Zusammenhang eines allgemeinen „Rückzugs aus der Außenpolitik“, die mit einer „Erosion der Gestaltungsmacht“ Deutschlands gleichbedeutend ist. Durch verstärkte Öffentlich-Private-Partnerschaften kann es gelingen, innenpolitische, zivilgesellschaftliche Unterstützung für die Außenpolitik, im Speziellen für die als „Friedenspolitik“ deklarierte Politik Deutschlands zu gewinnen. Eine innenpolitische Einwerbung von Ressourcen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren nicht vorweisen können, mit der Einbindung nicht-staatlicher Träger wäre ein wesentlicher Schritt getan. Die Entwicklung kann sehr produktiv sein, wenn sich in seinem Zuge neue Kooperationsformen und Zielbestimmungen ergeben.

 

 

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