Erster Elternabend und Wahl

Elternbeiräte und Elternvertreterinnen und Elternvertreter werden in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen gewählt. Wie diese Wahl abläuft und welche Formalitäten dabei zu beachten sind, regelt die Wahlordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen. Zur Erläuterung sei zu den Wahlen in den Schulen auf folgendes hingewiesen:

Die Einladung

Sollten zum ersten Mal Klassenelternbeiräte oder Jahrgangselternvertreterinnen und -vertreter gewählt werden (z. B. in einer Anfänger/innen- oder Eingangsklasse), so werden die Eltern von der Klassenlehrerin bzw. vom Klassenlehrer oder von der von Schulleiterin oder Schulleiter zur Durchführung der Wahl bestimmten Lehrkraft bald nach Beginn des Schuljahres zu einem Elternabend eingeladen. Später ist es Sache des amtierenden Klassenelternbeirats oder des amtierenden Jahrgangselternbeirats, zu den Wahlen einzuladen. Zu der Wahl der zusätzlichen Vertreterinnen und Vertreter ausländischer Schülerinnen und Schüler lädt der oder die Schulelternbeiratsvorsitzende ein. Alle Einladungen erfolgen in schriftlicher Form, wenigstens zehn Tage vor dem vorgesehenen Termin. Aus dieser Einladung muss zu ersehen sein, dass eine Wahl stattfindet. Zumeist werden die Einladungen der Eltern durch ihre Kinder - zweckmäßig gegen eine Empfangsbescheinigung - überbracht. Die Einladung kann aber auch per Post erfolgen; sie gilt dann mit dem dritten Tag nach der Aufgabe bei der Post als zugegangen.

Der Wahlabend

Der erste Elternabend verläuft immer wieder in ähnlicher Form. Meist folgen fast alle Eltern der Einladung. Nur wenige Eltern kennen sich bereits, es sei denn, die Schule hat die Eltern der Schulneulinge bereits kurz nach der Anmeldung ihrer Kinder zu einem Informationsabend eingeladen. Ein solcher Informationsabend, an dem Auskünfte über das Mitbestimmungsrecht der Eltern gegeben werden sollen, hat sich immer als sehr sinnvoll erwiesen. Zu überlegen ist auch, ob man den ersten Klassenelternabend nur zum Kennenlernen und für allgemeine Informationen benutzt und erst beim zweiten Elternabend wählt. Die Klassenlehrerin beziehungsweise der Klassenlehrer begrüßt am Wahlabend die Eltern. Sie / er hat bereits die Vorbereitungen für die Wahl getroffen, Stimmzettel und Formare liegen bereit.

Informationen vor der Wahl

Niemand erwartet von den Eltern, dass sie wählen, ohne informiert zu sein: Die Eltern sollten daher vor der Wahl über ihre Rechte in geeigneter knapper Form unterrichtet werden. Dies soll möglichst der Schulelternbeirat tun und damit die Gelegenheit nutzen, sich den Eltern der neuen Klasse vorzustellen.

Hilfreich ist auch der Klick ins Internet. Unter dem Link "Schulrecht" findet sich auf dieser Homepage das neue Hessische Schulgesetz, das im § 100 ff über Elternrechte Aufschluss gibt.

Die Wahl

Wer zur Wahl eingeladen hat, eröffnet sie und leitet die Bestellung des Wahlausschusses, die durch Zuruf erfolgen kann. Damit hat sie / er seine Aufgabe erfüllt. Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die Wahl durchzuführen. Wer dem Wahlausschuss angehört, darf wählen, aber kann nicht gewählt werden. Natürlich dürfen auch die Kandidatinnen und Kandidaten wählen.

Nachdem die Eltern informiert sind, benennen sie Personen, die sie zur Wahl vorschlagen möchten. Ein Mitglied des Wahlausschusses notiert die Namen der Bewerberinnen und Bewerber - am besten an der Tafel. Die Vorgeschlagenen stellen sich vor und beantworten gegebenenfalls Fragen aus den Reihen der Eltern. Dann füllen die Wahlberechtigten die Stimmzettel aus, und die Wahl läuft entsprechend den Bestimmungen der Wahlordnung ab. Es darf nicht übersehen werden, dass bei Stimmengleichheit eine Stichwahl erfolgen muss zwischen denen, die die gleiche Stimmenzahl erhielten; bringt die Stichwahl wieder Stimmengleichheit, dann entscheidet das Los. Es wird zweimal gewählt: Zuerst wählen die Eltern ein Elternteil zum Klassenelternbeirat beziehungsweise Elternvertreterin oder -vertreter und in einem zweiten Wahlgang die Stellvertreterin beziehungsweise den Stellvertreter. Wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt. Die Gewählten müssen dann erklären, ob sie die Wahl annehmen.

Dort, wo Jahrgangselternvertreterinnen und -vertreter gewählt werden, wählen diese anschließend aus ihrer Mitte den Jahrgangselternbeirat und dessen Stellvertreterin beziehungsweise Stellvertreter.

Der nächste Termin
Nach der Wahl sollten die Eltern sofort den Termin für das nächste Treffen vereinbaren. Im ersten Schuljahr erscheint dies besonders sinnvoll, da sich am Anfang oft nach wenigen Wochen schon genug Diskussionsstoff für einen weiteren Elternabend angesammelt hat.