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Kontakt:
Frank Richter
Büro:
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Pieschen, Post an:
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Gorbitz, Post an:
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Bärnsdorfer Hauptstraße 41,
01471
Radeburg
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Kötzschenbroder Str. 16 a
01139 Dresden
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Hainbuchenstr. 4
01169 Dresden
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Telefon: (0351) 838 21 38
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(035207) 99 8 10
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Funk: (0172) 310 11 37
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Fax:
(0351) 847 17 59
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(035207) 99 8 16
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Die Ambulanten Erziehungshilfen wurden von F. Richter im Dezember
1998 gegründet.
Die Ambulanten Erziehungshilfen möchten als kleiner und
unabhängiger privater Träger noch flexibler und individueller dem jeweiligen
Bedarf an Hilfen zur Erziehung gem. KJHG gerecht werden.
Diese
Konzeption ist Grundlage jedes Franchisevertrages, der unter dem Dach der Ambulanten
Erziehungshilfen mit freiberuflich tätigen Sozialpädagogen zum Zwecke der
Zusammenarbeit geschlossen wird und damit für alle Fachkräfte bindend ist.
Die Ambulanten Erziehungshilfen kooperieren mit anderen Einrichtungen, Lehrern,
Ärzten, Psychologen, und anderen Trägern der Jugendhilfe.
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Das Angebot
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Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) § 2 Abs. 2 Ziffer 4
So flexibel
wir uns auf den Klienten einstellen wollen, so schwierig erscheint der
Versuch die ambulanten Hilfen zu
kategorisieren.
Gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt suche ich nach individuellen
Hilfeansätzen. Dabei gelten die §§ 27 ff KJHG als Orientierung. Eine
klassische Abgrenzung der Hilfeformen erscheint jedoch nicht mehr zeitgemäß.
Die Kinder und Jugendlichen haben sich in den
vergangenen Jahren verändert.
Das KJHG fordert einen Kanon
differenzierter Hilfeformen, die dem Bedarf an Hilfe gerecht werden müssen. Jeder
Jugendliche soll genau die Hilfeform erhalten, die seiner Lebenssituation und
seinem Bedarf entspricht.
Die ambulanten Hilfen orientieren
sich am Lebensumfeld des Klienten.
Er erhält keine Unterstützung in
Teilbereichen, sondern er wird im bestehenden System gefördert.
Das Lebensumfeld wird dabei i.d.R.
integriert und nicht ausgesondert.
Unser Angebot wendet sich in
erster Linie an männliche Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren (bei Hilfen nach § 31 auch jünger!) und
Familien.
Dabei unterscheiden wir ambulante
Hilfen als:
·
eine präventive Maßnahme zur Verhinderung einer Heimkarriere,
·
familienergänzende Erziehungsform,
·
ein Angebot an Jugendliche und junge Menschen, die in der
herkömmlichen Heimerziehung nicht mehr erreichbar sind,
·
Hilfe zur Klärung des Bedarfs und der Ziele über einen bestimmten
Zeitraum,
·
Betreutes Wohnen,
·
eine Form der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung,
·
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder.
Der Träger ist somit in der Lage,
Hilfen gem. der §§ 30, 31, 34 (in
Form des betreuten Einzelwohnens ab
16 Jahre), 35 und 35a i.V.m. 41 KJHG individuell auszugestalten.
·
Darüber hinaus verfügt der Träger über weitgehende Erfahrungen in der
sozialpädagogischen Begleitung der ADS-Therapie
(Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom).
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Die Ziele und Inhalte
(Auswahl)
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- das Kind / den
Jugendlichen soweit stabilisieren, dass er in seinem Lebensumfeld
verbleiben und dort zufrieden
leben kann,
- eine Fremdplatzierung
soll ganz klar vermieden werden,
- ein Setting
schaffen, welches den Klienten befähigt, sein Leben langfristig
selbst zu bewältigen,
- Aufbau und
Erleben eines exklusiven tragfähigen und kontinuierlichen
Beziehungsangebotes,
- ganzheitlicher
Bildungsansatz, Förderung der gesamten Persönlichkeit mit ihren
psychischen, kognitiven und physischen Anteilen,
- Erweiterung
des Erfahrungs- und Denkhorizontes,
- Ausleben und
Nachholen kindlicher Anteile,
- Anleitung in
lebenspraktischen Bereichen,
- persönliche Wertschätzung
erfahren, andere Menschen respektieren,
- die Bedeutung
von Regeln, Normen und Werten im Zusammenleben mit anderen Menschen
begreifen und akzeptieren und auf diesem Hintergrund mitgestalten,
- die Tragweite
und Konsequenz eigenen Handelns realistisch einschätzen lernen,
- Kritik
annehmen und angemessene Kritik üben lernen,
- sich auf neue
Lernfelder einlassen, Erfahrungen des Gelingens machen und mit
Misserfolgen umgehen lernen,
- Wecken
vorhandener Potentiale, Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens,
- eine
realistische Einschätzung eigener Leistungen entwickeln und positive
Anerkennung von außen erfahren,
- eigene
Ausdrucksmöglichkeiten im künstlerischen, musischen, handwerklichen und
sportlichen Bereich erproben,
- Freizeitinteressen
entwickeln, erweitern und pflegen,
- Aufgaben und
Pflichten erkennen und sich selbständig um ihre Erledigung kümmern,
- Kontakte zu
Gleichaltrigen aufnehmen, pflegen und ein neues Peergruppenverhalten
einüben,
- Wahrnehmungs-
und Konzentrationsvermögen schulen,
- sich klar
werden über seine familiäre Situation, Selbständigkeit bzw.
