Hier schreiben Fachkräfte der Sozialarbeit

 

 Zitat: Landesjugendamt Hessen

Betreuung von delinquenten Kindern und Jugendlichen

In den vergangenen Monaten hat es in der Öffentlichkeit eine vehemente, skandalisierende Diskussion um Kinder und Jugendliche gegeben, denen eine Vielzahl von Straftatsverdachtsbeständen angelastet wird. Landtag und Landesregierung diskutieren, ob in Hessen die "geschlossene Unterbringung" wieder eingeführt werden solle. In der öffentlichen Auseinandersetzung wird von den DiskussionsteilnehmerInnen gefordert, härter gegen kindliche und jugendliche Intensivtäter vorzugehen. Insbesondere der Fall des Darmstädter Jungen zeigt, in welch hohem Maße für die schwierige Situation der letzten Monate der Umfang und die Art des öffentlichen Interesses und das der beteiligten Medien maßgeblich ist und welch tragende Rolle für die Eskalation der Ereignisse die Interventionen der Presse hatten und weiter haben.

Die Häufigkeit solcher ausgesprochen schwieriger Fälle, vergleichbar mit den Darmstädter Erfahrungen, muß als sehr selten eingeschätzt werden. Konkret spielen in der momentanen Diskussion nur delinquente und gewaltbereite Jungen eine Rolle, Problemlagen von Mädchen werden nicht diskutiert. Anläßlich dieser öffentlichen Debatte stellt sich dennoch erneut die Frage nach einem fachlich qualifizierten Umgang mit besonders schwierigen Kindern und Jugendlichen, die eine eskalierende Biographie aufweisen.

Die Diskussion erfordert auch eine rechtliche Unterscheidung der beiden Gruppen: Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben wir es auf der Grundlage geltenden Rechts mit Kindern zu tun, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, daß sie für die von ihnen vollzogenen Handlungen im strafrechtlichen Sinne nicht verantwortlich gemacht werden können. Es darf auch bei schwierigen 12- und 13-Jährigen keinesfalls verwischt werden, daß wir es hier mit Kindern zu tun haben. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr sind strafmündig. Hier sind klare Entscheidungen zwischen Strafanspruch und Erziehungshilfe zu treffen. Eine verdeckte Lastenumverteilung zu Gunsten der Justiz unter dem Argument, daß Jugendhilfe das besser mache, was Jugendstrafvollzug eigentlich machen solle, darf nicht geschehen.

Bisherige Konzepte und Erfahrungen

In Hessen war das Konzept der heilpädagogischen Intensivbetreuung als Alternative zur geschlossenen Unterbringung in breiter Zusammenarbeit zwischen Trägern und Fachbehörden entwickelt worden, da bereits 1976 auf Beschluß des Landesjugendwohlfahrtsausschusses hin auf geschlossene Einrichtungen verzichtet worden war. Das entsprechende Erprobungsprogramm wurde wissenschaftlich begleitet und ausgewertet und aufgrund der guten Erfolge dann 1986 als Regelmodell der Jugendhilfe in Hessen eingeführt. Die heilpädagogische Intensivbetreuung ist als einer der Vorläufer für den § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) anzusehen.

Den dort erprobten Betreuungsmodellen sind zwei wesentliche Kennzeichen gemeinsam:

·         Zum einen die Orientierung am Einzelnen, an den besonderen (individuellen) Problemen des/der "schwieri-gen" Jugendlichen. Das beinhaltete eine Wegentwicklung von den Ideen der Gruppenerziehung.

·         Zum zweiten wurde die Aufnahme einer intensiven Beziehung zwischen Betreuerin/Betreuer und Jugendlicher/Jugendlichem als wesentliche Wirkvariable erkannt und formuliert. Das hatte das Prinzip der personalintensiven Betreuung zur Folge, zugleich aber auch die Absage an überwiegend verhaltenstherapeutisch orientierte Programme.

