Hausordnung

§ 1

Den Anweisungen der jeweiligen Aufsichtsperson ist zu den Öffnungszeiten des Chatt Inn folge zu leisten.
** Es wird gemacht, was der „Chef vor Ort“ sagt! **

§ 2

Die jeweilige Aufsichtsperson übt in den Räumen des Chatt Inn das Hausrecht aus. Verstoßen Personen, die sich im Chatt Inn aufhalten gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Aufsichtspersonals, so hat dieses das Recht, die betreffende Person des Hauses zu verweisen.
** wer nicht macht, was der Chef sagt fliegt raus! **

§ 3

In den Räumen des Chatt Inn gilt das Gesetz zum schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG). Entsprechend werden auch keine alkoholischen Getränke an Jugendliche abgegeben.
** kein Alk! **

§ 4

Während der Öffnungszeiten herrscht in den Räumlichkeiten des Chatt Inn Rauchverbot, nicht nur für Jugendliche.
** nicht rauchen! **

§ 5

Die Computerarbeitsplätze - bestehend aus Computer, Bildschirm, Maus, Tisch und Verkabelung - dürfen in ihrem Aufbau bzw. Anschluß nicht verändert werden.
** nicht an Computern oder Kabeln fummeln!

§ 6

Wer einen Gegenstand im Chatt Inn zerstört wird dafür Haftbar gemacht.
** Wer was kaputt macht, der zahlt es auch!

§ 7

Die Computernutzung ist auf eine Stunde beschränkt, wenn alle Rechner besetzt sind, und andere Nutzer warten müssen. Wer aufgrund dieser Regelung einen Rechner verlassen mußte, darf erst mach einer Stunde wieder an einen Computer, es sei denn es werden Rechner frei.
** Ist alles besetzt, wird nach einer Stunde gewechselt!