Fatwa zum Thema :
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Das Urteil,über das Bismillah-Sagen im Wudoo? Islam Questions & Answers www.islam-qa.com Frage Nummer: 21241 (Übersetzt von Dua) Titel: Das Urteil,über das Bismillah-Sagen im Wudoo´ Frage:Wie ist das Urteil über das "Bismillah"-Sagen imWudoo´? Antwort: Gelobt sei Allah.Die Gelehrten sind unterschiedlicher Meinung im Bezug auf das Urteil über das Sagen von Bismillah im Wudoo´. Imam Ahmad war der Ansicht,dass es Pflicht ist,und er zitierte als Beweis den Hadith, überliefert vom Propheten(sas),gemäß dem er sagte:"Es gibt kein Wudoo´für denjenigen,der Allahs Namen nicht erwähnt."(Überliefert bei al-Tirmidhi,25,und als hasan von al-Albani in Saheeh al-Tirmidhi eingestuft.Siehe al-Mughni 1/145) Die Mehrheit der Gelehrten-Imam Abu Haneefah,Imam Maalik und Imam al-Shaafa´i eingeschlossen-und gemäß einer überlieferten Meinung von Imam Ahmad ,sind der Ansicht,dass das Sagen von Bismillah eine der Sunnahs des Wudoo´ist,und dass es nicht Pflicht ist. Sie zitierten Beweise für das Nichtpflichtsein wie: 1.Der Prophet(sas)lehrte einen Mann,wie man Wudoo´macht und sagte zu ihm:"Mache Wudoo´,wie Allah es Dir befohlen hat."(Überliefert bei al-Tirmidhi 302;als Saheeh von al-Albani in Saheeh al-Tirmidhi 247 eingestuft).Dies ist gemäß den Worten Allahs(ungefähre Bedeutung der Übersetzung): "O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet (As-Salah) begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und (wascht) eure Füße bis zu den Knöcheln." [Surat al-Maa´idah 5:6] Und es ist keine Erwähnung darin,Bismillah zu sagen,in dem, was Allah hier befiehlt.Siehe al-Majmoo´von al-Nawawi,1/346. Abu Dawood(856)überlieferte eine vollständigere Version dieses Hadith,welcher klarer zeigt,dass es nicht Pflicht ist,Bismillah zu sagen,wenn man Wudoo´macht. Es wurde von Abu Hurayrah überliefert,dass der Gesandte Allahs(sas)sagte:"Das Gebet von irgendeinem von euch ist nicht vollständig,bis er Wudoo´richtig macht,wie von Allah vorgeschrieben.Deshalb sollte er sein Gesicht und seine Hände bis zu den Ellenbogen waschen,und über seinen Kopf streichen und seine Füße bis zu den Knöcheln waschen..." Der Prophet(sas)erwähnte nicht das Sagen von Bismillah,was zeigt,dass es nicht Pflicht ist.Siehe auch al-Sunan al-Kubra von al-Bayhaqi 1/44. 2.Viele von denen,die das Wudoo´des Propheten(sas)beschrieben,erwähnten nicht ,dass er Bismillahs gesagt hat; wenn es Pflicht gewesen wäre, wäre es erwähnt worden. Siehe al-Sharh al-Mumti´1/130. Dies ist die von vielen Hanbalis bevorzugte Meinung,wie von al-Khuraqi und Ibn Qudaamah. Siehe al-Mughni 1/145;al-Insaaf 1/128. Unter heutigen Gelehrten,so wird diese Ansicht von Scheikh Muhamamd ibn Ibraheem und Muhammad ibn `Uthaimeen(möge Allah beiden gnädig sein) bevorzugt. Siehe :Fataawa al-Scheikh Muhammad ibn Ibraheem 2/39;al-Sharh al-Mumti´1/130,300. Sie antworteten in zwei Arten auf den Hadith,der von denen zitiert wird,die sagen,dass Bismillah Pflicht sei: 1.) dass der Hadith da´eef(schwach)ist. Er wurde als da´eef von einer Reihe von Gelehrten eingestuft, darunter Imam Ahmad,al-Bayhaqi,al-Nawawi und al-Bazzaar. Imam Ahmad wurde über das Bismillah-sagen beim Wudoo´gefragt,und er sagte:Es gibt keinen gesunden Hadith diesbezüglich,und ich kenne keinen Hadith,der einen jayyid(guten)isnaad hat,der das unterstützen würde.Al-Mughni 1/145. Siehe al-Sunan al-Kubra von al-Bayhaqi 1/43;al-Majmoo´1/343;Talkhees al-Habeer 1/72. 2.Wenn der Hadith Sahih wäre,dann ist das,was er meint "kein perfektes Wudoo´"und nicht "kein gültiges Wudoo´". Siehe al-Majmoo´1/347;al-Mughni 1/146. Darauf basierend zeigt dieser Hadith-wenn er Sahih wäre,dass es mustahabb ist,Bismillah zu sagen,aber nicht Pflicht.Und Allah weiß es am besten. Darauf basierend,wenn ein Muslim Wudoo´macht,und nicht Bismillah dabei sagt,dann ist sein Wudoo´gültig,aber er verliert die Belohnung für diese Sunnah.Um auf der sicheren Seite zu sein,sollte der Muslim nicht auslassen,Bismillah zu sagen,wenn er Wudoo´macht. Islam Q&A (www.islam-qa.com) |