 

1992/1993 entschloß man sich aufgrund der gesammelten Erfahrung, die Arbeit als gruppenpädagogisches Angebot ganz einzustellen. Es hatte sich gezeigt, daß die gemeinsame Betreuung von Jugendlichen mit ähnlich massiven Problemen und Defiziten längerfristig nicht durchführbar war. Diese Erkenntnis setzte sich auch bei den unterbringenden Jugendämtern durch, wie der Rückgang der Unterbringung in dieser Variante der heilpädagogischen Intensivbetreuung seit dem 2. Drittel der 80iger Jahre zeigte. Als insgesamt wirkungsvollstes Modell der Angebote der heilpädagogischen Intensivbetreuung hat sich die sogenannte Einzelbetreuung (intensive heilpädagogische Einzelbetreuung) in seinen vielfältigen Ausgestaltungsformen herausgestellt und bewährt.

Beschreibung der Zielgruppe der ISPE

Der Personenkreis der einzelbetreuten Jugendlichen wird in verschiedenen Untersuchungen beschrieben als "Jugendliche mit schwer gestörter Persönlichkeitsstruktur, stark abweichenden Verhaltensweisen und zu kriminellen Handlungen neigend". Außerdem wird angegeben, daß "sie mit den vorhandenen ambulanten und stationären Angeboten nicht mehr förderbar sind". Die Auswertung sogenannter Fallakten in wissenschaftlichen Begleituntersuchungen (z. B. Birtsch 1986, Landeswohlfahrtsverband 1985) kamen zu dem Ergebnis, daß bei den betreuten Jugendlichen "alle Möglichkeiten der verfügbaren ambulanten und stationären Betreuung nach Aussagen der einweisenden Stellen ausgeschöpft" waren.

Weitere Gemeinsamkeiten der betreuten und zu betreuenden Jugendlichen auf einer phänomenologischen Ebene sind relativ frühe Auffälligkeiten, die dann zu Interventionen von seiten der Jugendämter führten, sowie eine hohe Zahl bisheriger, oftmals wechselnder Fremd-unterbringungen. "Gemeinsam ist diesen Jugendlichen auch, daß sie über eine Reihe von Erfahrungen mit Zwang und Gewalt in Familie, Schule, mit Jugendämtern, Heimen und Polizei verfügen".

Neben dieser phänomenologischen Ebene zeigt sich im Kontakt mit den Jugendlichen auf der Verstehensebene, daß sie durch wechselnde und nicht förderliche Beziehungen insbesondere in ihren ersten Lebensjahren tief entmutigt sind und sich und der Welt gegenüber eine Haltung verkörpern, die sich so beschreiben läßt: "Mich mag auf dieser Welt niemand, ich bin total schlecht, ich werde sowieso überall rausgeschmissen. Das, wonach ich mich so sehr sehne, nämlich einen Menschen für mich zu haben, der mich annimmt, liebt und schützt, gibt es für mich nicht". Diese Haltung ist für die Jugendlichen zum großen Teil Lebensprinzip geworden. Ihr Verhalten ist unbewußt davon geleitet, diese innere Haltung immer wieder zu bestätigen und bestätigt zu bekommen. So sind sie z. B. übermäßig, d. h. für ihre Umgebung nicht aushaltbar, aggressiv und werden dadurch abgelehnt, gemieden und bestraft. Die eigene Logik wird wiederum bestärkt: "Mich mag auf dieser Welt niemand".

Grundgedanken der ISPE

Grundgedanke der Einzelbetreuung ist es, durch die vertrauensvolle und zuverlässige Beziehung zur erwachsenen Bezugsperson, dem oder der Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, die neue Erfahrung des Angenommen-, Gemocht- und Geschütztwerdens zu machen. Für jede derartige Einzelbetreuungsmaßnahme ist ein am Einzelfall orientiertes hohes Maß an Flexibilität notwendig und zugleich die Kontinuität der Beziehung zwischen Einzelbetreuerin/Einzelbetreuer und Jugendlicher/Jugendlichem sicherzustellen. Der Einzelbetreuer selbst muß durch Beratung, fachliche Supervision und Entlastung in Extremsituationen geschützt und abgesichert werden.

