Psychotherapeutisches Berufsbild:

Im Folgenden möchte ich Sie darüber informieren, wie Sie den Weg in eine Psychotherapie-Praxis eines von der kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychotherapeuten finden können.
Viele Menschen kennen nicht den Unterschied zwischen ärztlichem oder psychologischem Psychotherapeuten, Psychiater und Neurologen und sind der Meinung, jeder dieser Behandler biete auch psychotherapeutische Gespräche an -  was aber nicht so ist!
Psychologie ist die Wissenschaft, die sich mit dem Erleben und Verhalten des Menschen befasst. Psychologische Psychotherapeuten haben ein Studium der Psychologie an einer Universität absolviert
(sind also Diplom-Psychologen) und haben in einer mehrjährigen anschließenden Zusatzausbildung die Befähigung zur Ausübung von Psychotherapie erlangt.
Ärztliche Psychotherapeuten haben ein Studium der Medizin absolviert
(sind also Ärzte) und haben ebenfalls durch eine mehrjährige Zusatzausbildung die Befähigung zur Ausübung von Psychotherapie erlangt.
Auch Neurologen und Psychiater sind Ärzte, d.h. sie haben Medizin studiert, und sie haben sich  in der anschließenden Facharztausbildung zum Facharzt für Neurologie
(diagnostiziert und behandelt die Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems) bzw. Facharzt für Psychiatrie (diagnostiziert und behandelt die psychiatrischen Erkrankungen) weiter qualifiziert.
Dies schließt nicht automatisch die Befähigung und Erlaubnis zur Durchführung von Psychotherapie mit ein.
Einige Psychiater bieten aber auch psychotherapeutische Gespräche an. Psychotherapeuten sind also in der Regel psychologische oder ärztliche Psychotherapeuten.
Wenn diese in eigener Praxis tätig sind, ist zu beachten, ob diese die sogenannte Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung haben - was bedeutet, dass deren psychotherapeutische Qualifikation anerkannt ist und die Kosten der Psychotherapie bei diesen Psychotherapeuten von Ihrer Krankenkasse übernommen wird.
Nur wenn Ihre Behandlung von einem solchen Psychotherapeuten durchgeführt wird, können Sie sicher sein, dass die Behandlung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse, einer fundierten Ausbildung und Seriosität stattfindet.
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden von den Krankenkassen dann übernommen, wenn als Psychotherapieverfahren Verhaltenstherapie, oder Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, oder Psychoanalyse angewendet wird.
Bieten andere Berufsgruppen Psychotherapie an
(psychologische Berater, Heilpraktiker oder andere) so gibt es weder wissenschaftliche Nachweise für die Wirksamkeit der Behandlung noch für die Qualifikation des Behandlers!
Auch die Kosten einer solchen Behandlung müssen Sie selbst aufbringen.