ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INTERNET-ANZEIGENAUFTRÄGE
1.
Ein
Anzeigenauftrag
im
Sinne
der
nachfolgenden
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
ist
der
Vertrag
zwischen
einem
Auftraggeber
und der Firma Berge-Anzeigendienst (nachfolgend
kurz
" Berge "
genannt)
über
die
Veröffentlichung
einer
oder
mehrerer
Anzeigen
unter
der
Internetdomain Für einen Anzeigenauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB. Ein Anzeigenauftrag kommt zustande, wenn Berge diesen Auftrag schriftlich oder durch E-Mail oder Fax bestätigt.
2.
Für
die
Veröffentlichung
von
Anzeigen
gelten
die
vereinbarten
Preise
zzgl.
der
gesetzlichen
MWSt.
Die
Zahlung
wird
innerhalb
10
Tagen
nach
Rechnungsdatum
fällig.
Bei
Nichteinhalten
dieser
Frist
ist Berge berechtigt,
die
Veröffentlichung bis zur Bezahlung des geschuldeten Betrages zurückzustellen. Der
Auftraggeber
bleibt
in
diesem
Fall
verpflichtet,
die
vereinbarten
Gesamtkosten
zu
zahlen. 3.
Berge ist
berechtigt,
in
Auftrag
gegebene
Daten
im
Rahmen
der
Auftragsdurchführung
zu
speichern,
zu
verarbeiten
und
Dritten
zugänglich
zu
machen. Eine
Speicherung
der
veröffentlichten
Daten
durch
Dritte
ist
nur
für
deren
persönlichen
Gebrauch
und
zum
Zwecke
der
Arbeitsplatzvergabe
gestattet. Jede
Vervielfältigung,
Veröffentlichung
oder
sonstige
Nutzung,
insbesondere
zu
kommerziellen
Zwecken
(Datenmissbrauch)
wir
hiermit
ausdrücklich
untersagt. 4.
Der
Auftraggeber
ist
allein
verantwortlich
für
den
Inhalt
und
die
rechtliche
Zulässigkeit
der
für
die
Anzeigenveröffentlichung
zur
Verfügung
gestellten
Text
und
Bildunterlagen. Berge ist
nicht
verpflichtet,
Anzeigenaufträge
daraufhin
zu
prüfen,
ob
durch
sie
Rechte
Dritter
beeinträchtigt
werden.
Mit
Auftragserteilung
wird Berge vom
Auftraggeber
von
jeglichen
Ansprüchen
Dritter
aus
einer
Auftragsdurchführung
freigehalten. 5.
Berge übernimmt
keine
Gewährleistung,
insbesondere
nicht
für
die
Richtigkeit
veröffentlichter
Anzeigen
bzw.
den
damit
verbundenen
Erfolg.
Berge
haftet
nur
für
Schäden,
sofern
ihm
bzw.
seinem
Erfüllungsgehilfen
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit
nachgewiesen
wird,
sofern
nicht
Kardinalspflichten
verletzt
werden.
Im
Einzelfall
haftet
PB
höchstens
bis
zu
dem
für
den
jeweiligen
Anzeigenauftrag
vereinbarten
Entgelt. 6.
Abweichende
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
des
Auftraggebers
haben
keine
Gültigkeit,
es
sei
denn
es
wurde
ausdrücklich
schriftlich
ihrer
Geltung
zugestimmt. 7. Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Für alle Anzeigenaufträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für Berge zuständige Gericht in Brühl. |