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Frank Richter

 

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Die Ambulanten Erziehungshilfen wurden von F. Richter im Dezember 1998 gegründet.

 


Die Ambulanten Erziehungshilfen möchten als kleiner und unabhängiger privater Träger noch flexibler und individueller dem jeweiligen Bedarf an Hilfen zur Erziehung gem. KJHG gerecht werden.

Diese Konzeption ist Grundlage jedes Franchisevertrages, der unter dem Dach der Ambulanten Erziehungshilfen mit freiberuflich tätigen Sozialpädagogen zum Zwecke der Zusammenarbeit geschlossen wird und damit für alle Fachkräfte bindend ist.

 

Die Ambulanten Erziehungshilfen kooperieren mit anderen Einrichtungen, Lehrern, Ärzten, Psychologen, und anderen Trägern der Jugendhilfe.  

 

 

Das Angebot

 

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 2 Abs. 2 Ziffer 4

 

So flexibel wir uns auf den Klienten einstellen wollen, so schwierig erscheint der Versuch die  ambulanten Hilfen zu kategorisieren.

Gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt suche ich nach individuellen Hilfeansätzen. Dabei gelten die §§ 27 ff KJHG als Orientierung. Eine klassische Abgrenzung der Hilfeformen erscheint jedoch nicht mehr zeitgemäß.

 

Die Kinder und Jugendlichen haben sich in den vergangenen Jahren verändert.

Das KJHG fordert einen Kanon differenzierter Hilfeformen, die dem Bedarf an Hilfe gerecht werden müssen. Jeder Jugendliche soll genau die Hilfeform erhalten, die seiner Lebenssituation und seinem Bedarf entspricht.

 

Die ambulanten Hilfen orientieren sich  am Lebensumfeld des Klienten.

Er erhält keine Unterstützung in Teilbereichen, sondern er wird im bestehenden System gefördert.

Das Lebensumfeld wird dabei i.d.R. integriert und nicht ausgesondert.

 

Unser Angebot wendet sich in erster Linie an männliche Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren  (bei Hilfen nach § 31 auch jünger!) und Familien.

 

Dabei unterscheiden wir ambulante Hilfen als:

 

·         eine präventive Maßnahme zur Verhinderung einer Heimkarriere,

·         familienergänzende Erziehungsform,

·         ein Angebot an Jugendliche und junge Menschen, die in der herkömmlichen Heimerziehung nicht mehr erreichbar sind,

·         Hilfe zur Klärung des Bedarfs und der Ziele über einen bestimmten Zeitraum,

·         Betreutes Wohnen,

·         eine Form der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung,

·         Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder.

 

Der Träger ist somit in der Lage, Hilfen gem. der §§ 30, 31, 34 (in Form des betreuten Einzelwohnens ab 16 Jahre), 35 und 35a i.V.m. 41  KJHG individuell auszugestalten.

 

·         Darüber hinaus verfügt der Träger über weitgehende Erfahrungen in der sozialpädagogischen Begleitung der ADS-Therapie (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom).

 


Die Ziele und Inhalte

(Auswahl)

 

  • das Kind / den Jugendlichen soweit stabilisieren, dass er in seinem Lebensumfeld verbleiben und dort  zufrieden leben kann,
  • eine Fremdplatzierung soll ganz klar vermieden werden,
  • ein Setting schaffen, welches den Klienten befähigt, sein Leben langfristig selbst  zu bewältigen,
  • Aufbau und Erleben eines exklusiven tragfähigen und kontinuierlichen Beziehungsangebotes,
  • ganzheitlicher Bildungsansatz, Förderung der gesamten Persönlichkeit mit ihren psychischen, kognitiven und physischen Anteilen,
  • Erweiterung des Erfahrungs- und Denkhorizontes,
  • Ausleben und Nachholen kindlicher Anteile,
  • Anleitung in lebenspraktischen Bereichen,
  • persönliche Wertschätzung erfahren, andere Menschen respektieren,
  • die Bedeutung von Regeln, Normen und Werten im Zusammenleben mit anderen Menschen begreifen und akzeptieren und auf diesem Hintergrund mitgestalten,
  • die Tragweite und Konsequenz eigenen Handelns realistisch einschätzen lernen,
  • Kritik annehmen und angemessene Kritik üben lernen,
  • sich auf neue Lernfelder einlassen, Erfahrungen des Gelingens machen und mit Misserfolgen umgehen lernen,
  • Wecken vorhandener Potentiale, Stärkung des Selbstwertgefühls und des Selbstvertrauens,
  • eine realistische Einschätzung eigener Leistungen entwickeln und positive Anerkennung von außen erfahren,
  • eigene Ausdrucksmöglichkeiten im künstlerischen, musischen, handwerklichen und sportlichen Bereich erproben,
  • Freizeitinteressen entwickeln, erweitern und pflegen,
  • Aufgaben und Pflichten erkennen und sich selbständig um ihre Erledigung kümmern,
  • Kontakte zu Gleichaltrigen aufnehmen, pflegen und ein neues Peergruppenverhalten einüben,
  • Wahrnehmungs- und Konzentrationsvermögen schulen,
  • sich klar werden über seine familiäre Situation, Selbständigkeit bzw. Unabhängigkeit entwickeln.

