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Kinder - Hauptopfer des Hamburger Fluglärms

Ausmaß Intensität der Störungen Unterrichtsstörungen Auswirkungen Lernstörung durch Schlafstörung Literatur

Fluglärm ist nicht nur für Erwachsene lästig und teilweise gesundheitsgefährdend. Besondere Leidtragende sind unsere Kinder:

Welches Ausmaß hat die Störung von Kindern durch Fluglärm?

Beispiel Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel:
Über 15.000 Kinder werden massiv durch Abend- und Nachtflüge beeinträchtigt. Der Fluglärm ist deutlich gewachsen. Insbesondere der Flugverkehr ab 19:00 Uhr hat deutlich zugenommen. Während der Kernzeit der Nachtruhe ab 19:00 Uhr werden vielfach mehr als 60 mal am Einschlafen gehindert. Insbesondere in der Einschlafphase werden sie etwa alle 2 bis 3 Minuten aus dem Schlaf gerissen.

Auch dann, wenn die Kinder eingeschlafen sind, werden sie gesundheitlich beeinträchtigt: Die häufigen (z.T. alle 2 Minuten) Störungen durch den an- und abschwellenden Fluglärm verursachen Streß statt Erholung beim Schlafen. Der Anfluglärm auf den Flughafen Fuhlsbüttel führt zu vermehrter Ausschüttung von Streßhormonen. Dazu kommen die lärmpsychologischen Auswirkungen. Der Fluglärm - insbesondere im Landeanflug - hat mit seinem anschwellenden, aggressiven Charakter auch Auswirkungen auf die Traumqualität. Statt erholsamer Träume liefern die Flugzeuge Alpträume - vor allem im REM-Schlaf zwischen 21:00 Uhr und 23:00 Uhr. Führt der Fluglärm zum Aufwachen, ist ein erneutes Einschlafen besonders schwierig.

Im Falle des Flughafens Hamburg-Fuhlsbüttel - und sicher nicht nur hier - trifft die Zeit des größten Fluglärms auf die Zeit der größten Empfindlichkeit der Kinder. Die Schlaftiefe ist unterschiedlich, Tiefschlafphasen wechseln mit REM (rapid eye movement)-Phasen ab, bei denen bereits geringe Störungen zum Aufwachen führen. Etwa 1-3 Stunden nach dem Zubettgehen - also ab etwa 21:00 Uhr - beginnt eine solche REM-Phase. Dabei ist die Empfindlichkeit der Kinder gegenüber Fluglärm um rund 17,5 dB(A) höher als bei Tiefschlafphasen. Genau zu dieser Zeit sieht der Flugplan Hamburg die meisten Landeanflüge - und damit Schlafstörungen - vor!.

Der Flugverkehr gestattet ein einigermaßen ungestörtes Schlafen erst ab etwa 23:00 Uhr. Nach Mitternacht erfolgen noch 2 Störungen durch Luftpostmaschinen. Morgens um 6 werden die Kinder wieder aus dem Schlaf gerissen. Für Hamburgs Kinder bedeutet dies ein tägliches Schlafdefizit von drei bis sechs Stunden! Ein Soll-Ist-Vergleich:

Soll Ist
ungestörte Schlafzeit Grundschulkind 12-13 Stunden 7-9 Stunden
besonders zu schützende Einschlafzeit ab 19:00 Uhr ab ca. 23:00 Uhr
Aufwachzeit 7:00-8:00 Uhr 6:00 Uhr

Wie intensiv sind die Störungen durch Fluglärm?

Die Störungen durch Fluglärm ab 19:00 Uhr* sind nicht nur extrem häufig, sondern auch sehr intensiv. Wir haben die Soll-Werte, wie sie durch das lärmmedizinische Gutachten von Prof. Maschke ermittelt und in den Anhörungen zur Planfeststellung des Flughafenausbaus bestätigt wurden, den Ist-Werten des Flughafens Hamburg gegenübergestellt. Die Sollwerte sind Maximalwerte, lärmmedizinsch sind z.B. Schlafstörungen - und damit im Wiederholungsfall auch Gesundheitsschäden - bereits ab 35 dB(A) nicht auszuschließen.

Soll *** Ist Hamburg Abweichung
maximaler Spitzenschallpegel, Innenraum unter 60 dB(A) über 86/80 dB(A) über 26/20 dB(A) = Überschreitung um 500-650 Prozent (bei Fluglärm wird mit einem Halbierungsparameter von 4 dB(A) gerechnet)
maximaler Spitzenschallpegel, außerhalb der Gebäude unter 69 dB(A) (bei Dämmfaktor 9 dB(A) gem. VDI 2719)
unter 75 dB(A) gem. Angaben der FHG (Dämmfaktor 15 dB(A))
über 95 dB(A) über 26/20 dB(A) = Überschreitung um 500-650 Prozent.
Durchschnittschallpegel innen unter 42 dB(A) über 61/55 dB(A)** über 19/13 dB(A) = Überschreitung um 400-500 Prozent
Durchschnittschallpegel außen unter 51/57 dB(A) über 70 dB(A)** über 19/13 dB(A) = Überschreitung um 400-500 Prozent

* Nach Angaben des Fluglärmgutachters Prof. Maschke gelten Kinder lärmmedizinsch um 6 dB(A) unempfindlicher als Erwachsene. So wird begründet, daß die zwecks Vermeidung verbotener Gesundheitsschäden einzuhaltenden Lärmwerte für Kinder um 6 dB(A) höher liegen können als für Erwachsene..