Im Laufe der zunehmenden praktischen Erfahrung wurden auch die Konzepte und Modelle der Einzelbetreuung weiterentwickelt. So mußten Betreuungsformen für jüngere Kinder gefunden werden; die Herkunftsfamilien wurden intensiver in die Betreuungsarbeit einbezogen und in jüngster Zeit werden gesamte Familiensysteme in die Betreuung mit einbezogen.

Heutige Bewertung der ISPE durch die hessischen Jugendämter)

Heute zählen diese Hilfen in offener Arbeitsform zum Regelangebot der Jugendhilfe in Hessen und sind nachweislich geeignet, besonders problembelasteten Kindern und Jugendlichen die notwendige Unterstützung und Förderung in ihrer Entwicklung zu sichern. Diese pädagogische Hilfe zeichnet sich durch hohe und qualifizierte Betreuungsintensität aber geringe Festlegung durch institutionelle Regeln aus. Flexibilität, Kreativität und personale Verbindlichkeit müssen eingebracht werden und können erst den Kontakt und die Arbeit mit den zu Betreuenden ermöglichen.

Neben den allgemein positiven Einschätzungen und Erfahrungen der überwiegenden Zahl der hessischen Jugendämter gibt es auch kritische und skeptische Ergänzungen. Einerseits wird in einzelnen Projekten die unzureichende Verankerung in weiterführende Maßnahmen bemängelt, anderseits wird kritisch angemerkt, daß auch ISPE-Maßnahmen Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit haben.

Die Leistungsmöglichkeiten der einzelnen, konkreten Projekte sind in der Tat verschieden und müssen vor Beginn einer Maßnahme einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Das heißt aber auch, daß die Erwartung an die Leistungsfähigkeit des einzelnen Betreuungsprojektes mit der jeweiligen Ausstattung und den zugestandenen Rahmenbedingungen in Einklang stehen muß, damit keine Überforderung auf der einen Seite und Enttäuschung auf der anderen Seite die Folgen sind.

So kann z. B. mit 10 genehmigten Betreuungsstunden nicht erreicht werden, wofür man unter Zugrundelegen der gemeinsam erarbeiteten Analyse im Hilfeplanverfahren, (eigentlich) 40 Stunden in der Woche braucht. Nur unter dieser Betrachtung können die Einzelmaßnahmen auch gezielt erfolgversprechend eingesetzt werden.

Durch den zunehmenden Kostendruck ist zu beobachten, daß die Inanspruchnahme dieser Hilfeform in den vergangenen Jahren nachgelassen hat oder in weniger intensiver Form nur noch in Anspruch genommen wird. Träger haben teilweise das Angebot der 1:1 Betreuung ganz aufgegeben, weil es keine entsprechende Nachfrage mehr gibt.

Heutige Problemkinder

Bei sorgfältigem Studium der Zielgruppe der HPI, PTI und ISPE können diese Beschreibungen weitgehend auf die Problemkinder übernommen werden, die uns heute beschäftigen. Generell sollte hier noch genauer zwischen verschiedenen Problemlagen von Mädchen und Jungen unterschieden werden.

Zu beachten sind die biographischen Merkmale, daß diese Kinder aus Problemfamilien stammen, schon eine Vielzahl von Jugendhilfemaßnahmen durchlaufen haben, viele Beziehungsabbrüche erlebt haben, Gewalterfahrungen gemacht haben und ein großes Mißtrauen in der oben beschriebenen Form gegenüber Erwachsenen zeigen.