Unabhängigkeit entwickeln.
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Die
Aufnahme
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Voraussetzung für die Übernahme
der Hilfe ist, dass die Klienten
mit der ambulanten Hilfe einverstanden
sind und mögliche Ziele der Hilfe formulieren können!
Mögliche Aufnahmegründe - Die Klienten:
Ø
wollen in der Familie weiterhin leben, haben aber dort Probleme,
Ø
benötigen über die stationäre Hilfe hinaus Einzelbetreuung,
Ø
können nicht in Gruppen leben,
Ø
passen nicht in ein Heim,
Ø
sollen und wollen im Anschluss an eine Unterbringung in einem
Heim noch eine gewisse
Zeit begleitet werden,
Ø
sind durch nichts anderes erreichbar.
Ablauf
·
Kontaktaufnahme durch das zuständige Jugendamt oder den
bisherigen Träger einer Hilfemaßnahme (Die Beauftragung kann
jedoch nur über das Jugendamt erfolgen.)
·
Kontaktaufnahme zwischen dem jungen Menschen und dessen
Eltern einerseits und dem
Träger andererseits
· Kennlernphase – ein oder mehrere Treffen
des Kindes/Jugendlichen
mit der Fachkraft
·
Hilfeplantermin mit Feststellung des individuellen Hilfebedarfes
·
Erstellung einer individuellen Leistungsbeschreibung mit
·
Aussagen über:
·die gesetzlichen Grundlagen,
·die jeweilige Fachkraft,
·die Leistungen und Angebote,
·geplante Dauer der Leistung,
·einzelfallbezogene
Zielformulierungen,
·sicherheitsrelevante Fragen (z.B. bei sportl.
Aktivitäten),
·Zusammenarbeit mit der
Herkunftsfamilie und
mit dem jeweils
zuständigen Jugendamt,
·Prozessbegleitung, Zielkontrolle,
Fachberatung und Kosten.
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Die
pädagogischen Leistungen
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Erstes zentrales Ziel einer gelingenden persönlichkeitsfördernden
Arbeit ist der Aufbau einer Beziehung zwischen Fachkraft und jungem Menschen.
Durch die Integration handlungs- und erlebnispädagogischer Angebote wird
dieser Aufbau erleichtert. Der Zugang zu oft verschütteten Fähigkeiten des
jungen Menschen wird möglich.
Pädagogische Leistungen sind zielgerichtetes Handeln - hin auf eine
Beeinflussung des Verhaltens des jungen Menschen.
Gegenseitige Offenheit ist
Voraussetzung hierfür. Der junge Mensch steht im Fordergrund aller
Bemühungen. Die Arbeit erfolgt ressourcenorientiert, das heißt Orientierung
an den Stärken und Fähigkeiten der jungen Menschen.
Die jeweilige Fachkraft erfährt
laufend Reflexion, Rückmeldung, Unterstützung oder Kritik.
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Die
Methoden
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Der Grundgedanke bei den Hilfen ist, dass nicht das Kind / der
Jugendliche sich in einen bestehenden, u.U., sehr starren Rahmen einpassen
soll, wobei dieser Rahmen für die meisten der Jugendlichen in öffentlicher
Erziehung passend erscheint; sondern die Hilfeform wird bei jedem Klienten
immer wieder neu angepasst und vereinbart.
Dies setzt große Flexibilität
voraus.
Als Wege kristallieren sich dabei heraus:
- Einzel- und Gruppengespräche
- soziale Gruppenarbeit (z.B.
Integration in separate Sportangebote oder Ferienaktivitäten)
- sozialpädagogische Betreuung
-
Begleitung, Beratung,
-
Übungen
- erlebnispädagogische Kurzzeitmaßnahmen
- Gemeinwesenorientiertheit (Einbeziehung des Umfeldes wie den
Sportverein, die Beratungsstelle oder vielleicht auch die Nachbarn –
Information über Angebote im Wohnumfeld, Vernetzung)
- „Canepädagogik“ – „tier-(hund)gestützte Therapie“
-
Aufbau von Vertrauen,
-
Übernahme von Verantwortung für
das Tier,
-
Tranining mit sozial-unsicheren Kindern/Jugendlichen,
-
Abbau von Aggression etc.
- Intensive Einzelbetreuung als Standortprojekt im Ausland
-
über längeren Zeitraum,
-
1 : 1 Betreuung,
-
z.B. wenn zeitlich begrenzte Trennung
vom sozialen Umfeld erforderlich ist,
-
zur Selbstfindung – als „Auszeit“,
-
als Möglichkeit zur Suche nach
bzw. Entwicklung individueller
- Stärken und Fähigkeiten (handwerklich,
sportlich o.a.)