** Für den Flughafen Fuhlsbüttel sind die Durchschnittspegel während der Nachtzeiten der Kinder bisher nicht offiziell berechnet worden. Aufgrund des besonders dichten Flugverkehrs dürften die tatsächlichen Durchschnittspegel etwa doppelt bis dreimal so hoch sein wie in dieser Tabelle angegeben.

*** Laut der amerikanischen Umweltbehörde EPA sollten 35 dB(A) Durchschnittspegel eingehalten werden. Bereits 40 dB(A) Spitzenschallpegel führen bei 5% der Bevölkerung zu Aufwachreaktionen

Unterricht im Fluglärm

Um einen ordnungsgemäßen Unterrichtsbetrieb sicherzustellen, müssen Flughafenunternehmer und Genehmigungsbehörde durch Lärmschutzmaßnahmen und Flugbetriebsbeschränkungen in den Schulen einen Dauerschallpegel unter 35 dB(A) sicherstellen. Dies ist insbesondere nötig, um die erforderliche Ruhe für Stillarbeitsphasen und Klassenarbeiten herzustellen.

Die Stadt Hamburg - die die Kinder zum Schulbesuch in lärmbelasteten Schulen verpflichtet - verletzt diese Anforderungen. Zugleich verletzt sie die Fürsorgepflicht für die ihr anvertrauten Schüler. So

Dabei ist die Störung der Lernmöglichkeiten und damit der Zukunftschancen der Kinder durch den Flughafen Hamburg mit seinem Fluglärm vierfach:

Welche Auswirkungen hat Fluglärm auf Kinder?

Die Hauptwirkungsfelder sind

Als Hauptfolgen kommen in Frage:

Zu den Störungen des Lernverhaltens und zur Schulleistungsminderung gibt es Untersuchungen aus München (Hygge, Bullinger, Evans), in denen bei einem Vergleich im Zuge der Flughafenverlagerung im Flughafengebiet erhebliche Störungen festgestellt wurden. (Siehe hierzu auch DAL-Lärmreport 2/1998) sowie Cornell Chronicle
Einige Kenndaten dieser Untersuchung im Vergleich zur Hamburger Lage:

Vergleichsgruppe
Raum München
Fluglärm-Gruppe
Raum München
Hamburger Wohngebiete
(Beispiel Langenhorn)
Mittlere Geräuschbelastung 55 dB(A) 62 dB(A) 66 dB(A)
Spitzenwerte (1%) 73 dB(A) > 85 dB(A)
Blutdruck signifikant erhöht
Stresshormone
Adrenalin
Noradrenalin
Cortisol
signifikant erhöht

Ebenso gibt es Untersuchungen aus USA, die Lernstörungen belegen. So fanden Evans und Maxwell von der Cornell-Universität heraus, daß Fluglärm das Lesen lernen schädigt. Insbesondere das Sprachverständnis leidet. Das Ausmaß des Fluglärms im untersuchten New Yorker Gebiet (6,6 Störungen pro Stunde) dürfte vom Fluglärm des Flughafens Hamburg (bis über 30 Störungen pro Stunde) noch deutlich überschritten werden.

Lernstörung durch Schlafstörung

Fluglärm erzeugt - besonders während der Nachtruhe - erhöhte Konzentrationen des Stresshormons Cortisol. Dies haben sowohl Untersuchungen von Maschke und anderen, als auch speziell bei Kindern die Untersuchungen von Bullinger, Evans und Hygge wissenschaftlich nachgewiesen. Dabei ist wesentlich, dass die Cortisol-Produktion durch Fluglärm auch dann erhöht wird, wenn der Fluglärm nicht zum Aufwachen führt.

Neue Untersuchungen von Werner Plihal (Göttingen), die unabhängig vom Fluglärm erfolgten, haben nun gezeigt, dass Cortisol einen erheblichen Einfluss auf den Transfer von Informationen vom Kurzzeit- in das Langzeitgedächtnis hat (siehe Literaturübersicht).