Jeder Versuch, diese Kinder noch auf einer pädagogischen Ebene zu erreichen, muß deren bisherige katastrophale Beziehungserfahrungen berücksichtigen. Bei der Gestaltung eines Beziehungsangebotes an ein solches Kind muß nach einem individuellen Anknüpfungspunkt gesucht werden, dem sich das Kind, wenn auch nur in äußerst geringem Maße, öffnen kann. Es muß berücksichtigt werden, daß es keine einheitlichen Problemmuster gibt und daher auch keine einheitlichen Interventionsmuster geben kann.

Es ist daher angezeigt, den vollen Rahmen der Möglichkeiten der verschiedenen individualpädagogischen Maßnahmen auszuschöpfen. Das Mittel der Wahl ist zunächst immer eine Maßnahme der ISPE. Es muß jeweils geklärt werden, mit wem und in welcher Weise diese Maßnahmen dann gestaltet und durchgeführt werden. Das grundlegende Verhältnis von fachlicher Akzeptanz und gegenseitigem Wohlwollen zwischen dem örtlichen Jugendamt und Trägern und Einrichtungen kann hier maßgeblich sein, um im Einzelfall genügend Kreativität und Bereitschaft zur Flexibilität zu mobilisieren.

Bei allen Kindern mit einer solchen Biographie und hoch problematischen Verhaltensweisen ist die Gewährleistung von Kontinuität das oberste Prinzip der Betreuung. Es erhält um so mehr Gewicht, je jünger die Betroffenen sind. Es geht also darum, Situationen und Settings zu schaffen, die es möglich machen, daß diese Kinder und Jugendlichen dauerhaft ausgehalten werden und durch verläßliche Erwachsene ein verbindlicher Rahmen geschaffen wird. Die Gestaltung der alltäglichen Situation muß klar, eindeutig und durchschaubar strukturiert sein, darf nicht durch eine Vielzahl von möglichen Verhaltensalternativen überfordern und muß von Erwachsenen getragen werden, die Klarheit und Verläßlichkeit selber verkörpern. Kontinuität bezieht sich also genauso auf die Bezugspersonen wie auf das Lebensfeld des Kindes.

Wenn wir die Perspektive vom einzelnen Kind erweitern auf seine Herkunftsfamilie, sind die gleichen Prinzipien der Klarheit und Kontinuität zu beachten, um der Familie und ihren Kindern wirksame Orientierung geben zu können. Insbesondere ist hier zu beachten, daß es nicht zu einem unkoordinierten Einwirken einer Vielzahl von Diensten und Hilfeformen kommt, die durch ihre unterschiedlichen Perspektiven eine solche Multiproblemfamilie nur zusätzlich verwirren, Orientierung unmöglich machen und die Chance bieten, untereinander ausgespielt werden zu können.

Handlungsmöglichkeiten des betroffenen Jugendamtes

Für diese Frage müssen die verschiedenen Eskalationsstufen solcher Entwicklungen beachtet werden. Auffällig ist in fast jedem dieser Fälle ein langes Mitwirken der Jugendhilfe an der jeweiligen Biographie. Deshalb kann der Jugendhilfe die Frage nicht erspart bleiben, an welchen biographischen Punkten Entwicklungen von Kindern bereits so abgefangen werden können, daß sie sich nicht zu einem fast "unerziehbaren" Kind entwickeln.

Qualifizierung der Hilfeplanung muß das sorgfältige Studium der schon vorhandenen Kenntnisse, der Erfordernisse und Anknüpfungspunkte des Einzelfalles bedeuten. Vermehrt muß die Gesamtsituation der Familie beachtet und Warnsignale wahrgenommen werden. Die Verbesserung der Hilfeplanung wird begünstigt durch die Kooperation der am Einzelfall beteiligten Systeme (Polizei, Justiz, Psychiatrie, Schule und Jugendhilfe). Schließlich muß ein Ziel der Hilfeplanung sein, Drehtüreffekten und "Heimkarrieren" zu vermeiden, Maßnahmen nicht aneinanderzureihen und nacheinander auszuprobieren. Scheinbar "schnelle Lösungen" sind zu vermeiden.

