Hier schreiben Fachkräfte der Sozialarbeit
Zitat: Landesjugendamt Hessen
Betreuung von delinquenten Kindern
und Jugendlichen
In den vergangenen Monaten hat es
in der Öffentlichkeit eine vehemente, skandalisierende Diskussion um Kinder und
Jugendliche gegeben, denen eine Vielzahl von Straftatsverdachtsbeständen
angelastet wird. Landtag und Landesregierung diskutieren, ob in Hessen die
"geschlossene Unterbringung" wieder eingeführt werden solle. In der
öffentlichen Auseinandersetzung wird von den DiskussionsteilnehmerInnen
gefordert, härter gegen kindliche und jugendliche Intensivtäter vorzugehen.
Insbesondere der Fall des Darmstädter Jungen zeigt, in welch hohem Maße für die
schwierige Situation der letzten Monate der Umfang und die Art des öffentlichen
Interesses und das der beteiligten Medien maßgeblich ist und welch tragende
Rolle für die Eskalation der Ereignisse die Interventionen der Presse hatten
und weiter haben.
Die Häufigkeit solcher
ausgesprochen schwieriger Fälle, vergleichbar mit den Darmstädter Erfahrungen,
muß als sehr selten eingeschätzt werden. Konkret spielen in der momentanen
Diskussion nur delinquente und gewaltbereite Jungen eine Rolle, Problemlagen
von Mädchen werden nicht diskutiert. Anläßlich dieser öffentlichen Debatte
stellt sich dennoch erneut die Frage nach einem fachlich qualifizierten Umgang
mit besonders schwierigen Kindern und Jugendlichen, die eine eskalierende
Biographie aufweisen.
Die Diskussion erfordert auch
eine rechtliche Unterscheidung der beiden Gruppen: Bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres haben wir es auf der Grundlage geltenden Rechts mit Kindern zu
tun, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, daß sie für die von ihnen
vollzogenen Handlungen im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich gemacht
werden können. Es darf auch bei schwierigen 12- und 13-Jährigen keinesfalls
verwischt werden, daß wir es hier mit Kindern zu tun haben. Jugendliche ab dem
15. Lebensjahr sind strafmündig. Hier sind klare Entscheidungen zwischen
Strafanspruch und Erziehungshilfe zu treffen. Eine verdeckte Lastenumverteilung
zu Gunsten der Justiz unter dem Argument, daß Jugendhilfe das besser mache, was
Jugendstrafvollzug eigentlich machen solle, darf nicht geschehen.
Bisherige Konzepte und Erfahrungen
In Hessen war das Konzept der
heilpädagogischen Intensivbetreuung als Alternative zur geschlossenen
Unterbringung in breiter Zusammenarbeit zwischen Trägern und Fachbehörden
entwickelt worden, da bereits 1976 auf Beschluß des
Landesjugendwohlfahrtsausschusses hin auf geschlossene Einrichtungen verzichtet
worden war. Das entsprechende Erprobungsprogramm wurde wissenschaftlich
begleitet und ausgewertet und aufgrund der guten Erfolge dann 1986 als
Regelmodell der Jugendhilfe in Hessen eingeführt. Die heilpädagogische
Intensivbetreuung ist als einer der Vorläufer für den § 35 SGB VIII (Intensive
sozialpädagogische Einzelbetreuung) anzusehen.
Den dort erprobten
Betreuungsmodellen sind zwei wesentliche Kennzeichen gemeinsam:
·
Zum
einen die Orientierung am Einzelnen, an den besonderen (individuellen)
Problemen des/der "schwieri-gen" Jugendlichen. Das beinhaltete eine
Wegentwicklung von den Ideen der Gruppenerziehung.
·
Zum
zweiten wurde die Aufnahme einer intensiven Beziehung zwischen
Betreuerin/Betreuer und Jugendlicher/Jugendlichem als wesentliche Wirkvariable
erkannt und formuliert. Das hatte das Prinzip der personalintensiven Betreuung
zur Folge, zugleich aber auch die Absage an überwiegend verhaltenstherapeutisch
orientierte Programme.
