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Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin

 

Unternehmen haben nach §5 Arbeitssicherheitsgesetz Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker,-meister) zu bestellen.

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und on sozialen und sanitären Einrichtungen,

  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen;

  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,

  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,

  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

2. die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen,

3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit

  • die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,

  • auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,

  • Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,

4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und beider Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.

Warum Arbeitsschutz?
  • Lästige Verpflichtung?
  • Kostenfaktor?
  • Personalaufwand?

NEIN!

Sondern?

Arbeitsschutz lässt sich durch
  • Arbeitsunfallvermeidung
  • Motivation Ihrer Beschäftigten
  • als rechtliche Verpflichtung

begründen.

Kosten des Arbeitsschutzes sind Investition. Bereits ein Ausfalltag eines Mitarbeiters kostet bis zu 500€

Ich biete Ihnen
die sicherheitstechnische Betreuung nach BGV A2; Unterstützung und Beratung
  • bei Gefährdungsbeurteilungen
  • bei der Arbeitssystemgestaltung
  • zur Betriebssicherheitsverordnung
  • bei Arbeiten in engen Räumen, Silos und
    Behältern nach BGR 117
  • Beleuchtungsplanung natürlicher und künstlicher
    Beleuchtung nach BGR 131
  • zu Betriebsanweisungen
  • bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
  • bei Gefahrstoffmessungen nach TRGS 400
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz-
    koordination auf Baustellen nach BaustellV

Sprechen Sie mit uns oder senden Sie eine mail:

Ing.-Büro für Arbeitsschutz

Tel.:    02325 / 658- 9030

D2Fu: 0174  /  401 15 64

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