Bei einem eskalierten Entwicklungsverlauf müssen Kinder mit hoch problematischen Verhaltensweisen durch individualpädagogische Maßnahmen "abgeholt" werden. Die Einbindung in eine Gruppensituation schafft in der Regel, zumindestens in der Anfangssituation, mehr Probleme als sie löst.

Das Beziehungsangebot muß für das Kind Perspektive haben. Die Verzahnung von einrichtungsbezogenen Maßnahmen mit Individualmaßnahmen ermöglicht eher Kontinuität. Durch die Maßnahme selbst darf nicht ein weiterer Beziehungsabbruch programmiert werden. Dem Kind wie der fachlichen Arbeit in der Maßnahme muß ausreichend Zeit für Veränderungen zugestanden werden.

Die Einbindung der Individualmaßnahme in einen unterstützenden Rahmen muß auch den Zweck verfolgen, den oder die Betreuerin/Betreuer zu unterstützen, damit nicht durch Überforderung der betreuenden Erwachsenen der Abbruch der Maßnahme und damit Beziehungsabbruch provoziert wird. Je jünger Kinder sind, desto selbstverständlicher muß es sein, daß hohe Betreuungsintensität und -qualität gewährleistet wird.

Im Interesse von Orientierung und klaren Grenzen muß der/die Betreuer(-in) das Recht und die Möglichkeit eingeräumt bekommen, das Kind altersgemäß in seinen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten situativ zu beschränken.

Sind Kinder durch neurotische oder psychotische Reaktionsmuster gekennzeichnet oder befinden sie sich in emotionalen Ausnahmesituationen, ist eine enge Kooperation mit kinderpsychiatrischen Fachkräften und Kliniken notwendig. Hier sind regionale Kooperationen zu fördern, bevor die Notwenigkeit des schnellen Handelns im Einzelfall eintritt. Dabei ist die Frage in den Vordergrund zu stellen, wie man sich gegenseitig unterstützen kann, nicht die Frage nach der jeweiligen, sich gegenseitig ausgrenzenden Zuständigkeit.

Die Einrichtungen zur Inobhutnahme können mit Aussicht auf Erfolg nur dann hochproblematische Kinder auffangen, wenn sie zur Krisenintervention auch ausgestattet sind. Anderenfalls führt die Überforderung zu einer neuen Schleife in der Eskalationsspirale.

Schließlich kann nicht verschwiegen werden, daß der Umfang, in dem Hilfen im Einzelfall notwendig sind, in einem Zusammenhang steht mit genereller Präventionsarbeit. Hier hat die Zusammenarbeit mit der Schule einen besonderen Stellenwert. Durch die Sozialisationsinstanz "Schule" läuft in unserer Gesellschaft jedes Kind. Ein "Frühwarnsystem", das helfen kann, hoch eskalierende Entwicklungen in Familien rechtzeitig abzufangen, darf auf diese Instanz nicht verzichten. Dennoch ist auch umfangreiche Prävention keine Gewähr dafür, daß ein einzelnes Kind, eine bestimmte Familie in seiner bzw. ihrer Problematik nicht eskaliert. Jugendhilfe wird durch Menschen geleistet, und auch fachlich fundiertes Handeln schützt uns nicht generell vor Fehleinschätzungen.

Insgesamt ist der bereits begonnene Dialog mit und zwischen interessierten Jugendämtern weiter zu fördern und fachlich zu unterstützen. Hierher gehört die gemeinsame Entwicklung von Fortbildungsmaßnahmen zur weiteren Qualifizierung der Hilfeplanung. Insbesondere ist aber auch auf einen Effekt der gegenseitigen kollegialen Unterstützung zwischen verschiedenen Jugendämtern zu hoffen, der konkurrierenden Interessenlagen entgegenwirken kann.

Auskunft erteilen:

Landesjugendamt Hessen, Sigrid Kinzinger, Tel. (06 11) 8 15 27 55

Landesjugendamt Hessen, Eberhard Bücking, Tel. (05 61) 30 85 - 2 08