1992/1993 entschloß man sich
aufgrund der gesammelten Erfahrung, die Arbeit als gruppenpädagogisches Angebot
ganz einzustellen. Es hatte sich gezeigt, daß die gemeinsame Betreuung von
Jugendlichen mit ähnlich massiven Problemen und Defiziten längerfristig nicht
durchführbar war. Diese Erkenntnis setzte sich auch bei den unterbringenden
Jugendämtern durch, wie der Rückgang der Unterbringung in dieser Variante der heilpädagogischen
Intensivbetreuung seit dem 2. Drittel der 80iger Jahre zeigte. Als insgesamt
wirkungsvollstes Modell der Angebote der heilpädagogischen Intensivbetreuung
hat sich die sogenannte Einzelbetreuung (intensive heilpädagogische
Einzelbetreuung) in seinen vielfältigen Ausgestaltungsformen herausgestellt und
bewährt.
Beschreibung der Zielgruppe der ISPE
Der Personenkreis der
einzelbetreuten Jugendlichen wird in verschiedenen Untersuchungen beschrieben
als "Jugendliche mit schwer gestörter Persönlichkeitsstruktur, stark
abweichenden Verhaltensweisen und zu kriminellen Handlungen neigend".
Außerdem wird angegeben, daß "sie mit den vorhandenen ambulanten und
stationären Angeboten nicht mehr förderbar sind". Die Auswertung
sogenannter Fallakten in wissenschaftlichen Begleituntersuchungen (z. B.
Birtsch 1986, Landeswohlfahrtsverband 1985) kamen zu dem Ergebnis, daß bei den
betreuten Jugendlichen "alle Möglichkeiten der verfügbaren ambulanten und
stationären Betreuung nach Aussagen der einweisenden Stellen ausgeschöpft"
waren.
Weitere Gemeinsamkeiten der
betreuten und zu betreuenden Jugendlichen auf einer phänomenologischen Ebene
sind relativ frühe Auffälligkeiten, die dann zu Interventionen von seiten der
Jugendämter führten, sowie eine hohe Zahl bisheriger, oftmals wechselnder
Fremd-unterbringungen. "Gemeinsam ist diesen Jugendlichen auch, daß sie
über eine Reihe von Erfahrungen mit Zwang und Gewalt in Familie, Schule, mit
Jugendämtern, Heimen und Polizei verfügen".
Neben dieser phänomenologischen
Ebene zeigt sich im Kontakt mit den Jugendlichen auf der Verstehensebene, daß
sie durch wechselnde und nicht förderliche Beziehungen insbesondere in ihren
ersten Lebensjahren tief entmutigt sind und sich und der Welt gegenüber eine
Haltung verkörpern, die sich so beschreiben läßt: "Mich mag auf dieser
Welt niemand, ich bin total schlecht, ich werde sowieso überall
rausgeschmissen. Das, wonach ich mich so sehr sehne, nämlich einen Menschen für
mich zu haben, der mich annimmt, liebt und schützt, gibt es für mich nicht".
Diese Haltung ist für die Jugendlichen zum großen Teil Lebensprinzip geworden.
Ihr Verhalten ist unbewußt davon geleitet, diese innere Haltung immer wieder zu
bestätigen und bestätigt zu bekommen. So sind sie z. B. übermäßig, d. h. für
ihre Umgebung nicht aushaltbar, aggressiv und werden dadurch abgelehnt,
gemieden und bestraft. Die eigene Logik wird wiederum bestärkt: "Mich mag
auf dieser Welt niemand".
Grundgedanken der ISPE
Grundgedanke der Einzelbetreuung
ist es, durch die vertrauensvolle und zuverlässige Beziehung zur erwachsenen
Bezugsperson, dem oder der Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, die neue
Erfahrung des Angenommen-, Gemocht- und Geschütztwerdens zu machen. Für jede
derartige Einzelbetreuungsmaßnahme ist ein am Einzelfall orientiertes hohes Maß
an Flexibilität notwendig und zugleich die Kontinuität der Beziehung zwischen
Einzelbetreuerin/Einzelbetreuer und Jugendlicher/Jugendlichem sicherzustellen.