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Die Zusammenarbeit mit der Familie
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Die laufende gemeinsame Hilfeplanung aller
Beteiligter erfolgt auf der Basis einer offenen Zusammenarbeit.
Besonderen Stellenwert hat die regelmäßige Berichterstattung für alle am
Prozess beteiligten. Regelmäßige Hilfeplangespräche werden angeboten.
Die Form und die Intensität der Kontakte zu den Eltern richtet sich nach
dem Bedarf im Einzelfall (z.B. als
Erziehungsberatung, Informationsgespräche etc.).
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Die allgemeinen Qualitätsstandards
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Die Angebote wenden sich an Kinder
und Jugendliche in besonderen Lebenslagen – und zum Teil auch an deren
Angehörige und an das Umfeld.
Hierfür werden in erheblichem Umfang öffentliche Mittel aufgewendet.
Damit die anvisierten Ziele auch
erreicht werden können und um die erreichten Ergebnisse zu sichern, verpflichten
wir uns zu folgenden Standards:
- Vorlage eines
Führungszeugnisses bei Vertragsabschluß bzw. Einstellung
- fachlicher
Austausch wöchentlich im Team
- Fallbesprechungen
- Supervision
- ständige
Fortbildung (intern und extern)
- Erstellung
eines überprüfbaren Erziehungsplanes (in Zusammenhang mit der
Fallbesprechung)
- gemeinsam
erstellter Hilfeplan
- Dokumentation
der Maßnahme
- Sicherstellung
einer Rufbereitschaft (Tag und Nacht)
- Abschluss der
erforderlichen Betriebsversicherungen
- gewissenhafte
Kalkulation und eine anerkannte Buchführung
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Die
Qualität der pädagogischen Beziehung
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Die jeweilige Fachkraft nimmt sich eines Kindes / Jugendlichen an. Sie
/ Er erklärt sich bereit, das Kind / den Jugendlichen nicht nur zu fördern, sondern
er nimmt den jungen Menschen auch partiell in sein privates Lebensumfeld auf.
Der junge Mensch erfährt Ehrlichkeit und Echtheit, er erfährt sich als
Mittelpunkt der Bemühungen. Die Qualität der Betreuung ist abhängig vom Grad
der Identifikation der Fachkraft mit dem pädagogischen Setting. Berufliches
Tun steht in engem Zusammenhang mit dem privatem
Leben.
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Die
Qualitätsstandards
hinsichtlich der Fachkräfte
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Mein Team setzt sich auf
der Grundlage eines Franchise-Vertrages aus freiberuflichen Fachkräften,
Selbständigen und deren Festangestellten zusammen. Die bilden ein Team, das
nach individuellen Hilfeansätzen sucht und in der Lage ist, die Hilfe
umfassend zu gewähren.
Die Partner haben entweder eine
Ausbildung als Sozialpädagoge, Jugend- und Heimerzieher oder Psychologe.
Sie verfügen über mehrjährige
Erfahrung in der Heimerziehung bzw. der ambulanten HzE und kennen die
Probleme unserer Kinder und Jugendlichen.
Alle Fachkräfte haben bewiesen, dass sie den spezifischen
Anforderungen einer ganzheitlichen Betreuungsmaßnahme gerecht werden. Ihr
bisheriger Lebensweg und ihre berufliche Erfahrung belegen, dass sie in der
Lage sind, eine tragfähige Beziehung zum jungen Menschen aufbauen und
längerfristig gestalten zu können.
Dazu gehören:
- Lebenserfahrung
und Reife
- verschiedene
berufliche Erfahrungen
- pädagogische
Qualifikation
- Erfahrung in
der pädagogischen / therapeutischen Arbeit mit schwierigen jungen
Menschen
- diagnostische
Fähigkeiten
- Abgrenzungsvermögen
- Kooperationsfähigkeit
- Kritikfähigkeit
- Planungsvermögen
- Verlässlichkeit
- Die Fähigkeit,
eigenes erzieherisches Handeln zu reflektieren und zu dokumentieren.
Laufender Austausch über den
Verlauf des erzieherischen Prozesses wird gewährleistet. Zusätzliche Angebote
wie Supervision werden im Einzelfall bei Bedarf ermöglicht.
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Die
Kosten
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Den Aufwand berechne ich mit einem
Stundensatz in Höhe von 33,- EUR.
Dabei wird vor Beginn der Maßnahme
mit dem Kostenträger der Umfang der Betreuung festgelegt.
Je nach Vereinbarung des Umfangs
der Maßnahme übernehme ich auch die Kosten für
o
die Wohnung,
o
Taschengeld,
o
Haushaltsgeld,
o
und Fahrtkosten.
Bei einem Aufwand über 20 Wochenstunden
für intensive Einzelbetreuungen errechne ich einen Tagessatz.
Anfahrtskosten und Ausfallzeiten werden nicht in Rechnung gestellt!
Sprechen Sie mit uns über Rabatte!
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