ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR INTERNET-ANZEIGENAUFTRÄGE

 

1. Ein Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber und der Firma Berge-Anzeigendienst (nachfolgend kurz " Berge " genannt) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen unter der Internetdomain 
 

Für einen Anzeigenauftrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB. Ein Anzeigenauftrag kommt zustande, wenn Berge diesen Auftrag schriftlich oder durch E-Mail oder Fax bestätigt.

 

2. Für die Veröffentlichung von Anzeigen gelten die vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen MWSt. Die Zahlung wird innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Nichteinhalten dieser Frist ist Berge berechtigt, die Veröffentlichung bis zur Bezahlung des geschuldeten Betrages zurückzustellen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Gesamtkosten zu zahlen.
 

3. Berge ist berechtigt, in Auftrag gegebene Daten im Rahmen der Auftragsdurchführung zu speichern, zu verarbeiten und Dritten zugänglich zu machen.

Eine Speicherung der veröffentlichten Daten durch Dritte ist nur für deren persönlichen Gebrauch und zum Zwecke der Arbeitsplatzvergabe gestattet.

Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung, insbesondere zu kommerziellen Zwecken (Datenmissbrauch) wir hiermit ausdrücklich untersagt.
 

4. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Anzeigenveröffentlichung zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen. Berge ist nicht verpflichtet, Anzeigenaufträge daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Mit Auftragserteilung wird Berge vom Auftraggeber von jeglichen Ansprüchen Dritter aus einer Auftragsdurchführung freigehalten.
 

5. Berge übernimmt keine Gewährleistung, insbesondere nicht für die Richtigkeit veröffentlichter Anzeigen bzw. den damit verbundenen Erfolg.

Berge haftet nur für Schäden, sofern ihm bzw. seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, sofern nicht Kardinalspflichten verletzt werden. Im Einzelfall haftet PB höchstens bis zu dem für den jeweiligen Anzeigenauftrag vereinbarten Entgelt.
 

6. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
 

7. Sollten einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Für alle Anzeigenaufträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für Berge zuständige Gericht in Brühl.