Der Einzelbetreuer selbst muß durch Beratung, fachliche Supervision und
Entlastung in Extremsituationen geschützt und abgesichert werden.
Im Laufe der zunehmenden
praktischen Erfahrung wurden auch die Konzepte und Modelle der Einzelbetreuung
weiterentwickelt. So mußten Betreuungsformen für jüngere Kinder gefunden
werden; die Herkunftsfamilien wurden intensiver in die Betreuungsarbeit
einbezogen und in jüngster Zeit werden gesamte Familiensysteme in die Betreuung
mit einbezogen.
Heutige Bewertung der ISPE durch die hessischen Jugendämter)
Heute zählen diese Hilfen in offener
Arbeitsform zum Regelangebot der Jugendhilfe in Hessen und sind nachweislich
geeignet, besonders problembelasteten Kindern und Jugendlichen die notwendige
Unterstützung und Förderung in ihrer Entwicklung zu sichern. Diese pädagogische
Hilfe zeichnet sich durch hohe und qualifizierte Betreuungsintensität aber
geringe Festlegung durch institutionelle Regeln aus. Flexibilität, Kreativität
und personale Verbindlichkeit müssen eingebracht werden und können erst den
Kontakt und die Arbeit mit den zu Betreuenden ermöglichen.
Neben den allgemein positiven
Einschätzungen und Erfahrungen der überwiegenden Zahl der hessischen
Jugendämter gibt es auch kritische und skeptische Ergänzungen. Einerseits wird
in einzelnen Projekten die unzureichende Verankerung in weiterführende
Maßnahmen bemängelt, anderseits wird kritisch angemerkt, daß auch
ISPE-Maßnahmen Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit haben.
Die Leistungsmöglichkeiten der
einzelnen, konkreten Projekte sind in der Tat verschieden und müssen vor Beginn
einer Maßnahme einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Das heißt aber
auch, daß die Erwartung an die Leistungsfähigkeit des einzelnen
Betreuungsprojektes mit der jeweiligen Ausstattung und den zugestandenen
Rahmenbedingungen in Einklang stehen muß, damit keine Überforderung auf der
einen Seite und Enttäuschung auf der anderen Seite die Folgen sind.
So kann z. B. mit 10 genehmigten
Betreuungsstunden nicht erreicht werden, wofür man unter Zugrundelegen der
gemeinsam erarbeiteten Analyse im Hilfeplanverfahren, (eigentlich) 40 Stunden
in der Woche braucht. Nur unter dieser Betrachtung können die Einzelmaßnahmen
auch gezielt erfolgversprechend eingesetzt werden.
Durch den zunehmenden Kostendruck
ist zu beobachten, daß die Inanspruchnahme dieser Hilfeform in den vergangenen
Jahren nachgelassen hat oder in weniger intensiver Form nur noch in Anspruch
genommen wird. Träger haben teilweise das Angebot der 1:1 Betreuung ganz
aufgegeben, weil es keine entsprechende Nachfrage mehr gibt.
Heutige Problemkinder
Bei sorgfältigem Studium der
Zielgruppe der HPI, PTI und ISPE können diese Beschreibungen weitgehend auf die
Problemkinder übernommen werden, die uns heute beschäftigen. Generell sollte
hier noch genauer zwischen verschiedenen Problemlagen von Mädchen und Jungen unterschieden
werden.
Zu beachten sind die
biographischen Merkmale, daß diese Kinder aus Problemfamilien stammen, schon
eine Vielzahl von Jugendhilfemaßnahmen durchlaufen haben, viele
Beziehungsabbrüche erlebt haben, Gewalterfahrungen gemacht haben und ein großes
Mißtrauen in der oben beschriebenen Form gegenüber Erwachsenen zeigen.
Jeder Versuch, diese Kinder noch
auf einer pädagogischen Ebene zu erreichen, muß deren bisherige katastrophale
Beziehungserfahrungen berücksichtigen. Bei der Gestaltung eines Beziehungsangebotes
an ein solches Kind muß nach einem individuellen Anknüpfungspunkt gesucht
werden, dem sich das Kind, wenn auch nur in äußerst geringem Maße, öffnen kann.