Während der Nacht treten vier bis fünf Schlafzyklen auf, in denen sich Tiefschlaf und REM(rapid eye movement)-Schlaf abwechseln. Die beiden Nachthälften unterscheiden sich jedoch deutlich in der Struktur. In der ersten Nachthälfte dominieren tiefe Schlafphasen bis zum Tiefschlaf, die zweiten Nachthälfte wird maßgeblich vom REM-Schlaf geprägt. Charakteristisch ist dabei die Cortisol-Konzentration: In der ersten Nachthälfte ist sie besonders niedrig, in der zweiten besonders hoch. Untersucht wurden zudem die Gedächtnisprozesse mit deklarativen (z.B. Einprägen von Wortlisten) und nondeklarativen (z.B. Zechnen) Lernaufgaben. Dabei ergaben sich deutliche Unterschiede: Schlafstörungen in der ersten Nachthälfte stören besonders den Lernerfolg bei deklarativen Aufgaben, Störungen in der zweiten Nachthälfte stören signifikant das Lernen nondeklarativer Aufgaben.

In seinen Arbeiten hat Plihal zudem nachgewiesen, dass die Cortisol-Rezeptoren im Hippocampus (einem Gehirnteil) die entscheidende Rolle spielen. Werden diese Glycocorticoid-Rezeptoren in der frühen Schlafphase angeregt, so wird - trotz Tiefschlaf - die Festigung deklarativer Lerninhalte unterbunden.

Auf das Problem Fluglärm übertragen, bedeutet dies: Störungen der Nachtruhe der Kinder (im Regelfall durch Flüge nach 19 Uhr), die zu erhöhter Cortisolproduktion führen, schädigen die Lernleistung deklarativer Inhalte nachhaltig.

Plihals Untersuchungen erklären somit die Befunde von Bullinger, Evans und Hygge, wonach durch Störungen in der ersten Nachthälfte (bei Kindern 19:00-24:00) insbesondere sprachliche Bereiche betroffen sind. Erhöhte Cortisolspiegel führen zur Aktivierung der Glucocorticoid-Rezeptoren und damit zu einer Blockierung der Konsolidierung deklarativer Inhalte - insbesondere sprachlicher Inhalte.

Damit ergibt sich folgender Mechanismus der Lernbeeinträchtigung durch Fluglärm:

  1. Flugbewegungen nach 19:00 Uhr führen zu erheblichen Störungen. Auch wenn die Kinder augenscheinlich schlafen, wird durch den Fluglärm ein erhöhter Cortisol-Spiegel produziert.
  2. Der erhöhte Cortisolspiegel - zudem einhergehend mit massiver Störung der Tiefschlaf/REM-Schlaf-Verteilung - führt zu einer teilweisen oder vollständigen Blockierung der Rezeptoren im Bereich des Informationstransfers Kurzzeit-Langzeitgedächtnis.
  3. Damit werden die in der Schule und zuhause gelernten Sachverhalte nicht dauerhaft gespeichert.
  4. Ergebnis ist eine durch Fluglärm hervorgerufene Beeinträchtigung des Erreichens der Lernziele.
  5. Da der Lernprozess durch die Flugzeuge an einer entscheidenden Stelle gestört wird, können die Kinder diese Schädigung nicht kompensieren. Auch bei größten Fleiß bleibt ihr Lernerfolg hinter dem zurück, was diese Kinder ohne Fluglärm lernen würden
  6. Aus diesem Grunde können auch schulische Fördermaßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen; die pädagogische Arbeit tagsüber wird durch den Fluglärm nach 19 Uhr zunichte gemacht.
  7. Betroffen von Luftverkehr vor 24 Uhr sind primär die sprachlichen Lernbereiche. Soweit Luftverkehrsbehörden Flüge vor 7 Uhr morgens zulassen, beeinträchtigen sie auch die Bereiche nondeklarativen Lernens.

Soweit Luftverkehrsbehörden - wie die Wirtschaftsbehörde Hamburg - dies nicht beachten und keine hinreichenden Restriktionen für den Flugverkehr (Flugverbot, ggf. Flugerlaubnis nur für Flugzeuge unter 70 dB(A) Immissionspegel außen), machen sie sich eines Verstoßes nicht nur gegen das Luftverkehrsgesetz, sondern auch gegen die Schulgesetze der betreffenden Bundesländer schuldig. Die Verweigerung der nach § 29b Luftverkehrsgesetz geschützten Nachtruhe bei Kindern und das Unterlassen von Maßnahmen zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach § 6 Luftverkehrsgesetz stellt nämlich zugleich den Versuch dar, Kinder aktiv daran zu hindern, der gesetzlichen Schulpflicht nachzukommen. Insofern kommen neben Schadensersatzansprüchen von Schülern und Eltern an die Luftaufsichtsbehörde auch ordnungsrechtliche Maßnahmen der jeweiligen Schulbehörde gegen die Luftaufsichtsbehörde in Betracht.

Weiterführende Literatur

Lesen Sie mehr hierzu im Internet:

Weitere aktuelle Literatur


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