Ausbildung Insolvenzverwalter


 


Ausbildung Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter (vor Einführung der Insolvenzordnung Konkursverwalter oder Gesamtvollstreckungsverwalter) ist ein gerichtlich ernannter Verwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens bei Eröffnung der Insolvenz. Die Ernennung wird mit der Annahme des Amtes wirksam. Mit dem Beginn seiner Tätigkeit untersteht der Insolvenzverwalter der Aufsicht des Insolvenzgerichtes (regelmäßig das für den Sitz des Gemeinschuldners zuständige Amtsgericht, häufig auch ein bestimmtes Amtsgericht für den gesamten Bezirk eines Landgerichts).

Der Insolvenzverwalter muss nach § 56 InsO eine geschäftskundige und von Gläubigern und Schuldnern unabhängige natürliche Person sein. In der Regel handelt es sich um Rechtsanwälte, die sich auf eine Tätigkeit als Insolvenzverwalter (gelegentlich auch als Fachanwalt für Insolvenzrecht spezialisiert haben). Die Tätigkeit des Insolvenzverwalters kann im Falle eines von ihm verursachten Schadens Ansprüche nach § 839 BGB i. Junker & Kollegen - Insolvenzverwalter - Rechtsanwälte.

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