Es muß berücksichtigt werden, daß es keine einheitlichen Problemmuster gibt und
daher auch keine einheitlichen Interventionsmuster geben kann.
Es ist daher angezeigt, den
vollen Rahmen der Möglichkeiten der verschiedenen individualpädagogischen
Maßnahmen auszuschöpfen. Das Mittel der Wahl ist zunächst immer eine Maßnahme
der ISPE. Es muß jeweils geklärt werden, mit wem und in welcher Weise diese
Maßnahmen dann gestaltet und durchgeführt werden. Das grundlegende Verhältnis
von fachlicher Akzeptanz und gegenseitigem Wohlwollen zwischen dem örtlichen
Jugendamt und Trägern und Einrichtungen kann hier maßgeblich sein, um im
Einzelfall genügend Kreativität und Bereitschaft zur Flexibilität zu
mobilisieren.
Bei allen Kindern mit einer
solchen Biographie und hoch problematischen Verhaltensweisen ist die
Gewährleistung von Kontinuität das oberste Prinzip der Betreuung. Es erhält um
so mehr Gewicht, je jünger die Betroffenen sind. Es geht also darum,
Situationen und Settings zu schaffen, die es möglich machen, daß diese Kinder
und Jugendlichen dauerhaft ausgehalten werden und durch verläßliche Erwachsene
ein verbindlicher Rahmen geschaffen wird. Die Gestaltung der alltäglichen
Situation muß klar, eindeutig und durchschaubar strukturiert sein, darf nicht
durch eine Vielzahl von möglichen Verhaltensalternativen überfordern und muß
von Erwachsenen getragen werden, die Klarheit und Verläßlichkeit selber
verkörpern. Kontinuität bezieht sich also genauso auf die Bezugspersonen wie
auf das Lebensfeld des Kindes.
Wenn wir die Perspektive vom
einzelnen Kind erweitern auf seine Herkunftsfamilie, sind die gleichen
Prinzipien der Klarheit und Kontinuität zu beachten, um der Familie und ihren
Kindern wirksame Orientierung geben zu können. Insbesondere ist hier zu
beachten, daß es nicht zu einem unkoordinierten Einwirken einer Vielzahl von
Diensten und Hilfeformen kommt, die durch ihre unterschiedlichen Perspektiven
eine solche Multiproblemfamilie nur zusätzlich verwirren, Orientierung
unmöglich machen und die Chance bieten, untereinander ausgespielt werden zu
können.
Handlungsmöglichkeiten des betroffenen Jugendamtes
Für diese Frage müssen die
verschiedenen Eskalationsstufen solcher Entwicklungen beachtet werden.
Auffällig ist in fast jedem dieser Fälle ein langes Mitwirken der Jugendhilfe
an der jeweiligen Biographie. Deshalb kann der Jugendhilfe die Frage nicht erspart
bleiben, an welchen biographischen Punkten Entwicklungen von Kindern bereits so
abgefangen werden können, daß sie sich nicht zu einem fast
"unerziehbaren" Kind entwickeln.
Qualifizierung der Hilfeplanung
muß das sorgfältige Studium der schon vorhandenen Kenntnisse, der Erfordernisse
und Anknüpfungspunkte des Einzelfalles bedeuten. Vermehrt muß die
Gesamtsituation der Familie beachtet und Warnsignale wahrgenommen werden. Die
Verbesserung der Hilfeplanung wird begünstigt durch die Kooperation der am Einzelfall
beteiligten Systeme (Polizei, Justiz, Psychiatrie, Schule und Jugendhilfe).
Schließlich muß ein Ziel der Hilfeplanung sein, Drehtüreffekten und
"Heimkarrieren" zu vermeiden, Maßnahmen nicht aneinanderzureihen und
nacheinander auszuprobieren. Scheinbar "schnelle Lösungen" sind zu
vermeiden.