 

 

Die Aufnahme

Voraussetzung für die Übernahme der Hilfe ist, dass die Klienten

mit der ambulanten Hilfe einverstanden sind und mögliche Ziele der Hilfe formulieren können!

 

Mögliche Aufnahmegründe - Die Klienten:

 

Ø       wollen in der Familie weiterhin leben, haben aber dort Probleme,

Ø       benötigen über die stationäre Hilfe hinaus Einzelbetreuung,

Ø       können nicht in Gruppen leben,

Ø       passen nicht in ein Heim,

Ø       sollen und wollen im Anschluss an eine Unterbringung in einem

      Heim noch eine gewisse Zeit begleitet werden,

Ø       sind durch nichts anderes erreichbar.

 

Ablauf

·     Kontaktaufnahme durch das zuständige Jugendamt oder den

   bisherigen Träger einer Hilfemaßnahme (Die Beauftragung kann 

   jedoch nur über das Jugendamt erfolgen.)

·     Kontaktaufnahme zwischen dem jungen Menschen und dessen

      Eltern einerseits und dem Träger andererseits

·  Kennlernphase – ein oder mehrere Treffen des  Kindes/Jugendlichen 

   mit der Fachkraft

·   Hilfeplantermin mit Feststellung des individuellen Hilfebedarfes

·   Erstellung einer individuellen Leistungsbeschreibung mit

·   Aussagen über:

·die gesetzlichen Grundlagen, 

·die jeweilige Fachkraft,

·die Leistungen und Angebote,

·geplante Dauer der Leistung,

·einzelfallbezogene Zielformulierungen,

·sicherheitsrelevante Fragen (z.B. bei sportl. Aktivitäten),

·Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und

      mit dem jeweils zuständigen Jugendamt,

·Prozessbegleitung, Zielkontrolle, Fachberatung und Kosten.

 

 

 

Die pädagogischen Leistungen

Erstes zentrales Ziel einer gelingenden persönlichkeitsfördernden Arbeit ist der Aufbau einer Beziehung zwischen Fachkraft und jungem Menschen. Durch die Integration handlungs- und erlebnispädagogischer Angebote wird dieser Aufbau erleichtert. Der Zugang zu oft verschütteten Fähigkeiten des jungen Menschen wird möglich.
Pädagogische Leistungen sind zielgerichtetes Handeln - hin auf eine Beeinflussung des Verhaltens des jungen Menschen.

Gegenseitige Offenheit ist Voraussetzung hierfür. Der junge Mensch steht im Fordergrund aller Bemühungen. Die Arbeit erfolgt ressourcenorientiert, das heißt Orientierung an den Stärken und Fähigkeiten der jungen Menschen.

Die jeweilige Fachkraft erfährt laufend Reflexion, Rückmeldung, Unterstützung oder Kritik.

 

 

Die 
Methoden

Der Grundgedanke bei den Hilfen ist, dass nicht das Kind / der Jugendliche sich in einen bestehenden, u.U., sehr starren Rahmen einpassen soll, wobei dieser Rahmen für die meisten der Jugendlichen in öffentlicher Erziehung passend erscheint; sondern die Hilfeform wird bei jedem Klienten immer wieder neu angepasst und vereinbart.

 

Dies setzt  große Flexibilität voraus.

 

Als Wege kristallieren sich dabei heraus:

 

  • Einzel- und Gruppengespräche
  • soziale Gruppenarbeit (z.B. Integration in separate Sportangebote oder Ferienaktivitäten)
  • sozialpädagogische Betreuung

-          Begleitung, Beratung,

-          Übungen

  • erlebnispädagogische Kurzzeitmaßnahmen
  • Gemeinwesenorientiertheit (Einbeziehung des Umfeldes wie den Sportverein, die Beratungsstelle oder vielleicht auch die Nachbarn – Information über Angebote im Wohnumfeld, Vernetzung)
  • Canepädagogik“ – „tier-(hund)gestützte Therapie“

-          Aufbau von Vertrauen,

-          Übernahme von Verantwortung für das Tier,

-          Tranining mit sozial-unsicheren Kindern/Jugendlichen,

-          Abbau von Aggression etc.

  • Intensive Einzelbetreuung als Standortprojekt im Ausland

-          über längeren Zeitraum,

-          1 : 1 Betreuung,

-          z.B. wenn zeitlich begrenzte Trennung vom sozialen Umfeld erforderlich ist,

-          zur Selbstfindung – als „Auszeit“,

-          als Möglichkeit zur Suche nach bzw. Entwicklung individueller

  • Stärken und Fähigkeiten (handwerklich, sportlich o.a.)

