Landgericht Berlin: Rasterfahndung an Unis und in Betrieben unzulässig und illegal!

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Schily rastert ab!!!!

Das Berliner Landgericht hat der Beschwerde der Berliner Humboldt-Universität gegen die Rasterfahndung an dieser Hochschule stattgegeben. Die Richter hatten bereits entschieden, daß die Fahndung nach sogenannten Schläfern radikalislamistischer Organisationen an deutschen Universitäten unzulässig sei. Geklagt hatten Betroffene, die Studierendenvertretung und die Leitung der Humboldt-Universität.

Bereits am 14. September 2001,
...also drei Tage nach den Anschlägen in den USA, waren bereits zwei deutsche Universitäten ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Mitte Januar wandte sich das Berliner Landeskriminalamt auf Anweisung von Berlins S P D -Innensenator Erhart Körting auch an die Humboldt-Universität und forderte die Freigabe von Personendaten über Studierende.

Ähnliche Anfragen gingen in den anderen Universitäten der Hauptstadt ein.
...Allein an der Humboldt-Universität waren von der Fahndung rd. 200 Studierende betroffen,
...in der ganzen Stadt weit über 1000.

Dabei handelte es sich um männliche Personen, die mit einem Täterprofil abgeglichen wurden, das maßgeblich von US-Behörden erarbeitet wurde. Gesucht wurden demnach Männer, die zwischen 1960 und 1983 geboren wurden und aus einem islamischen Land stammen. Zuletzt wurde diese Länderliste auch um Frankreich und Israel erweitert.

Mit dem Klageerfolg der Humboldt-Uni ist die gesamte Methode der Rasterfahndung in Deutschland nach den Anschlägen vom 11. September in Frage gestellt. Jetzt muß das Landeskriminalamt die gewaltigen Datensätze wieder löschen. Betroffen waren nicht nur die Universitäten, sondern auch eine lange Liste öffentlicher und privater Unternehmen.

Die Verwertung der Daten ist damit für ebenso unzulässig erklärt worden, wie die Verwertung der mit diesen Daten gewonnenen Verdachtsmomente,
...die sich übrigens in keinem Fall verhärtet habaen.

Einem Einspruch des Berliner Landeskriminalamtes wird wenig Chancen Erfolg vorhergesagt und die aus der Rasterfahndung gewonnenen Erkenntnisse dürfen nun während der schwebenden Verfahren nicht genutzt werden. Auch muß sich Berlin jetzt eiligst um die Rückholung der Daten aus anderen Bundesländern und sogar aus dem Ausland kümmern.

Nur wenn neue, tatsächliche Gefährdungsmomente vorliegen, können die vom Gericht erlassenen Verbote aufgehoben werden!

Eingriffe in die Grundrechte sind nur dann zulässig, wenn eine konkrete Gefährdung begründet belegt werden kann. Die bloße theoretische Möglichkeit einer Gefährdung,
...so wurde nun durch das Urteil des Landgerichtes bestätigt,
reicht für eine Verdächtigung nicht aus.

Damit hat das landgericht Berlin bestätigt, was ich vermutete,
...die sogen. Sicherheitsgesetze mit ihrer Rastefahndung sind eine Begriffslüge,
...sie sind Überwachungs-und Spitzelgesetze und man muß nicht lange raten, um zu erkennen, daß den USA damit ein Herzenswunsch hätte erfüllt werden sollen!

Gute Nacht

baba yaga