Bei einem eskalierten
Entwicklungsverlauf müssen Kinder mit hoch problematischen Verhaltensweisen
durch individualpädagogische Maßnahmen "abgeholt" werden. Die
Einbindung in eine Gruppensituation schafft in der Regel, zumindestens in der
Anfangssituation, mehr Probleme als sie löst.
Das Beziehungsangebot muß für das
Kind Perspektive haben. Die Verzahnung von einrichtungsbezogenen Maßnahmen mit
Individualmaßnahmen ermöglicht eher Kontinuität. Durch die Maßnahme selbst darf
nicht ein weiterer Beziehungsabbruch programmiert werden. Dem Kind wie der
fachlichen Arbeit in der Maßnahme muß ausreichend Zeit für Veränderungen
zugestanden werden.
Die Einbindung der
Individualmaßnahme in einen unterstützenden Rahmen muß auch den Zweck
verfolgen, den oder die Betreuerin/Betreuer zu unterstützen, damit nicht durch
Überforderung der betreuenden Erwachsenen der Abbruch der Maßnahme und damit
Beziehungsabbruch provoziert wird. Je jünger Kinder sind, desto
selbstverständlicher muß es sein, daß hohe Betreuungsintensität und -qualität
gewährleistet wird.
Im Interesse von Orientierung und
klaren Grenzen muß der/die Betreuer(-in) das Recht und die Möglichkeit
eingeräumt bekommen, das Kind altersgemäß in seinen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten
situativ zu beschränken.
Sind Kinder durch neurotische
oder psychotische Reaktionsmuster gekennzeichnet oder befinden sie sich in
emotionalen Ausnahmesituationen, ist eine enge Kooperation mit
kinderpsychiatrischen Fachkräften und Kliniken notwendig. Hier sind regionale
Kooperationen zu fördern, bevor die Notwenigkeit des schnellen Handelns im
Einzelfall eintritt. Dabei ist die Frage in den Vordergrund zu stellen, wie man
sich gegenseitig unterstützen kann, nicht die Frage nach der jeweiligen, sich
gegenseitig ausgrenzenden Zuständigkeit.
Die Einrichtungen zur
Inobhutnahme können mit Aussicht auf Erfolg nur dann hochproblematische Kinder
auffangen, wenn sie zur Krisenintervention auch ausgestattet sind. Anderenfalls
führt die Überforderung zu einer neuen Schleife in der Eskalationsspirale.
Schließlich kann nicht
verschwiegen werden, daß der Umfang, in dem Hilfen im Einzelfall notwendig
sind, in einem Zusammenhang steht mit genereller Präventionsarbeit. Hier hat
die Zusammenarbeit mit der Schule einen besonderen Stellenwert. Durch die
Sozialisationsinstanz "Schule" läuft in unserer Gesellschaft jedes
Kind. Ein "Frühwarnsystem", das helfen kann, hoch eskalierende
Entwicklungen in Familien rechtzeitig abzufangen, darf auf diese Instanz nicht
verzichten. Dennoch ist auch umfangreiche Prävention keine Gewähr dafür, daß
ein einzelnes Kind, eine bestimmte Familie in seiner bzw. ihrer Problematik
nicht eskaliert. Jugendhilfe wird durch Menschen geleistet, und auch fachlich
fundiertes Handeln schützt uns nicht generell vor Fehleinschätzungen.
Insgesamt ist der bereits
begonnene Dialog mit und zwischen interessierten Jugendämtern weiter zu fördern
und fachlich zu unterstützen. Hierher gehört die gemeinsame Entwicklung von
Fortbildungsmaßnahmen zur weiteren Qualifizierung der Hilfeplanung.
Insbesondere ist aber auch auf einen Effekt der gegenseitigen kollegialen
Unterstützung zwischen verschiedenen Jugendämtern zu hoffen, der
konkurrierenden Interessenlagen entgegenwirken kann.
Auskunft erteilen:
Landesjugendamt Hessen, Sigrid
Kinzinger, Tel. (06 11) 8 15 27 55
Landesjugendamt Hessen, Eberhard
Bücking, Tel. (05 61) 30 85 - 2 08