Leserbrief des Arbeitskreises Promotion der Albert-Ludwigs-Universität Fteiburg zu dem Artikel ,,Von Luft und Liebe - weil sie zuviel jobbten, flogen Freiburger Doktoranden aus der Uni" vom 21.7.1998:
Mit Freude haben wir die Nachricht des Wissenschaftsministers von Baden-Württemberg,
von Trotha, vernommen, daß Doktoranden wieder ihren Lebensunterhalt verdienen dürfen,
ohne deshalb von der Universität zwangsexmatrikuliert zu werden. Dennoch - dies ist nur
die halbe Miete. Ein weiteres Kuriosum in Baden-Württemberg ist, daß nach dem Willen des
Wissenschaftsministers eine Promotion in vier Semestern abgeschlossen sein soll. Wer mehr
als vier Semester benötigt, muß laut Gesetz 1000 DM pro Semester zahlen.
Nun stellen sich einige Fragen: Hat der Minister bedacht, daß zwei Jahre Promotion in
vielen Fachrichtungen nicht ausreichend sind? Hat der nicht promovierte
Wissenschaftsminister desweiteren berücksichtigt, daß es in den verschiedenen
Fachbereichen hinsichtlich der Länge der Promotion große Unterschiede gibt?
Durch die Verkürzung der Promotionsdauer leidet die Qualität und Innovationskraft der
Forschung, denn zeitraubende Fehler dürfen nicht mehr vorkommen. Das wiederum heißt,
daß Projekte weniger risikofreudig und innovativ konzipiert werden. In der Tat werden
laut Gesetz alle Promotionen über einen Kamm geschert. Es berücksichtigt nicht, daß
eine Promotion in Medizin und Jura weniger umfangreich und zeitaufwendig ist als z.B. in
Geschichte, Biologie und Chemie. Die 1000 DM Regelung ist deshalb realitätsfern und
forschungsfeindlich.
Wenn der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, Gunter Schanz, meint, die Universität
Freiburg habe hinsichtlich des Arbeitsverbots für Doktoranden ,,mit einem gewissen
Übereifer gehandelt", so hat sein Ministerium bei der 1000 DM Regelung ab dem
fünften Promotionssemester erst recht im Übereifer agiert. Denn anders kann man sich ein
solch unausgegorenes Gesetz nicht erklären.
Rüdiger Hitz, Bruno Meyer