 

Die Zusammenarbeit mit der Familie

Die laufende gemeinsame Hilfeplanung aller Beteiligter erfolgt auf der Basis einer offenen Zusammenarbeit.
Besonderen Stellenwert hat die regelmäßige Berichterstattung für alle am Prozess beteiligten. Regelmäßige Hilfeplangespräche werden angeboten.

Die Form und die Intensität der Kontakte zu den Eltern richtet sich nach

dem Bedarf im Einzelfall (z.B. als Erziehungsberatung, Informationsgespräche etc.).

 

Die allgemeinen Qualitätsstandards

Die Angebote wenden sich an Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen – und zum Teil auch an deren Angehörige und an das Umfeld.

 

Hierfür werden in erheblichem Umfang öffentliche Mittel aufgewendet.

 

Damit die anvisierten Ziele auch erreicht werden können und um die erreichten Ergebnisse zu sichern, verpflichten wir uns zu folgenden Standards:

 

  • Vorlage eines Führungszeugnisses bei Vertragsabschluß bzw. Einstellung
  • fachlicher Austausch wöchentlich im Team
  • Fallbesprechungen
  • Supervision
  • ständige Fortbildung (intern und extern)
  • Erstellung eines überprüfbaren Erziehungsplanes (in Zusammenhang mit der Fallbesprechung)
  • gemeinsam erstellter Hilfeplan
  • Dokumentation der Maßnahme
  • Sicherstellung einer Rufbereitschaft (Tag und Nacht)
  • Abschluss der erforderlichen Betriebsversicherungen
  • gewissenhafte Kalkulation und eine anerkannte Buchführung

 

Die
Qualität der pädagogischen Beziehung

Die jeweilige Fachkraft nimmt sich eines Kindes / Jugendlichen an. Sie / Er erklärt sich bereit, das Kind / den Jugendlichen nicht nur zu fördern, sondern er nimmt den jungen Menschen auch partiell in sein privates Lebensumfeld auf. Der junge Mensch erfährt Ehrlichkeit und Echtheit, er erfährt sich als Mittelpunkt der Bemühungen. Die Qualität der Betreuung ist abhängig vom Grad der Identifikation der Fachkraft mit dem pädagogischen Setting. Berufliches Tun steht in engem Zusammenhang mit dem privatem Leben.

 

Die

Qualitätsstandards hinsichtlich der Fachkräfte

Mein Team setzt sich auf der Grundlage eines Franchise-Vertrages aus freiberuflichen Fachkräften, Selbständigen und deren Festangestellten zusammen. Die bilden ein Team, das nach individuellen Hilfeansätzen sucht und in der Lage ist, die Hilfe umfassend zu gewähren.

 

Die Partner haben entweder eine Ausbildung als Sozialpädagoge, Jugend- und Heimerzieher oder Psychologe.

Sie verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Heimerziehung bzw. der ambulanten HzE und kennen die Probleme unserer Kinder und Jugendlichen.

 

Alle Fachkräfte haben bewiesen, dass sie den spezifischen Anforderungen einer ganzheitlichen Betreuungsmaßnahme gerecht werden. Ihr bisheriger Lebensweg und ihre berufliche Erfahrung belegen, dass sie in der Lage sind, eine tragfähige Beziehung zum jungen Menschen aufbauen und längerfristig gestalten zu können.

Dazu gehören:

  • Lebenserfahrung und Reife
  • verschiedene berufliche Erfahrungen
  • pädagogische Qualifikation
  • Erfahrung in der pädagogischen / therapeutischen Arbeit mit schwierigen jungen Menschen
  • diagnostische Fähigkeiten
  • Abgrenzungsvermögen
  • Kooperationsfähigkeit
  • Kritikfähigkeit
  • Planungsvermögen
  • Verlässlichkeit
  • Die Fähigkeit, eigenes erzieherisches Handeln zu reflektieren und zu dokumentieren.

 

Laufender Austausch über den Verlauf des erzieherischen Prozesses wird gewährleistet. Zusätzliche Angebote wie Supervision werden im Einzelfall bei Bedarf ermöglicht.

 

Die
Kosten

Den Aufwand berechne ich mit einem Stundensatz in Höhe von 33,- EUR.

Dabei wird vor Beginn der Maßnahme mit dem Kostenträger der Umfang der Betreuung festgelegt.

Je nach Vereinbarung des Umfangs der Maßnahme übernehme ich auch die Kosten für

o        die Wohnung,

o        Taschengeld,

o        Haushaltsgeld,

o        und Fahrtkosten.

Bei einem Aufwand über 20 Wochenstunden für intensive Einzelbetreuungen errechne ich einen Tagessatz. 

 

Anfahrtskosten und Ausfallzeiten werden nicht in Rechnung gestellt!

 

Sprechen Sie mit uns über Rabatte!