Entwicklung des Schulsystems in Gotha 1292 - 1800
Bereits 1292 befand sich eine Lateinschule auf dem Berg neben den Befestigungsanlagen des Grimmenstein an der Pfarrkirche St. Marien, die zum Marien-Stift gehörte. Aus der Pfarrschule wurde die Stiftsschule, was eine Qualitätssteigerung bedeutete.
1344 kamen die Stiftsherren aus Ohrdruf, denen die Bevölkerung wenig Sympathie durch ihren üppigen Lebenswandel entgegenbrachte, siedelten sich am Stiftsberg an und übernahmen die Pfarrkirche mit der Lateinschule.
Mit den drei Schriften aus dem Jahre 1520 "Von der Freiheit eines Christenmenschen", "An den christlichen Adel deutscher Nation" und "De captivitate Babylonica ecclesiae" legte Martin Luther das Fundament zur Neuorientierung der Kirche. Dies blieb nicht ohne Auswirkung auf das sich entwickelnde Bildungs- und Schulsystem. In erster Linie galt es Sprachprobleme zu beseitigen: " ... man mus nicht die buchstaben inn der latainischen sprache fragen, wie man sol Deutsch reden, wie diese esel thun, sondern, man mus die mutter jhm hause, die kinder auff der gassen, den gemeinen man auff dem marckt drumb fragen, und den selbigen auff das maul sehen, wie sie reden, und darnach dolmtzschen, so verstehn sie es den und mercken, das man Deutsch mit jn redet."
... Der Gothaer Pfarrer Justus Menius (der nach Friedrich Myconius in Gotha Pfarrer wurde) schrieb in bezug auf die Lateinschule, "daß Schulen und Studia beim Pöbel aufs höchste verachtet waren, und zehn zu finden waren, die Schulen stürmen und verstören, denn einen oder zween, so sie hätten auf- und anrichten helfen."
Im 16. Jahrhundert standen der Rat von Gotha und das Fürstliche Amt im ständigen Streit über die Zuständigkeit bei gerichtlichen Entscheidungen in der Stadt. Allgemein waren sie dem Amt vorbehalten. Doch immer mehr versuchte der Rat, "Bestrafungen von Uebertretungen, die den bürgerlichen Gehorsam betrafen" vorzunehmen, und die Bußgelder der Stadtkasse zuzuführen.
1542 belegte der Rat den Bürger Starckloff wegen "unzüchtigem Verhalten" mit einer Geldstrafe. Das Geld hätte eigentlich dem Fürstlichen Amt zugestanden.
Der damalige Schösser (Steuereintreiber) der Stadt Gotha, Johann (Hanns) Lebe (auch Lewe oder Löwe), ersuchte den Kurfürst Johann Friedrich den Großmütigen – auf Bitte von Friedrich Myconius – den Rat anzuweisen, die illegal eingezogenen Strafgelder für einen dringend notwendigen Schulneubau zur Verfügung zu stellen.
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