Kostenabrechnung bei Verhaltenstherapie:


Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer der Ersatzkassen krankenversichert sind, werden die Kosten verhaltentherapeutischer Behandlung in der Regel von diesen Kassen übernommen.
Insbesondere die Kosten für die Vorgespräche - die sog. Probatorischen Sitzungen, die dazu dienen, zu klären, ob überhaupt eine psychotherapeutische Behandlung begonnen werden soll. Wenn ja, dann muss bei der Krankenkasse ein Antrag gestellt werden.

Beantragt werden können Kurzzeittherapien bis 25 Stunden, nach einem ausführlichem Verlängerungsantrag auch Langzeittherapien bis 45, 60 oder in Ausnahmefällen bis 80 Stunden.

Wenn Sie bei einer privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle versichert sind, orientiert sich die Kostenübernahme von Verhaltenstherapien bei einem psychologischen Psychotherapeuten am Vertrag, den sie mit der Kasse abgeschlossen haben.

Sie sollten also vor Beginn der Verhaltenstherapie bei Ihrer Kasse nachfragen. Denn die Regelungen der einzelnen Privatkassen sind sehr unterschiedlich und reichen von voller Honorarübernahme bis zur völligen Ablehnung der Übernahme.