Vorschlag der Doktorandenversammlung des Faches Geschichte zur Änderung der Promotionsordnung
Das vorliegende Arbeitspapier stellt das Ergebnis der Überlegungen des seit einem halben Jahr bestehenden Doktorandenarbeitskreises dar und wurde durch die Doktorandenvollversammlung am 27.4.1998 verabschiedet.
Das Rigorosum in der derzeitigen Form soll für diejenigen Doktoranden, die bereits ein Examen (Magister oder Staatsexamen) absolviert haben, durch bereits an anderen Universitäten übliche Verteidigung der Dissertation ersetzt werden. Grundständig Promovierende stellen einen Sonderfall dar, da diese noch kein Examen abgelegt haben. Sie sind deshalb als gesonderte Gruppe zu betrachten, auf die sich unsere Forderungen nicht erstrecken.
Wie die durchaus guten Erfahrungen an anderen Universitäten zeigen, handelt es sich bei der Disputation keinesfalls um eine erleichterte Form des Examens, sondern lediglich um die sinnvollere Alternative, da dem Kandidaten hier die Möglichkeit gegeben wird, seine Forschungsergebnisse in einem wissenschaftlich-öffentlichen Rahmen vorzustellen. Die in der Arbeit verfolgten Problemstellungen und Lösungen können hier diskutiert und bewertet werden. Der Kandidat hat die Möglichkeit, strittige Thesen zu verteidigen, was innerhalb der bisher üblichen, allein auf Gutachten beruhenden Bewertung der Arbeit unmöglich ist. Die Gestaltung einer solchen Verteidigung ist noch zu regeln.
Für die bereits examinierten Promovenden stellt das Rigorosum, insbesondere die Prüfungen in den Nebenfächern, in der Regel nur eine Wiederholung der Examensprüfung dar. Deshalb ist das Rigorosum in der jetzigen Form kein geeigneter Nachweis der seit dem Examen erworbenen wissenschaftlichen Fähigkeiten, wie es eine Verteidigung wäre. Darüber hinaus ist die Darstellung und Verteidigung selbsterarbeiteter Ergebnisse und Thesen ein Fähigkeit, die dem Wissenschaftler in seiner beruflichen Zukunft verstärkt abverlangt werden wird.
Das Rigorosum in seiner derzeitigen Form wirkt studienverlängernd, da die Vorbereitung
der Prüfungsthemen durchschnittlich ein halbes Jahr in Anspruch nimmt. Dieser Umstand
kommt in der Promotionsordnung zum Ausdruck, in der festgelegt ist, daß Abgabe der Arbeit
und Rigorosum nicht im gleichen Semester liegen dürfen. Mit einer Verteidigung könnte
von einer solchen Vorschrift Abstand genommen werden.