Darf Stoiber nicht mit Merkel verglichen werden?

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..oder warum ist mein Beitrag in diesem Thread gelöscht worden?

Hat Stoiber nun das CDU Forum übernommen und ist man schon persona non grata, wenn man die Vorzüge von Frau Merkel herausstellt,
...in einem Parteiforum deren Vorsitzende sie noch ist?

Ich wiederhole einfach nochmals,
...mit der Entscheidung der Kanzlerkandidatur gegen Frau Merkel hat die CDU Perlen vor die Säue geworfen,
...das hat der erbärmliche Auftritt von Stoiber gezeigt.

Der Wähler weiß ohnehin, daß weder ein Kandidat der CDU/CSU als Kanzler, noch der amtierende Kanzler in der nächsten Legislaturperiode die Deichsel hier in Deutschland zugunsten der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Menschen im Staate herumreissen wird!

Es ist nicht einmal mehr die Frage des kleineren Übels!

Aber mit Frau Merkel wäre jedenfalls eine würdige, eigenständige und repräsentable Figur an der Spitze unseres Staates gewesen und keiner der Medienkasper, die jetzt um die Wette agieren,
schwadronieren,
blamieren!

Baba Yaga,
verwundert über die Löschung der Reda!!



warum hat frau merkel so schnell aufgegeben?



M.Böttcher, hoffentlich bleibt der Thread bis Sie zurück sind!

## Ich hatte Ihnen zugetraut, dass Sie die taz archiviert haben.##

Ich habe zwar ein umfangreiches Zeitungsarchiv, die taz ist aber nicht das Blatt, das ich regelmäßig lese oder archiviere! Leider war im taz-archiv unter dem angegebenen Datum auch nichts zu finden. Sie sehen, ich habe mich interessiert und bemüht Ihre Stellungnahme ausfindig zu machen!:-))

## Was nützt es aus Sicht der CDU, wenn zum Beispiel Sie Sympathien für Frau Merkel haben, aber nie und nimmer CDU wählen würden? ##

Erst einmal haben Sie vollkommen recht! Genauer betrachtet macht es aber für die bundesdeutsche Gesamtgesellschaft einen großen Unterschied, ...welche Persönlichkeiten mit welchen ethisch-moralischen Qualitäten und Zielen angeboten werden. Es ist die Frage nach der politischen Hygiene, die da lautet: Nährt man mit dem Angebot die niedrigen Instinkte und buhlt damit um Wählerstimmen, oder bestimmt man Grundsätze und bezieht schon Position mit der zur Wahlstellung der Kandidaten!
Unter diesem Aspekt betrachtet, wäre Frau Angela Merkel bei Weitem die honorigere und repräsentablere Persönlichkeit für CDU/CSU gewesen. Daß dies anders beschlossen wurde, ist für mich ein schlimmes Alarmzeichen!
Um Ihnen zuvor zu kommen: Ich empfinde Herrn Schröder, den derzeitigen Kanzler so wenig "stimmig" wie den Oppositionskandidaten Stoiber, ...das zumindest kann jeder an deren Körpersprache ablesen!

## Damit stehen Sie aber im Gegensatz zu Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes. Und würden Sie auch anderen zugestehen, selbst zu definieren, welches Rechtsgut für sie so wichtig ist, dass sie die geltenden Gesetze missachten dürfen? ##

Nein, Herr Böttcher, das Gegenteil ist der Fall!
Art.1(3)GG besagt, daß die Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht binden! Diese Grundsätze des GG sind von jeder Änderung für "alle Zeiten" ausgeschlossen! Die Grundrechte, in der Reihenfolge der Aufzählung im GG, sind die am höchsten anzusiedelnden, zu verteidigenden und zu erstreitenden Rechte und Werte für a l l e Menschen gleichermaßen. Sie sind keine "Erfindung" der deutschen Verfassungsgeber, sondern es sind die, auf dem Naturrecht basierenden Menschenrechte!
Wie Sie sicher auch wissen, sind die Gebote und Verbote des GG "nur" Zielvorgaben! Die Realität der Auslegung, des Gebrauches und der Anwendung dieser sehr "allgemein" gehaltenen Formulierungen lassen sehr weite Spielräume zu, ...bis zur Inhalts-und Sinnverkehrung ins Gegenteil!
...da fällt mir als Beispiel spontan die deutsche Beteiligung am Kosovo-Krieg und am Afghanistan-Krieg ein und die Mißachtung des Art.26(1)GG durch die Bundesregierung!
Kommen Sie mir jetzt bitte nicht mit der "Absegnung" der Gerichte, ...denn es dürfte auch Ihnen klar geworden sein, ...daß die, der Legislative nachgeordneten Gewalten, eine Einrichtung der jeweiligen herrschenden Legislative sind und die "Unabhängigkeit" der Justiz graduell abnimmt, je höher die "Verklagten" in der Systemhierarchie der Regierungsfunktionen rangieren!
Was bleibt, ...das ist das Widerstandsrecht eines jeden einzelnen dagegen, daß ihm, oder einem wie immer beschaffenen Kollektiv, Verletzungen der Grundrechte beigebracht werden. ...Das schließt ein, daß vorher die für die Durchsetzung zuständige Justiz ...durch formale oder durch einseitige Entscheidungen die Verletzungen nicht beseitigt, sondern/oder bestätigt hat(z.B. wegen der o.a. politischen Abhängigkeit).
Ich bin der Ansicht, daß dieses Widerstandsrecht viel weiter auszulegen ist, als das gemeinhin von der herrschenden Politik propagiert wird. Diese will dem Bürger Widerstand nur zubilligen, wenn "die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt", würde. "Ordnung" wird dann aber immer mit Regierungssystemen gleichgesetzt/definiert und nicht mit der Rechte-und Pflichtenregelung der V e r f a s s u n g im Bereicht der Grund-und Menschenrechte!
Die "verfassungsmäßige Ordnung" nach dem GG ist m.E. dann schon "beseitigt"und gefährdet, wenn die Grundrechte einzeln oder in ihrer Gesamtheit von den staatlichen Institutionen und den Regierenden verletzt, eingeschränkt oder gar in Frage gestellt werden!
...unter diesem Aspekt sind nicht nur die neuen "Sicherheitsgesetze" auf den Prüfstand zu bringen,
...unter diesem Aspekt sind auch politische Systeme zu überprüfen:
...das kapitalistische, sozialistische, faschistische, das repräsentative, plebiszitäre oder alle die Mischformen!

Schließlich kommt es nicht darauf an, wie eine Gesellschaft organisiert ist, sondern wie sie bei ihrer Organisation die Grund-und Menschenrechte in vollem Umfang respektiert und zur Geltung bringt!

Gruß Baba Yaga